Verkauf Wohnung der Zusatz Sicherheit ist?

4 Antworten

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Wenn Du Haus A verkaufst, wird der Käufer natürlich ein freies Grundbuch wollen. Also wird der Notar von Bank B die Löschungsbewilligung für die 170.000,- haben wollen (und ggf. für die 400.000,- wenn die bis dahin eingetragen sind).

Also klar, Du musst mit denen über eine andere Zusatzsicherheit verhandeln, oder tilgen.

Davon abgesehen, solltest DU dringend eine Steuertaktik erwägen.

Für Haus A (vermietet) zahlst Du keine Zinsen, aber die wären abzugsfähig.

Für Objekt B (selbstbewohnt) zahlst DU Zinsen auf 800.000,-, nicht abzugsfähig.

Wenn Du Objekt C kaufst, wirst Du dort einziehen?

Mein Vorschlag wäre, mit dem Erlös aus dem Verkauf von Objekt A die Kredite auf dem Selbstgenutzten Objekt zu tilgen.

BEi so einem Vermögen und weitreichenden Adressen hast Du doch bestimmt einen Steuerberater.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

RobPeter 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 14:41

Vielen herzlichen Dank! Hat mich sehr weiter geholfen. Grundsätzlich möchte ich keine Wohnung verkaufen wenn es nicht sein muss. Ich werde aus Wohnung B ausziehen in Wohnung C. Wohnung B soll vermietet werden. Ich habe mir dieses Szenario als Fallback Lösung überlegt falls ich den Job verlieren sollte. Viele Grüße

wfwbinder  23.01.2021, 15:38
@RobPeter

OK, dann aber Wohnung A und B sowenig wie möglich tilgen und alles in die Tilgung der selbstbewohnten Wohnung stecken

RobPeter

Im Falle der Veräußerung der ETW A bedarf es zur bedingungsmässigen Lastenfreistellung neben der Tilgung von 300 000 auch der Rückführung der Gesamtgrundschulden von 170 000 (ETW B) und 230 000 Euro (ETW C), es sei denn du präsentierst der Bank geeignete Ersatzsicherheiten.


RobPeter 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 14:43

vielen Dank für Ihre Rückmeldung, bedeutet das der Bank die Sicherheit ggf. In Summe als Tilgung haben möchte?

Franzl0503  23.01.2021, 16:33
@RobPeter

ETW A haftet auch für 170 000 und 230.000 Euro. Folglich sind 400 000 Euro vorzeiitig zu tilgen, um die lastenfreien Veräusserung zu ermöglichen.

Vermutlich fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Über die Höhe sollltest du dich beizeiten schlaumachen.

Vielleicht übernimmt auch der Erwerber in Anrechung auf den Kaufpreis die beiden Grundschulden (eher selten).

Die Bank B wird bei Verkauf der Wohnung A eine Ablösung der von ihr auf diese Wohnung eingetragene Grundschuld fordern - oder einfacher ausgedrückt, sie will am Verkaufserlös in Höhe der Grundschuld beteiligt sein.


RobPeter 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 14:47

Vielen Dank! Bedeutet das denn das wenn ich die Sicherheit von 170.000 der Bank zahle (zum Beispiel durch Einmalzahlung) dann die Grundschuld erlöscht wird, dann ich doch in Summe Sicherheit + Kredit auf Wohnung B dann in Summe 170.000+800.000 zahlen muss?

Warum fragst Du das nicht die Bank oder Deinen Notar?