Verkauf Wohnung der Zusatz Sicherheit ist?
Hallo zusammen,
besitze eine Wohnung A der in 2011 gekauft worden ist für 500.000. dieses Objekt hat Bank 1 damals finanziert mit 300.000. Diese Schuld wird dieses Jahr vollständig getilgt sein. Auf dieses Objekt hat Bank 2 eine Grundschuld eintragen lassen von 170.000 für Wohnung B. (Siehe nächster Abschnitt). Heute ist der Wohnung 800.000 € Wert. Wohnung ist heute vermietet.
Wohnung B habe ich in 2019 gekauft für 750.000, Bank 2 hat diese Wohnung mit 800.000 finanziert, hat Wohnung als Zusatzsicherheit mit 170.000 (sind bei Wohnung A als Grundschuld dann auch eingetragen). wohne derzeit in der Wohnung B
Ich möchte Wohnung C kaufen. Wohnung C kostet 700.000 Bank 2 wird diese zu 100% zu finanzieren möchte dafür der Grundschuld auf Objekt A erhöhen von heute 170.000 auf 400.000.
Wenn ich Wohnung A Verkaufen möchte nächstes Jahr, kann der Bank den Verkauf blockieren (weil er Pfand drauf hat) bzw. Muss ich von Verkaufserlös die Grundschuld (Sicherheit) dann ablösen? bzw. Wird Bank 2 Zusatzsicherheit anderweitig einfordern ?
Danke für euere Rückmeldung!
4 Antworten
Wenn Du Haus A verkaufst, wird der Käufer natürlich ein freies Grundbuch wollen. Also wird der Notar von Bank B die Löschungsbewilligung für die 170.000,- haben wollen (und ggf. für die 400.000,- wenn die bis dahin eingetragen sind).
Also klar, Du musst mit denen über eine andere Zusatzsicherheit verhandeln, oder tilgen.
Davon abgesehen, solltest DU dringend eine Steuertaktik erwägen.
Für Haus A (vermietet) zahlst Du keine Zinsen, aber die wären abzugsfähig.
Für Objekt B (selbstbewohnt) zahlst DU Zinsen auf 800.000,-, nicht abzugsfähig.
Wenn Du Objekt C kaufst, wirst Du dort einziehen?
Mein Vorschlag wäre, mit dem Erlös aus dem Verkauf von Objekt A die Kredite auf dem Selbstgenutzten Objekt zu tilgen.
BEi so einem Vermögen und weitreichenden Adressen hast Du doch bestimmt einen Steuerberater.
RobPeter
Im Falle der Veräußerung der ETW A bedarf es zur bedingungsmässigen Lastenfreistellung neben der Tilgung von 300 000 auch der Rückführung der Gesamtgrundschulden von 170 000 (ETW B) und 230 000 Euro (ETW C), es sei denn du präsentierst der Bank geeignete Ersatzsicherheiten.
vielen Dank für Ihre Rückmeldung, bedeutet das der Bank die Sicherheit ggf. In Summe als Tilgung haben möchte?
ETW A haftet auch für 170 000 und 230.000 Euro. Folglich sind 400 000 Euro vorzeiitig zu tilgen, um die lastenfreien Veräusserung zu ermöglichen.
Vermutlich fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Über die Höhe sollltest du dich beizeiten schlaumachen.
Vielleicht übernimmt auch der Erwerber in Anrechung auf den Kaufpreis die beiden Grundschulden (eher selten).
Die Bank B wird bei Verkauf der Wohnung A eine Ablösung der von ihr auf diese Wohnung eingetragene Grundschuld fordern - oder einfacher ausgedrückt, sie will am Verkaufserlös in Höhe der Grundschuld beteiligt sein.
Vielen Dank! Bedeutet das denn das wenn ich die Sicherheit von 170.000 der Bank zahle (zum Beispiel durch Einmalzahlung) dann die Grundschuld erlöscht wird, dann ich doch in Summe Sicherheit + Kredit auf Wohnung B dann in Summe 170.000+800.000 zahlen muss?
Warum fragst Du das nicht die Bank oder Deinen Notar?
Vielen herzlichen Dank! Hat mich sehr weiter geholfen. Grundsätzlich möchte ich keine Wohnung verkaufen wenn es nicht sein muss. Ich werde aus Wohnung B ausziehen in Wohnung C. Wohnung B soll vermietet werden. Ich habe mir dieses Szenario als Fallback Lösung überlegt falls ich den Job verlieren sollte. Viele Grüße