Nachmieter zahlt Küche nicht.Was tun?
Wir haben mit dem Nachmieter einen mündlichen Kaufvertrag über unsere Küche geschlossen. Nun wohnen diese schon seit 4 Wochen in unserer alten Wohnung und wir haben immer noch kein Geld erhalten. Trotz mehrmaligem Nachfragen.Was können wir machen?
6 Antworten
Und was lernt man (hoffentlich) daraus!
Sowas sollte IMMER schriftlich fixiert werden.
Per Einwurfeinschreiben eine letzte mit festen Datum benannte Frist setzen.
Diese sollte in diesem Fall mind. 7 Tage betragen.
Droht hierin gleich den nächsten Schritt an: Anwalt
Nach Ablauf der Frist und Nichtzahlung geht ihr dann auch zum Anwalt.
Ihr geht zwar in Vorleistung, aber letztendlich muss der Nachmieter euren Anwalt im Rahmen der Verzugskosten zahlen.
Risiko:
Der Nachmieter hat kein Geld, ist pleite. Dann habt ihr die Kosten an der Backe
Also da der mündliche Kaufvertrag sich fast nicht von dem schriftlichen Unterscheidet, musst du (wie auch sonst) eine Mahnung an die Nachmieter schreiben, damit dieser in Zahlungsverzug gerät.
Also am besten schriftlich auf den mündlich geschlossenen Kaufvertrag mit Zeugen und Datum hinweisen, und eine Frist zur Zahlung setzen. Wenn dann nicht gezahlt wird könnte man es mit einem gerichtlichen Mahnverfahren probieren, es ist jedoch fraglich ob das bei einem mündlich geschlossenen Kaufvertrag so einfach ist.
Schriftlich in Verzug setzen und dann online einen Mahnbescheid beantragen (kost irgendwas um 25€). Wird darauf binnen der Zweiwochenfrist nicht reagiert, unverzüglich einen Vollstreckungsbescheid beantragen und damit zum Gerichtsvollzieher watscheln.
Alternativ: nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten und mit drei starken Jungs aufschlagen, die Küche ausbauen und abtransportieren..
Trotz mehrmaligem Nachfragen
Diese Menschen wissen, dass ihre Zahlungsfrist abgelaufen ist - weiterer Fristsetzungen bedarf es also nicht.
Schickt Euren Nachmietern ohne weitere Vorwarnungen einen Mahnbescheid :
Eine schriftliche Zahlungsaufforderung, nach 14 Tage eine Mahnung, dann nach weiteten 14 Tagen eine Klage ankündigen.