Wohngebäudeversicherung - Nach Hauskauf Frostschaden an 2 Heizkörpern +Wasserleitung bemerkt. Gem. Verkäufer stand Haus 1 Jahr leer, Heizung war aus ?

5 Antworten

Die Gebäudeversicherung wird keinen Cent zahlen. Es sind gleich 2 Obliegenheiten verletzt: Die Heizungsanlage ist nicht entleert und der Schaden dann auch noch nicht unverzüglich gemeldet worden.

Im Normalfall wäre ein solcher Schaden Anlass den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Allerdings habe ich aufgrund Deiner Schilderung den Eindruck, dass Dir der Schaden möglicherweise vor Vertragsabschluss bekannt gewesen ist. Das würde natürlich solche rechtlichen Möglichkeiten ausschließen.


Apolon  30.08.2017, 09:49

Es sind gleich 2 Obliegenheiten verletzt: Die Heizungsanlage ist nicht entleert und der Schaden dann auch noch nicht unverzüglich gemeldet worden.

Das wichtigste hast du vergessen!

Wenn ein Gebäude leer steht, muss dies dem Versicherer gemeldet werden. Außerdem, besteht dann meist kein Versicherungsschutz mehr für Leitungswasserschäden, bzw. die sind auf ein paar Monate begrenzt.

Privatier59  30.08.2017, 10:37
@Apolon

Soll ich jetzt Fleißkärtchen verteilen, oder, mich daran erinnern, was man auf der Schule zu solchen Typen sagte?

Apolon  30.08.2017, 17:31
@Privatier59

mein lieber Privatier59,

deine Fleißkärtchen darfst du behalten.

Allerdings bin ich der Auffassung, dass auch Spezialisten/Experten manchmal noch lernen können.

Obwohl mir bisher noch nicht bekannt ist, ob du im Versicherungsrecht überhaupt zu dieser Gruppe gehörst.

Gruß Apolon

 

Privatier59  30.08.2017, 17:34
@Apolon

Zu welcher Gruppe Du gehörst schreibe ich hier lieber nicht.

Das zahlt eh keine Versicherung. Wer sein Haus nicht heizt ist selber schuld. Wer ein über den Winter leer stehenden Haus kauf muss eben prüfen. Tut man das nicht bleibt man auch dem Schaden sitzen

Es sei denn der VK wusste vom Schaden....wohl eher nicht !

"Kurz vor Hauskauf sichtbarer Frostschaden an mind. 2 Heizkörpern (sind geplatzt) + Wasserleitungen ( Anschluß undicht ) bemerkt."

Hauskauf stoppen, Kaufpreis neu verhandeln, Handwerker beauftragen.

An eine Reglung über Versicherungen würde ich nicht einmal im entfernten denken. Den Verkäufer wird das auch nicht wirklich interessieren. Er hätte die Schäden ja vermeiden können. Die Versicherung des Verkäufers kann auch nur der Verkäufer in Anspruch nehmen, nicht der zukünftige Eigentümer. Die Notarverträge sind da eindeutig. Alle Gefahren und Risiken gehen auf den Käufer über.

Gem. Verkäufer stand Haus 1 Jahr leer, Heizung war aus ?

Und dies hätte der Versicherungsnehmer seiner Gebäudeversicherung melden müssen.

Und hier entscheidet es sich was in den Versicherungsbedingungen steht, meist ist ein leerstehendes Haus bezüglich Leitungswasserschäden bis max. 6 Monate versichert.

Also gehe ich davon aus, dass die Gebäudeversicherung hier keinen Cent zahlen wird.

Hier sollte zuerst einmal der derzeitige Eigentümer sich um die nötige Reparatur kümmern und danach sollte ein Bausachverständiger das Gebäude besichtigen und ein Gutachten erstellen, ob alle Schäden beseitigt wurden.

Ansonsten vom Verkauf zurück treten.

Gruß Apolon

Guten Tag, 

bei so einem Schaden würde ich dringend empfehlen den Hauskauf bezüglich Kaufpreis neu zu verhandeln.

Herzliche Grüße