Wohngebäudeversicherung - Nach Hauskauf Frostschaden an 2 Heizkörpern +Wasserleitung bemerkt. Gem. Verkäufer stand Haus 1 Jahr leer, Heizung war aus ?
Kurz vor Hauskauf sichtbarer Frostschaden an mind. 2 Heizkörpern (sind geplatzt) + Wasserleitungen ( Anschluß undicht ) bemerkt. Gem. Verkäufer der nur sporadisch vorbeischaute stand Haus über Winter leer, alle Möbel waren geräumt deshalb fiel ihm das nicht auf(?!)hat es nicht der VS gemeldet. Heizung war aus, Wasser war abgedreht. Wasser aus HK ist in der Holzbalkendecke um Heizkörper versickert(?) Probelauf Heizung/Wasser musste schnell wieder eingestellt werden da mehrere Wasseranschlüsse undicht.
Wohngebäudeversicherung ist noch nicht umgeschrieben, hat das überhaupt noch Sinn wenn ich das jetzt melde oder nach Übergabe, oder soll es der Verkäufer (Sohn d. Eigentümers)
5 Antworten
Die Gebäudeversicherung wird keinen Cent zahlen. Es sind gleich 2 Obliegenheiten verletzt: Die Heizungsanlage ist nicht entleert und der Schaden dann auch noch nicht unverzüglich gemeldet worden.
Im Normalfall wäre ein solcher Schaden Anlass den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Allerdings habe ich aufgrund Deiner Schilderung den Eindruck, dass Dir der Schaden möglicherweise vor Vertragsabschluss bekannt gewesen ist. Das würde natürlich solche rechtlichen Möglichkeiten ausschließen.
Soll ich jetzt Fleißkärtchen verteilen, oder, mich daran erinnern, was man auf der Schule zu solchen Typen sagte?
mein lieber Privatier59,
deine Fleißkärtchen darfst du behalten.
Allerdings bin ich der Auffassung, dass auch Spezialisten/Experten manchmal noch lernen können.
Obwohl mir bisher noch nicht bekannt ist, ob du im Versicherungsrecht überhaupt zu dieser Gruppe gehörst.
Gruß Apolon
Das zahlt eh keine Versicherung. Wer sein Haus nicht heizt ist selber schuld. Wer ein über den Winter leer stehenden Haus kauf muss eben prüfen. Tut man das nicht bleibt man auch dem Schaden sitzen
Es sei denn der VK wusste vom Schaden....wohl eher nicht !
"Kurz vor Hauskauf sichtbarer Frostschaden an mind. 2 Heizkörpern (sind geplatzt) + Wasserleitungen ( Anschluß undicht ) bemerkt."
Hauskauf stoppen, Kaufpreis neu verhandeln, Handwerker beauftragen.
An eine Reglung über Versicherungen würde ich nicht einmal im entfernten denken. Den Verkäufer wird das auch nicht wirklich interessieren. Er hätte die Schäden ja vermeiden können. Die Versicherung des Verkäufers kann auch nur der Verkäufer in Anspruch nehmen, nicht der zukünftige Eigentümer. Die Notarverträge sind da eindeutig. Alle Gefahren und Risiken gehen auf den Käufer über.
Gem. Verkäufer stand Haus 1 Jahr leer, Heizung war aus ?
Und dies hätte der Versicherungsnehmer seiner Gebäudeversicherung melden müssen.
Und hier entscheidet es sich was in den Versicherungsbedingungen steht, meist ist ein leerstehendes Haus bezüglich Leitungswasserschäden bis max. 6 Monate versichert.
Also gehe ich davon aus, dass die Gebäudeversicherung hier keinen Cent zahlen wird.
Hier sollte zuerst einmal der derzeitige Eigentümer sich um die nötige Reparatur kümmern und danach sollte ein Bausachverständiger das Gebäude besichtigen und ein Gutachten erstellen, ob alle Schäden beseitigt wurden.
Ansonsten vom Verkauf zurück treten.
Gruß Apolon
Guten Tag,
bei so einem Schaden würde ich dringend empfehlen den Hauskauf bezüglich Kaufpreis neu zu verhandeln.
Herzliche Grüße
Das wichtigste hast du vergessen!
Wenn ein Gebäude leer steht, muss dies dem Versicherer gemeldet werden. Außerdem, besteht dann meist kein Versicherungsschutz mehr für Leitungswasserschäden, bzw. die sind auf ein paar Monate begrenzt.