wenn ein heizkörper nicht mehr gesichert befestigt ist
teilweise schräg hängt und bei einem bereits die halterung aus der wand gerissen ist, sodass wir den heizkörper notdürftig abstützen mussten, ist der vermieter dazu verpflichtet die entstandenen löcher in der wand zu verputzen und die heizung fachgerecht wieder anzubringen oder reicht es wenn der monteur mit dem auftrag kommt-befestigen-das war`s. der heizkörper ist im kinderzimmer runtergefallen und ich war glücklicherweise gerade da die halterungen in allen räumen sind veraltet und teilweise geben sie der heizung nur noch an einem seidenen faden halt. im wohnzimmer ist uns der heizkörper bereits komplett auf den fussboden gefallen und dem vermieter war es nicht wichtig da wir die halterung wieder mit gewalt ran drücken konnten. na das hält dann ja meinte er-ich meinte das ist gefährich da ich kleine kinder habe... das wurde dann immer runter gespielt-gibt es keine ´DIN normen dafür welcher belastung der heizkörper stand halten muss-also ich erinnere mich an den hausbau meiner eltern und an unsere vorige wohnung da konnte man sich drauf stzen und es ist nichts geschehen-danke
2 Antworten
Schaue doch mal in die DIN Norm 4703-01 - damit beschäftige ich mich aktuell auch und habe darin die Lösung gefunden. Die Sicherung des Heizkörpers ist schon wichtig!
Hier wirst du schlauer: https://www.baunormenlexikon.de/norm/din-4703-1/e3698c8b-93e6-4d9c-b0fd-f3ac2c7cadf3
Die Heizkörper nicht als Sitzgelegenheit verwenden. Warum sollte so ein in sich ruhendes Teil plötzlich instabil werden? Entweder ist die Aufhängung durchgerostet (mangels mieterseitigem Pflegeanstrich) oder was könnte noch der Grund sein? Ein Kindergewicht sollte er aber immer aushalten können.
Den Mangel dem Vermieter unverzüglich anzeigen und um Reparatur bitten.