Ich habe einen Dachschaden erst gestern beim Regen bemerkt - zahlt die Versicherung noch?
Ich merke gerade, dass wohl das Dach etwas undicht ist. Beim Dachboden haben wir eine Dachschräge, da wird die Tapete beim Regen leicht feucht. Ich gehe davon aus, dass sich bei einen der vielen Sommerstürme der letzten Monate wohl ein Dachziegel gelöst oder verschoben hat und es nun reinregnet.
Ich frage mich, ob die Versicherung zahlt, wir haben eine Wohngebäudeversicherung. Ich kann diesen Dachschaden ja nicht genau terminlich zuordnen und habe ihn ja erst gestern beim Regen bemerkt.
Wie ist das eigentlich: gegen Sturm sind wir versichert, aber bei den Elementarschäden beträgt der Selbstbehalt leider 500 Euro. Wäre es da nicht vernünftiger die Schädigung der Dachziegel in den Mittelpunkt zu rücken?
Ich habe auch mal kurz recherchiert; es muss wohl Windstärke 8 vorgelegen haben, könnte es denn sein, dass meine Versicherung dann diesen Dachziegelschaden einfach einen Sturm zurechnet, der weniger Geschwindigkeit hatte und so nicht zahlen muss? Wer hat da Erfahrung, was ist zu beachten?
4 Antworten
Wie auch immer Sie weiter vorgehen möchten, sollten Sie umgehend einen Dachdecker zur Überprüfung und ggf. der Reparatur beauftragen. Es ist z. Bsp. auch möglich das ein Dachziegel gerissen ist und durch diesen Riss Regenwasser eindringen kann. Mit der Rechnung kontaktieren Sie dann Ihren Versicherungsvertreter der Gebäudeversicherung, die Versicherer bekommen sehr genaue Wetterinformationen vom Deutschen Wetterdienst, wissen daher sehr genau wann in welcher Region Extremwetterlagen Schäden verursacht wurden.
Natürlich kann ich das belegen. Was Dir mangels Unwissen neu ist, interessiert mich in keiner Weise.
Warum so aggressiv. Ich hätte doch gerne von einem Versicherungsexperten dazu gelernt.
Ich hatte bisher nur diesen Kenntnisstand:
http://www.gebaeudeversicherung.net/bin-ich-vor-regenwasserschaden-abgesichert/
und lasse mich deswegen von Dir als Experten gerne eines Besseren belehren.
Liebe/r billy
kleinere Meinungsverschiedenheiten oder Missverständnisse wird es hier immer geben. Auf Beleidigungen möchte ich Dich dennoch bitten, in Zukunft zu verzichten, denn ein höflicher Umgang miteinander, ist uns auf finanzfrage.net sehr wichtig.
Bitte schau diesbezüglich doch noch einmal in unsere Netiquette und Richtlinien unter http://www.finanzfrage.net/policy.
Vielen Dank für Dein Verständnis!
Viele Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
Ich kann nichts aggressives an meinem Kommentar entdecken, wenn Du ihn so interpretierst kann ich das auch nicht ändern. Im übrigen gibt es weder an meiner Antwort adressiert an den Fragenden, noch an meinem Kommentar auf Deinen provozierenden Kommentar nichts hinzuzufügen.
Das ist doch nun eine tolle Sache. Da Dein Versicherer einen solchen Schaden bezahlt hat, ist doch der Nachweis durch Verlinkung dessen AVB, dass bei Regenwassereintritt gezahlt wird, wirklich einfach. Dann stehst Du nicht da, wie jemand, der eine fehlerhafte Auskunft gegeben hat - und ich bin dankbar für die Erweiterung meines Horizontes.
Weiterhin gibst Du dem Fragesteller die Gelegenheit, falls sein Versicherer nicht zahlt, zu einem Versicherer zu wechseln, der zukünftige derartige Schäden zahlen wird. Es werden Dir viele hier sehr dankbar sein, denn ein solcher Versicherungsschutz wäre eine extreme Ausnahme auif dem Markt.
Du kannst vorschlagen was Du willst, ob und wann ich einem Fragenden zur weiteren Erläuterung einen Link zur Verfügung stelle oder nicht entscheide immer noch ich. Auch an wen weitergehende Informationen fließen lass mal meine Sorge sein.
Danke für die Bestätigung, dass Deine Antwort auf die Frage inhaltlich nicht richtig ist. Der Fragesteller wird es vermutlich dann feststellen, wenn er sich entsprechend Deinem Vorschlag verhält. Vertane Zeit. Leider.
Ich kann mir vor Lachen kaum den Bauch halten, habe Dir nichts, aber auch garnichts bestätigt, glaub was Du willst und hör auf mich mit Deinen Trollbeiträgen weiter zu belästigen!!! -;)))
Liebe Ria,
Hier noch einmal meine Bitte, Du hast leider mal wieder den falschen User ermahnt. Nicht ich bin derjenige der belästigt, falsch interpretiert und provoziert sondern der, der Euch anstiftet meine Beiträge zu kritisieren. Ich werde schon seit Monaten von diesem User provoziert und mit Troll - Kommentaren überschüttet. Dein Hinweis bzgl. der Richtlinien und der Netiquette wäre an seine Adresse gerichtet durchaus berechtigt.
Zur Verdeutlichung hier noch einmal für den betreffenden User: Zum Schutz aller User dürfen bei uns keine rechtswidrigen, schädigenden, bedrohenden, missbräuchlichen, belästigenden, verleumderischen, geschäftsschädigenden, verunglimpfenden, vulgären, obszönen, hasserfüllten, rassistischen oder bekehrenden Beiträge veröffentlicht werden.
Vielen Dank für Dein Verständnis billy
Niemand wird sich daran stören, wenn Du lachst. Jeder freut sich, wenn ein anderer Mensch sich freut.
Ich rufe Dir einmal, nur als Beispiel, die Reaktion des Support auf Beleidigungen Deinerseits in Erinnerung (siehe den Link). Wichtig ist hier aber der folgende Hinweis des Support:
Wenn ein User meint, daß eine gegebene Antwort eines anderen Users nicht korrekt oder vollständig ist, kann er dies gerne tun, wenn der Kommentar sachlich und höflich ist. Am Ende kommt eine evtl. Richtigstellung dem Fragenden zugute.
Und ich habe sicherlich ganz sachlich die Richtigkeit Deiner Antwort in Zweifel gezogen und durch einen Link belegt. Nun ist es ja das einfachste der Welt, einmal die AVB Deines Versicherers zu verlinken und gleichzeitig zu schreiben, an welcher Stelle dieser den Eintritt durch Regenwasser als versichertes Ereignis benennt. Easy? Oder?
Wenn das aber so einfach ist, Du es aber nicht machst, im Gegenteil, Dich in Beleidigungen flüchtest, ist das wohl für jeden erkennbar das Eingeständnis einer fehlerhaften Antwort.
Schlimm ist nur, dass Du dem Fragesteller einen Arbeitsauftrag gegeben hast, der ihm überhaupt nicht hilft und nur unnötige Zeitverschwendung ist, und möglicherweise auch noch unnötige Kosten verursacht.
Zum Schutz aller User dürfen bei uns keine rechtswidrigen, schädigenden, bedrohenden, missbräuchlichen, belästigenden, verleumderischen, geschäftsschädigenden, verunglimpfenden, vulgären, obszönen, hasserfüllten, rassistischen oder bekehrenden Beiträge veröffentlicht werden.
Ich finde das sehr gut, dass diese Forenregeln gelten.
Falls der Support hieraus nur einen Punkt findet, der auf meinen Kommentar zutrifft, werde ich mich sofort und freiwillig verabschieden.
Und gerne noch einmal die Meinung des Support zu diesem Thema:
Wenn ein User meint, daß eine gegebene Antwort eines anderen Users nicht korrekt oder vollständig ist, kann er dies gerne tun, wenn der Kommentar sachlich und höflich ist. Am Ende kommt eine evtl. Richtigstellung dem Fragenden zugute.
Regenwasserschäden als Folge eines defekten Daches sind nur dann versichert, wenn z. B. ein Sturm ( ab Windstärke 8, nach neuen Bedingungen ab 7 ) einen Schaden am Dach verursacht hat. Das bloße Verschieben von Dachziegeln, ohne das diese beschädigt wurden, reicht dazu nicht aus.
Zur Frage des eintretenden Regenwassers-> wenn der Sturm eine Öffnung im Dach geschaffen hat, durch die das Wasser eintreten konnte, so ist das versichert, da der Sturm (Windstärke 8 mindestens) hier die Schadenursache bildet.
Einfach nur kaputte Dachziegel und sich daraus ergebende Schäden sind nicht versichert.
Vorab: Meinst Du wirklich, dass es sich für so einen Minischaden lohnt, mit der Versicherung lang zu korrespondieren?
Und in der Tat hast Du das Schadensereignis nicht umgehend angezeigt. Das könnte Dir die Versicherung zur Last legen. Ganz offenkundig hast Du auch nicht das Dach durch einen Dachdecker regelmäßig inspizieren lassen. Schau mal, ob es da nicht auch eine Obliegenheit in den Versicherungsbedingungen gibt. Zudem verschieben sich Dachziegel nicht nur durch Sturmeinwirkung. Der kann auch ganz einfach schief eingehängt worden sein. Es gäbe also genug Gründe für die Versicherung, die Regulierung zu verweigern.
Seit wann sind denn Schäden durch von außen eintretendes Regenwasser im Rahmen der Gebäudeversicherung abgedeckt? Das wäre mir neu, aber Du kannst das sicherlich belegen.