Trade Republic hat keine Kirchensteuer abgezogen?

2 Antworten

Für nachträgliche Korrekturen ist Trade Republic nicht bekannt. Ich würde vermuten, dass die Steuerdaten einfach noch nicht gezogen waren.

Allerdings wirst Du bei der Angabe der Daten für die Einkommensteuererklärung dann Werte für die Kirchensteuer angeben, die auf die fehlende Kirchensteuer hinweisen. Diese wird vom Finanzamt dann nachträglich berechnet und in das Ergebnis des Bescheids einbezogen (Nachzahlung bzw. Verrechnung mit einer Erstattung).


BeneUhr295 
Beitragsersteller
 13.04.2022, 17:51

Und genau da ist dann das Problem...

Ich bin noch in der Ausbildung und zahle dementsprechend keine Lohnsteuer oder sonstiges.

Ich möchte nicht wegen ein paar Euros extra eine ESt-Erklärung machen müssen.

Hab auch mittlerweile eine FSA (Freistellungsauftrag) eingerichtet wo jetzt schon die KapSt und Soli wieder gutgeschrieben wurden

gandalf94305  13.04.2022, 17:54
@BeneUhr295

Nun, ich gehe davon aus, dass das nicht der letzte Trade ohne Kirchensteuer war :-) Trade Republic ist manchmal etwas langsam.

BeneUhr295 
Beitragsersteller
 13.04.2022, 18:03
@gandalf94305

Falls ich noch etwas verkaufen sollte

Falls nicht und es bleibt bei diesen Pfenningbetrag

Würdest du dann deswegen wirklich eine Steuerklärung machen oder einfach mal warten ob sich das Finanzamt meldet?

BeneUhr295 
Beitragsersteller
 13.04.2022, 18:15
@BeneUhr295

Ich meine es ist ja definitiv nicht meine Schuld

Es ist eine Quellensteuer und die hat Trade Republix abzuführen

Wurde denn die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) abgezogen?

Dann kannst Du Dir die sowieso zurück holen, weil:

Ich bin noch in der Ausbildung und zahle dementsprechend keine Lohnsteuer oder sonstiges.

Also Einkommensteuererklärung machen und Kreuz bei "Günstigerprüfung" setzen.

30 Minuten Arbeit und die Steuer kommt zurück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

BeneUhr295 
Beitragsersteller
 13.04.2022, 18:07

Ja die wurde abgezogen

Aber ist ja schlussendlich egal weil sie zurückerstattet wurde durch einen Freistellungsauftrag

gandalf94305  13.04.2022, 18:17
@BeneUhr295

Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn positive Einkünfte aus einem Wertpapiergeschäft durch den Freistellungsauftrag oder die Verrechnung mit Verlusten abgedeckt sind, dann zahlst Du keine Abgeltungssteuer. Infolge dessen zahlst Du auch keine Kirchensteuer.

Also kann der von Dir geschilderte Fall nur eingetreten sein, wenn

(1) kein Freistellungsauftrag vorlag

(2) der Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft war

Im ersten Fall legst Du einen Freistellungsauftrag an und die steuerliche Seite wird entsprechend durch eine spätestens am Jahresende erfolgende Steuerverprobung bei Trade Republic korrigiert.

Im zweiten Fall kannst Du versuchen, den Freistellungsauftrag (sofern noch Raum dafür ist) zu erhöhen, dann tritt der Fall 1 ein. Alternativ kannst Du Verluste durch Verkauf von Verlustpositionen generieren, so dass die entsprechenden Verlusttöpfe gefüllt werden. Durch die Steuerverprobung spätestens am Jahresende wird dies dann wieder ausgeglichen.

BeneUhr295 
Beitragsersteller
 13.04.2022, 18:25
@gandalf94305

Sie haben vollkommen Recht

Zum Zeitpunkt des verkaufes lag kein Freistellungsauftrag vor also wurde die KapSt und der Soli abgezogen

Im Nachhinein habe ich einen eingerichtet und einen erneuten Verkauf getätigt wobei die Verprobung geschah

Also die Abgeltungssteuern wurde rückerstatt/verrechnet

Aber in diesen Fall müsste ich mir ja dann eig gar keine Gedanken mehr machen weil es km Freistellungsauftrag ja nicht am Abzüge geht sondern nur um Erträge

gandalf94305  13.04.2022, 18:28
@BeneUhr295

Kleiner Scherzbold? Wenn Du keine Abgeltungssteuer gezahlt hast, dann zahlst Du auch keine Kirchensteuer. Also ist doch alles gut und die Steuerverprobung ist schon passiert. Wo genau liegt nun das Problem?

BeneUhr295 
Beitragsersteller
 13.04.2022, 18:31
@gandalf94305

Hatte die Defintion des FSA falsch im Kopf...

Hatte im Kopf dass der FSA nur die Abgeltungssteuern berücksichtigt bzw aufaddiert und nicht die Erträge

Der FSA addiert natürlich die Erträge und nicht die Steuern darauf...