eBay Verkäufer Steuerprüfung falsche Verkaufsanhaben von eBay

4 Antworten

Hallo Nadja2014, Konntest du dein Problem mit den Widerrufen die in der Umsatzliste trotz NICHT Verkauf bei Ebay auftauchten lösen bzw.wie konntest du beweisen, dass es nicht zu einem Verkauf gekommen ist. Ich persönlich finde es eine Sauerei, dass Ebay nur die Umsätze und nicht die Rückzahlungen oder Widerrufe an das Finanzamt weiterleitet. Heisst es nicht eigentlich, im Zweifel für den Angeklagten?!? Viele Grüße und auf ein hoffentlich gut genommenes Ende. Adi

Wie ich Dir schon auf gute Frage auf die gleiche Frage schrieb, bist Du Geschäftsfrau und musst entsprechend dokumentieren:

Du bist gewerblicher Händler und wickelst über eBay ab.

Es kann doch kein Problem sein, Deines Stornos nachzuweisen. Als Geschäftsfrau bist Du verpflichtet Deinen Schriftverkehr, wozu auch die eMails gehören, abzuspeichern und zu sichern. Daraus ist es klar ersichtlich, denn die Meldungen, die über das eBay-Portal laufen, enthalten immer die Transaktion.

Es ist natürlich ein Haufen Arbeit eventuell über 1000 Transaktionen durchzugehen und abzuhaken, aber das ist leider unvermeidbar.

Wenn Du alles über paypal, oder Konto abwickelst, kann man das ja sehen und nur bei Selbstabholung mit bar, kann es anders laufen, aber das wird ja selten sein.

Das die Sachen nicht abgewickelt wurden, muss aus dem Verlauf bei eBay hervorgehen.Da hat man ja auch die Reklamationen, oder die Nachrichten, oder aber eben die Mails,wenn man es ausserhalb von eBay machte.

Muss man eben suchen.

Zu jedem Geschäft, ob durchgeführt, oder storniert, oder eben auch einfach nciht gezahlt und von Dir daher abgelehnt, oder aber wegen einer Reklamation vom Kunden widerrufen, muss es doch einen Schriftverkehr geben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

EnnoBecker  20.01.2015, 19:15

Ich habe nach

sage und schreibe

aufgehört zu lesen.

ich weiß ja, dass diese Forensoftware etwas zickig ist, was die Formatierung angeht. Und es liegt sicherlich auch nur an mir - aber ich kann so eine ausgekippte Buchstabensuppe nicht lesen.

Zumal mir bei

sage und schreibe

klar war, dass hier der Sachverhalt mit der Darstellung von Emotionen gespickt ist und man aus der Suppe erstmal die unwichtigen Buchstaben aussortieren müsste.

Nadja2014 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 18:49

Es kann doch kein Problem sein, Deines Stornos nachzuweisen

Wie ich geschrieben habe ist es auch kein Problem die Stornos nachzuweisen.

Es ist ein Problem, widerrufene Auktionen, die erst gar nicht bezahlt wurden, nachzuweisen. Die Käufer haben ein Recht auf Widerruf, das auch oft genutzt wird. Eine Auktion ist als Kauf ja nicht bindend, da man widerrufen kann. Ich habe die eMails von 2008 nicht mehr da neuer Rechner, bei über 1000 Auktionen wäre da ja auch ein Wahnsinn.

UndertakerOWL  21.01.2015, 13:14
@Nadja2014

Wenn du aber den Widerruf eines Kunden nicht nachweisen kannst, ist das nicht das Problem des Steuerprüfers. Du hättest dich lieber früher beraten lassen sollen, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Wäre ich der Prüfer, würde ich auch alles was nicht zweifelsfrei als widerrufen nachgewiesen wird, als Einnahme betrachten.

wfwbinder  22.01.2015, 13:03
@Nadja2014
Die Käufer haben ein Recht auf Widerruf, das auch oft genutzt wird. Eine Auktion ist als Kauf ja nicht bindend, da man widerrufen kann. Ich habe die eMails von 2008 nicht mehr da neuer Rechner, bei über 1000 Auktionen wäre da ja auch ein Wahnsinn.

Was da notwendig ist, nennt man Datensicherung.

Du bist Geschäftsfrau, für Dich gelten Aufbewahrungsfristen. Elektronische Aufbewahrung (als als pdf, oder sonstigem Format auf Datenträger ist ausreichend.

siehe:

http://aufbewahrungsfristen.biz/

Die Finanzbeamten verlangen nichts von Dir, als Deine ganz normale Pflicht.

Hallo Nadja2014

Würde mich sehr interessieren was mit den Transaktionen passiert ist die keinen Abschluss haben???

Hoffe dies ging irgendwie Gut aus!

Da ist einiges unklar.

Was sind Auktionen, "die erst gar nicht bezahlt wurden bzw. direkt nach Auktionsende widerrufen wurden"?

Sind das Fälle, in denen die Auktion eBay-seitig abgeschlossen wurde, jedoch der Käufer dann zurücktreten wollte, was Du kulanterweise einfach geduldet hast, obwohl das gegen eBay-Spielregeln verstößt?

Dann muß es in diesem Fall einen Kaufvertrag geben, der aufgehoben wurde. Es muß von Deiner Seite ein Dokument geben, das bestätigt, daß der Kauf storniert wurde. Einfach nur so am Telefon die verbindliche Auktion für nichtig erklären geht nicht.

Forderungen zu Auktionen aus 2009 und 2010 sind verjährt, d.h. hier wirst Du auch nicht nachträglich Rechnungen stellen können, die dann ggf. storniert oder bezahlt werden.

Wo sind denn die elektronischen eBay-Rechnungen, die Du ausgedruckt hast? Alle gelöscht? Obwohl Dir klar ist, daß eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für solche Dokumente gilt?


Nadja2014 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 18:53

Es ist auch kein Problem sein, die Stornos nachzuweisen.

Es geht um die widerrufene Auktionen. Ein gewerblicher Verkäufer muss ja ein Widerrufsrecht haben. Der Kunde kann also direkt nach Auktionsende sagen, er will den Artikel jetzt doch nicht. Die Gewinner der Auktion haben also widerrufen, sodass gar kein Kauf stattgefunden hat. Für mich ist die Sache damit erledigt und muss nicht als Einnahme in die Buchhaltung.

gandalf94305  20.01.2015, 20:13
@Nadja2014

Wenn eBay den Widerruf von Auktionen nicht dokumentiert, dann ist das Deine Aufgabe. Irgendwie muß doch so ein unwilliger Käufer seinen Widerruf geltend machen und Du bestätigst ihm das. Wo ist diese Korrespondenz? Das ist kommerziell relevant, denn wenn Du nicht den Widerruf nachweisen kannst, kann der Käufer auf Lieferung beharren. Hast Du das Produkt aber bereits in einer neuen Auktion einem anderen Käufer zugesagt, hast Du ein Problem. Also müssen auch Widerrufe von Verträgen dokumentiert werden. WO ist diese Dokumentation?