Räumung?wer bezahlt?
Nach einer Zwangsversteigerung stellt sich die Frage wer bezahlt die Räumung der Wohnung. wir sind eine Erbengemeinschaft. Mein Bruder, Sozialhilfeempfänger, wohnte seit 64 Jahren bis vor 10 Monaten in dieser Wohnung, ist jetzt im Pflegeheim. Ich bin vor mehr als 50 Jahren ausgezogen, es sind keine persönlichen Gegenstände von mir in der Wohnung. jetzt soll ich mich an den Räumungskosten beteiligen. Wie ist die Rechtslage?
vielen Dank
Zwangsversteigerung erfolgte gegen Erbengemeinschaft
Bruder alleiniger Mieter
Rechtsanwalt ist eingeschaltet
wollte erfahren wie die Rechtslage sich verhält
neuer Besitzer fordert Räumung auf meine Kosten
scheint schwierigen zu sein
3 Antworten
Das ist also die Langversion der von mir zuvor beantworteten Frage und diese Langversion ist noch unklarer:
Gegen wen richtet sich die Zwangsversteigerung?
Ist die Erbengemeinschaft Eigentümer der Wohnung gewesen?
Oder ist der Bruder Mieter der Wohnung?
Oder sind beide Geschwister Mieter der Wohnung?
Wenn es Dir schwer fällt einen Sachverhalt vollständig und sinnvoll darzustellen, dann kannst Du weder hier noch irgendwo anders im Internet Hilfe erwarten. Dann führt Dich der Weg zwangsläufig zum Rechtsanwalt. Der wird von Dir im ersten Schritt die Vorlage aller vorhandenen Unterlagen verlangen und Dich bei dem nachfolgenden Beratungsgespräch so lange zwiebeln bis Du endlich alles erzählt hast.
Bruder war alleiniger Bewohner und hätte mir Nutzungsentschädigung bezahlen müssen,was er aber nicht tat
Nach diesen Ausführungen hier
https://kanzlei-herfurtner.de/zwangsversteigerung-eigentuemer/
sind die Mitglieder der Erbengemeinschaft zur Räumung verpflichtet. Der Eigentumswechsel bezieht sich auf die Immobilie, nicht auf deren Inhalt.
"Rechtsanwalt ist eingeschaltet"
Und warum dann hier noch großartig fragen?!?!
Kläre das mit deinem Anwalt und gut ist!
Auch die Ergänzungen schaffen keine Klarheit:
Wenn die Erbengemeinschaft Eigentümer der Wohnung war kann doch der zur Erbengemeinschaft gehörende Bruder kein Mieter gewesen sein!