İnternet? Kabel? Anschluss?
Hallo,
unswar bin ich neu in eine Wohnung eingezogen und die vermieter vor mir haben den Internet anschluss (kabel) abgeschnitten. Wir haben weder Wifi weder Tv. Habe daraufhin der Hausverwaltung geschrieben und Sie meinte da müssten 2 elektriker ganztägig kommen und es würde ca. 1000€ kosten. Sie würden die Reperatur nicht genehmigen. Ich müsste mich selbst drum kümmern... welche Rechte habe ich? Muss wirklich ich mich dran kümmern?
6 Antworten
Wenn die Telefongesellschaft ermittelt, dass bis zum Grundstück alles in Ordnung ist, wenn also das Telefonkabel oder Internetkabel im Haus defekt ist, müssen Sie daher als Mieterin oder Mieter in zwei Richtungen aktiv werden:
- Bei der Telefongesellschaft sollten Sie um die nachweisbare Bestätigung z.B. per Mail bitten, dass der Defekt im Haus liegen muss. Und Sie sollten dort Druck machen, dass die Leitung umgehend repariert wird.
- Ebenso sollten Sie Ihren Vermieter (nachweisbar) von dem Defekt informieren und ihn auffordern, eine Beseitigung des Schadens zu ermöglichen.
- https://www.promietrecht.de/Mietminderung/Minderungsliste/Internet-Telefon/Internetkabel-Telefonkabel-in-Wohnung-defekt-Maengelbeseitigung-E2764.htm
Normalerweise muss der Vermieter höchstens eine Telefondose zur Verfügung stellen.
Der Kabelanschluss für TV dürfte Deine Privatangegenheit sein, wenn dies im Mietvertrag nicht zugesichert wurde..
Die Telefon / Kabelanbieter zahlen nur bis zum Übergabepunkt (meistens im Hauskeller). Für die Weiterleitung in die Wohnung ist der Hausbesitzer oder Mieter verantwortlich. Der Hausbesitzer darf die (vom Mieter zu zahlende Installierung) nicht verweigern).
2 Mann einen Tag, ich lache mich weg!!!
1 Mann 1-2 Stunden max!
Wer ist euer Provider? Halte mit diesem Rücksprache, auch die können Techniker vorbei schicken.
Kostet dann vermutlich nicht mehr wie 150 bis 200 Euro.
Viel Erfolg! 🍀🍀🍀
Du hast doch vor Deinem Einzug schon gewußt, daß diese Wohnung ohne einen Internetanschluß ist. Nur wenn Dir dies im Mietvertrag zugesichert wurde, hast Du einen Rechtsanspruch gegen den Vermieter, diesen wiederherzustellen. Ansonsten bleibst Du auf den Kosten sitzen.