Vormieter verpflichtet Nachmieter zur Ablöse der Küche?
Hallo zusammen,
ich wurde zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen. Im Vorfeld wurde mir in der Mail mitgeteilt, dass ich die Wohnung nur besichtigen darf, wenn ich vorher schriftlich bestätige, dass ich die Küche i.H.v. 1000€ übernehme, wenn es zu einem Mietvertrag kommt. Ist das rechtens? Ich darf also die Wohnung nicht besichtigen, wenn ich vorher nicht schriftlich bestätige, dass ich die Küche übernehme. Ist das nicht Erpressung? Habe bisher nur Kontakt mit der Vormieterin.
Freue mich auf Antworten.
3 Antworten
Bevor der Nachmieter mit dem Vormieter einen solchen Kaufvertrag abschließt, ist es jedoch dringend nötig, beim Vermieter nachzufragen, ob Gegenstände überhaupt dem Vormieter gehören und nicht dem Vermieter.
Darüber hinaus sollte der Vermieter auch gefragt werden, ob er überhaupt damit einverstanden ist, dass der Vormieter die Einrichtungen in der Wohnung belässt und nicht zum Mietvertragsende entfernen muss. Der Vermieter hat unabhängig von einer Übernahme durch den Nachmieter selbstverständliche das Recht, die Mietsache in dem Zustand zurück zu erhalten, wie sie bei Vertragsbeginn war, also ohne die Ausstattung durch den Vormieter. Sonst könnte es passieren, dass Sie zwar die Vorhangschienen dem Vormieter abgekauft haben, diese aber abmontiert wurden und nun erst wieder angebracht werden müssen.
Die Vereinbarung der Ablöse wird schließlich im Zweifel nur wirksam, wenn vom Nachmieter auch ein Mietvertrag über die Wohnung zustande kommt, weil der Abschluss des Mietvertrags nach § 4a Abs. 2 S. 1 WoVermittG als Bedingung der Vereinbarung gilt.
Dann frage doch diese bescheuerte Vormieterin einmal, ob sie wirklich erwartet, dass ein potentieller Nachmieter die Katze im Sack kauft.
Erkundige Dich mal bei den Nachbarn, wer Vermieter ist und wende Dich direkt an diesen. Bzw. frage diese Dame nach dem Vermieter mit der Absicht, Du wollest klären, ob der bisherige Mietpreis bestehen bleibt.
Die Vormieterin vermietet aber nicht die Wohnung
Du, wenn sie deine Bewerbung an den Vermieter weiterleitet, dann bring dir auch keine rechtliche Grundlage etwas. Sie will sich für teuer Geld von der Küche trennen, aber du musst sie nicht nehmen. Warum machst du den Termin denn nicht gleich mit dem Vermieter? Was hast du denn mit der Vormieterin zu tun?
Das Problem hierbei liegt da darin, dass ich die Wohnung nicht einmal besichtigen darf, wenn ich der Übernahme der Küche nicht vorher schriftlich zustimme. Die Wohnungsbesichtigung führt dahingehend wohl auch die Vormieterin durch und nicht der Vermieter. Deswegen würde ich ihr dieses rechtswidrige Verhalten gerne begründen können.
Versuche mal durch andere Mieter den Vermieter ausfindig zu machen. Andernfalls lass die Finger davon. Irgendwas ist da faul. Du kannst doch nichts unterschreiben, wenn du die Küche nicht gesehen hast. Oder, du unterzeichnest unter der Voraussetzung, dass die Küche ihr ist, alles funktioniert und nur, wenn du die Wohnung auch angemietet hast
Hallo NMAFFM, danke für deine Antwort. Die Vormieterin erklärte mir am Telefon, dass das mit dem Vermieter abgesprochen sei. Soll ich den Kontakt zum Vermieter erfragen?