Sonderurlaub bei Todesfall-auch bei 450 Euro Job?

2 Antworten

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Die Freistellung und auch die Bezahlung der ausfallenden Zeit ergeben sich aus § 616 BGB.

Die Vorschrift gilt auch für 450€-Jobs.

Dass das in vielen Fällen anders gehandhabt wird, heißt nicht, dass diese Handhabung rechtmäßig ist.

Als Minijobnehmer hast du genauso Rechte wie als Vollangestellter und damit kannst du in so einem speziellen Fall auch verlangen, dass du von der Arbeit freigestellt wirst.