Wie bekommt man nach der Zwangsversteigerung den Eigentümer heraus?
Ein Haus ist in der Zwangsversteigerung und lt Gutachten wohnt der Eigentümer dort. Im Gutachten steht, das sich der Eigentümer nicht kooperativ zeigte und eine Innenbesichtigung verweigerte. Selbst die rechtlich mögliche Aussenbesichtigung versuchte er zu boykottieren.
Aufgrund dieser Umstände ist das Objekt sehr preisgünstig, der Risikoabschlag ist schon hoch.
Wie ist nun der Ablauf, wenn man das Objekt nun kauft.
Darf man das Objekt besichtigen als Eigentümer oder muss der Vorbesitzer erst rausgeklagt werden, bevor man überhaupt in das Haus mal darf?
Darf man sich das Grundstück nach Kauf ansehenden?
Wie lange dauert eine Zwangsräumung?
Was sind die eigenen Rechte?
3 Antworten
Wenn der Eigentümer besondern alt oder krank ist kann es lange dauern. Kalkuliert das mit ein. Auch das manchen Alteigentümer erst mal die Wasserhähne abhauen und das Haus beschädigen.
Das ganze wäre mir zu riskant. Ein Haus zu kaufen, welches nicht einmal ein Gutachter besichtigen konnte, da weisst du gar nicht wie viel die Renovierung kostet. Wenn das Haus sehr preiswert ist, kannst du sogar das höchste Gebot abgegeben haben und der Zuschlag kann dir verweigert werden wenn z.B. die Bank, welche im ersten Rang bei den Gläubigern ist den Zuschlag nicht gewährt.
Ich wünsche dir viel Glück, dass das Haus bewohnbar ist. Es ist ganz alleine deine Entscheidung.
In den nachgenannten Beitrag ist das alles gut dargestellt:
Wenn der vormalige Eigentümer selber da wohnt braucht demnach nicht nochmals auf Räumung geklagt werden. Es reicht der Zuschlagsbeschluss.
Eigenmächtig das Objekt betreten darf man aber dennoch nicht. Da muss die Räumung durch den Gerichtsvollzieher abgewartet werden.
Gerichtsvollzieher sind chronisch überlastet. Mit Wartezeiten von 2 bis 6 Monaten muss man rechnen.
Das in dem Beitrag beschriebene Berliner Modell ermöglicht eine Räumung durch simple Entsetzung des vormaligen Eigentümers aus dem Besitz. Die eigentliche Räumung kann dann der Erwerber übernehmen, was regelmäßig billiger ist.
Allerdings gibt es auch da so einiges zu beachten. So muss zum Beispiel unpfändbarer Hausrat eingelagert werden
Und ob. Insbesondere gibt es ja auch noch Möglichkeiten die Zwangsräumung durch Anträge an das Vollstreckungsgericht hinaus zu zögern. Nervaufreibend dabei für den neuen Eigentümer ist, dass der Bezugstermin völlig unkalkulierbar ist.
Das ein oder andere graue Haar kann einem bei sowas wohl schon wachsen, oder? Für mich wäre das nichts.