Fruchtgenussrecht?
Darf ich als Eigentümer und Fruchtgenussgeber (nach österreichischen Recht)eines Hauses in Österreich das vermietete Haus besichtigen.
2 Antworten
Im deutschen Recht heißt das Nießbrauch und es wird in Österreich sicherlich auch beim Fruchtgenussrecht wie beim Nießbrauch so sein, dass die gesetzliche Regelung durch vertragliche Regelungen ergänzt werden.
Wir kennen weder die gesetzliche Regelung zum Fruchtgenussrecht noch die dazu in Österreich ergangene Rechtsprechung und schon gar nicht die vertraglichen Regelungen im Einzelfall und können dazu deshalb keine Auskünfte geben.
Ich habe jetzt 'Fruchtgenussgeber' gegoogelt. Es gibt im deutschen Recht zwar einen ähnlichen, aber nicht genau diesen Begriff - Sie schreiben vermutlich als Österreicherin? Das sollten Sie in einem grundsätzlich deutschen Forum besser dazuschreiben, dann bekommen Sie keine falschen Antworten.