Verkauf in der Türkei?

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2009 gemeinsam mit meiner Schwester, Bruder und Mutter eine Ladenfläche von meinem verstorbenen Vater geerbt.

im August 2022 habe ich leider die ganzen Anteile abgekauft, weil ich damals nichts von einer Schenkung wusste.

Der Betrag der Bezahlt wurde lag bei 400.000 türkische Lira.

Ich habe somit den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022.

Nun möchte ich die Gewerbefläche verkaufen. Durch die Situation in der Türkei und der Inflation ist der Wert nun sehr angestiegen.

Das heißt, wenn ich es verkaufe werde ich es für 8.100.000 türkische Lira verkaufen.

Das Geld werde ich in der Türkei bei der Bank in Euro einzahlen. Das sind dann ca. 200.000€. Hierbei handelt es sich um ein Konto wo die Geldanlage nicht verzinst wird. So kann ich wie ich weiß die Kapitalertragssteuer umgehen, oder?

Nach dem Verkauf habe ich nun noch einen Verkaufvertrag.

Somit habe ich den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022 und den aktuellen Kaufvertrag an eine weitere Person.

Mit diesem Nachweis kann ich das Geld ohne Probleme nach Deutschland auf mein Konto bei meiner Hausbank schicken, habe ich das richtig verstanden?

Nun geht es mir Hauptsächlich um die Versteuerung.

Ich habe mitbekommen, dass seit 2021 türkische Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) verpflichtet sind, Informationen zu Konten, deren Inhabern, Kontosalden und Erträgen wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne an die türkischen Steuerbehörden zu melden. Diese leiten die Meldungen dann an die deutschen Steuerbehörden weiter.

Die Ladenfläche stand bis heute leer und hatte dadurch keine Einnahmen.

Durch den steigenden Wechselkurs habe ich somit einen Gewinn in Höhe von ca 180.000€ erzielt.

2022: Betrag 400.000 Lira also ca. 20.000€

2024 Betrag 8.100.000 Lira also ca. 200.000€

Was wird hier genau versteuert und um was für eine Art handelt es sich hierbei?

Gibt es hierfür eine Vereinfachung?

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Ich denke nicht, dass Deutschland für den Verkauf in der Türkei Kapitalgewinnsteuern verlangen darf. Es ist jedoch möglich, dass der Gewinn zu deinem Einkommen gezählt wird und dann ein progressiv höherer Satz für dein Einkommen in Deutschland zu bezahlen ist.

Der Gewinn von der Türkei kann höchstens zur Satzbestimmung deines Einkommens verwendet werden, du bezahlst dann für das Einkommen in Deutschland höhere Steuern. Das ist jedoch nur eine Vermutung von mir, sicher bin ich nicht. Du musst einen Steuerberater fragen, aufpassen es gibt im Internet online Berater wo du nach der Antwort sofort kündigen musst innerhalb von ein paar Tagen, damit du nicht ein teures Abo abgeschlossen hast.

Ich wohne in der Schweiz und habe eine Immobilie in Deutschland vermietet. Die Einnahmen in Deutschland werden bei meiner Steuerrechnung in der Schweiz zu meinem Einkommen gezählt und zur Satzbestimmung verwendet. Deshalb kam ich auf diese Idee. Da wir in der Schweiz keine Kapitalgewinnsteuern auf Aktien haben, denke ich beim Verkauf des Hauses in Deutschland muss ich in der Schweiz keine Steuern bezahlen und es kann somit auch nicht eine Satzbestimmung geltend gemacht werden.

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Ich schliesse mich den Antworten an, Geld vom Bruder auf ein Konto überweisen zu lassen. Aktien sollte man nur kaufen, wenn man das Geld nicht benötigt und einen Börsencrash überstehen kann, indem man die Aktien liegen lässt bis sie wieder gestiegen sind. Wenn du Geld benötigst, wenn die Aktien heruntergefallen sind, dann ist es schlecht wenn du Aktien verkaufen musst.

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Wenn du an die Generalversammlung gehst, kannst du vielleicht gut essen, je nachdem ob die Firmeninhaber ein Essen spendieren. Vom Gebäude gibt es keine Anteile.

Ich hatte noch nie Zeit um an einer Generalversammlung teilzunehmen, ich würde dies auch langweilig finden. Selbst bei der CS (Schweizer Bank, die von UBS gerettet und übernommen wurde) wo ich viel verloren hatte, ging ich nicht an die Generalversammlung, protestieren hätte nichts genützt. Deshalb investiert man diversifiziert, dass man bei anderen Aktien Kapitalgewinne bekommen kann. Bei uns in der Schweiz sind Kapitalgewinne immer noch steuerfrei.

Der Schoggikoffer von einer Antwort hier bekommt man bei Lindt und Sprüngli, diese Aktien sind viel zu teuer und so viel Schokolade ist ungesund.

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Aktien kann man wahrscheinlich besser wieder verkaufen.

Immobilien muss man unterhalten, plötzlich ist irgendwo etwas kaputt und du musst dich um Handwerker kümmern.

Wenn man Immobilien vermietet, kann man Mieter erwischen, die man gerne wieder los hätte und das deutsche Mietrecht ist extrem vermieterfeindlich, die deutschen Gesetze sind so auf der Seite der Mieter, dass mir 9 Juristen nicht getrauten zu helfen, erst der 10. Jurist hat dann eine Eigenbedarfskündigung geschrieben. Die Mieter hatten Schrauben ausgeschraubt und Einsturzgefahr geltend gemacht in einem 8 jährigen Haus und noch 20 kriminelle Taten unterstellten sie mir. Ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben weigerten sie sich. Natürlich machten die Mieter Widerspruch gegen die Kündigung mit einer grösseren Abfindung sind die arglistigen Mieter dann ausgezogen. 10 Monate hatte ich die Hölle mit Reklamationen und Unterstellungen der Mieter. Erst nach dem Auszug konnte ich wieder normal schlafen. Wenn Aktien runterfallen schlafe ich trotzdem gut, irgendwann gehen irgendwelche Aktien wieder nach oben, so dass ich Verluste wegstecken kann.

Nun kannst du entscheiden für was du die stärkeren Nerven hast.

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Ich wohne in der Schweiz. Wir haben keine Kapitalgewinnsteuer.

In der Schweiz muss man jedoch eine Vermögenssteuer bezahlen und die Schweiz ist kein EU Land und prüft für eine Aufenthaltsbewilligung, ob du dein Leben finanzieren kannst. Eine Aufenthaltsbewilligung erhalten Menschen mit einer Arbeitsstelle oder mit viel Vermögen.

Falls du sehr viel Kapitalgewinn erzielst, kannst du prüfen ob du in ein Land umziehen möchtest wo keine Kapitalgewinnsteuer abgeliefert werden muss. Falls du nur von Aktien Kauf und Verkauf lebst könnte sich das lohnen. Ich denke es gibt noch andere Länder ohne Kapitalgewinnsteuer.

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Ich gratuliere dir für so viel Erfolg.

die Antwort ist 2,7 %

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Die gewählten ETFs kenne ich nicht also gilt diese Antwort für allgemeine ETFs.

Ein ETF ist schon diversiviziert und die Verwaltungsgebühren sind klein, das ist positiv.

Ich habe 2022 ein paar ETFs gekauft und als ich das Geld benötigte 2023 für unerwartete Rechnungen, hatte ich einen kleinen Verlust. Die Anlage ist nur gut, wenn du warten kannst bis die Börse steigt, falls sie runterfällt. Ich habe 2022 auch Aktien gekauft und 2023 mit dem Verkauf mehr gewonnen als der Verlust an den ETFs war.

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Gibt es bei Euch einen Schulpsychologen oder Schulpsychologin oder Leute, an welche du dich wenden kannst? Diese können dann deiner Mutter anrufen und für dich das Problem regeln.

Ich glaube jemand anderes muss sich für dich einsetzen.

Sage Mama, du holst dir Hilfe beim Lehrer oder Lehrerin, dann wird sie vielleicht einsehen, dass es übertrieben ist zu fordern, dass du die Türe offen lässt. Denn von Lehrpersonen will deine Mutter nicht korrigiert werden, vielleicht schämt sie sich vor Lehrpersonen, dir solche Gebote aufzuzwingen. Ich wünsche dir viel Erfolg.

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Die Autos sehen nicht schön aus, diese werden hier nicht herumfahren.

Deshalb glaube ich nicht an Aktien-Kapitalgewinn

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Bei Swissquote.ch gibt es unter dem Button Weiterbildung auch gratis Kurse. Ich hatte jedoch noch nie Zeit diese anzusehen. Mein Vermögen hat mein Neffe aufgebaut und der grösste Teil meiner Anlagen ist im Fonds investiert, welcher vom Sohn meiner Schwester und 2 anderen Personen verwaltet wird. www.charisma.li

Da muss ich mich um nichts kümmern, kleine Verwaltungsgebühr und ich bin sicher, dass mein Neffe für den Fonds weltweite Aktien auswählt, wo er vorher das Eigenkapital der Firma überprüft hat und keine grossen Risiken eingegangen werden.

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Ich kaufte im Sommer 2022 ein paar ETFs als ich gedacht die Börse ist jetzt ziemlich unten. Dazu kaufte ich noch von 2 Firmen Aktien. Gesamtwert CHF 25'000.

Die beiden Aktien, die ich wählte verkaufte ich mit Gewinn im 2023, eine Aktie hatte 70 % zugelegt, da ich das Geld 2023 benötigte. 3 ETFs verkaufte ich mit ein wenig Verlust, ETFs werde nicht aktiv kontrolliert von einem Manager nur alle 6 Monate. 1 ETF hatte ein wenig Gewinn.

1 ETF habe ich noch, da dieser immer noch zu viel im Minus ist warte ich mit dem Verkauf.

Bei Fonds musst du sehen, dass nicht zu viel Verwaltungsgebühren den Gewinn kaputt machen. In den nächsten paar Jahren werden an der Börse 3 % Gewinn erwartet diese Aussage habe ich im TV gehört. Die 4 % Zins ist ein super Zins und du hast kein Risiko. Was du tun sollst kann dir niemand sagen. Wenn du das Geld langfristig nicht benötigst kannst du in ETfs investieren, da hast du wenig Gebühren. Beim Sparplan musst du die Kaufgebühren berücksichtigen. Da ich in der Schweiz wohne kenne ich mich nicht aus mit Banken in Deutschland.

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ein Vermögen von 40'000 ist nicht viel. Wenn du mehr Geld hättest, könnte ich dir einen Wohnungskauf empfehlen, so bekommst du Mieteinnahmen. Eine Eigenbedarfskündigung kannst du jederzeit machen, wenn du dann selber drin wohnen möchtest. Ich weiss nicht ob du schon Immobilien in deinem Besitz hast. Immobilien können nicht über Nacht am Wert runterfallen wie das bei Aktien der Fall sein kann. Es braucht jedoch Nerven, falls du böswillige Mieter erwischst.

Ich wohne in der Schweiz. Hier kann man auch Geld in eine Pensionskasse einzahlen und so sparen um nach der Pensionierung mehr Rente zu erhalten. Bei uns darf man den Betrag, den man in die Pensionskasse einzahlt vom Einkommen abziehen, wir bezahlen dann weniger Steuern. Wenn man ein Eigenheim kauft, darf man von diesem Pensionskassengeld wieder beziehen um das Eigenheim zu finanzieren. Steuern sind dann getrennt vom Einkommen zu einem vergünstigten Steuersatz von 40 % von der normalen Einkommenssteuer zu bezahlen. Prüfe ob das eine Möglichkeit ist. Bei uns in der Schweiz legen die Pensionskassen (dort zahlt der Arbeitgeber ein für die 2. Säule) auch einen Anteil von 45 % in Aktienfonds an. So hast du keine Arbeit mit Kursen zu verfolgen.

Prüfe ob du neben der staatlichen Rente irgendwie etwas sparen kannst, was du jedoch wieder beziehen darfst, wenn du ein Eigenheim kaufen willst. Aktienfonds kannst du jederzeit verkaufen, wenn du das Geld benötigst, ETFs sind deshalb auch eine gute Wahl. Wenn man in Deutschland für ein Eigenheim nicht Geld von der Pensionskasse beziehen darf, würde ich das Geld nicht binden. Eine Wohnung kannst du wieder verkaufen, wenn du das Geld benötigst, sofern die Mieter bei der Besichtigung den Interessenten nicht Lügen erzählen z.B. es hätte Wasserschäden usw.

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Aktien, die so stark gefallen sind, sind wahrscheinlich ein grosses Risiko, dass diese Firma bald Konkurs geht.

Die CS Aktie fiel auch besonders stark, wenn die UBS die Bank nicht übernommen hätte, wäre ein Konkurs unvermeidlich gewesen.

Ich hatte CS Aktien, es reut mich, dass ich diese nicht vorher verkaufte, ich konnte jedoch nicht wissen, dass die Manager laufend weitere Fehler machten. Jetzt habe ich ein paar UBS von diesen CS erhalten.

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Ich würde das Risiko nicht eingehen. Diene geplante Absicht kann dazu führen, dass der Kredit fristlos gekündigt wird oder auch ordentlich. Dann kannst du den Kredit nicht zurückzahlen und deine Immobilie wird unter dem Verkehrswert versteigert, damit die Bank zu Ihrem geld kommt. Die Bank kommt immer zu ihrem Geld.

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Der MSCI ist meines Wissens, wenn ich mich nicht täusche in Dollar.

Im Moment ist der Dollar günstig, so dass aus Kursschwankungen nicht mit Verlust gerechnet werden muss. Ich wohne in der Schweiz der SFr ist etwas stabiler als der Euro. Bei einem Kauf, wenn der Dollar wieder Parität zum Euro hat, ist das Risiko höher mit dem MSCI zu verlieren.

Ich habe letztes Jahr im Juli ETF S & P gekauft, war lange im Minus und bin jedoch seit kurzem im Positiven Bereich. Du musst nur Geduld haben, dann wird dein jetziger Verlust kleiner und irgendwann im Plus sein. Der beste Börsenmanager weiss nicht wie lange du Geduld benötigtst.

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In Deutschland kennt ihr keine Vermögenssteuer. Ich wohne in der Schweiz, deshalb muss ich alle Vermögen im Ausland angeben. Ein Grundstück in der Türkei würde die Progression bei der Vermögenssteuer in der Schweiz erhöhen, ausser jemand hat schon ein grösseres Vermögen, das den Maximalsatz von 2,1 0/oo Promill auslöst. Satz vom Kanton AG.

Aber ich denke, wenn Nachkommen das Grundstück erben, falls das Erbe alles zusammen über dem Freibetrag ist, müssten die Erben Erbschaftssteuern in Deutschland abliefern. Ganz sicher bin ich nicht, ich denke es ist so, da Deutschalnd ein extremes Gesetz hat betreffend Erbschaftssteuern.

Ob die Türkei Vermögenssteuern verlangt, weiss ich nicht. Bitte informiere dich darüber. In der Schweiz gibt es eine Steuerausscheidung, wenn jemand Immobilien in andren Kantonan hat, ist die Vermögenssteuer dort zu zahlen wo die Immobilie ist.

Kapitalgewinn musst du nach 10 Jahren Haltedauer in Deutschland nicht versteuern. Falls du irgendwann in die Schweiz umziehst, in CH muss man auch auf Aktien keine Kapitalgewinnsteuer bezahlen auch wenn die Besitzdauer nur kurzfristig war.

Ich persönlich würde alle Vermögenswerte angeben auch wenn diese keinen Einfluss auf die Steuern in Deutschland bewirken. Wenn jemand in Not gerät und Unterstütung benötigt (Altersheim oder irgend etwas) dann kann der Staat verlangen, dass zuerst die Vermögenswerte verkauft und aufgebraucht werden.

Wenn du einen Hypothekarkredit benötigst, hast du einen Vorteil, wenn du der Bank alle Vermögenswerte angeben kannst auch wenn du diese erst in 10 Jahren verkaufen kannst wegen der Spekulationssteuer. Die Bank bewilligt dir dann die Hypothek eher.

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Jede vernüftig denkende Person wird wohl erstaunt sein, wenn ein Bürgergeldbezüger eine 2. Wohnung nutzen möchte. Ich glaube du bist gezwungen eine der beiden Wohnungen zu vermieten. Für einen Untermietvertrag den du mit Mieter machst, benötigst du das Einverständnis des Vermieters. Ich glaube es geht um Quadratmeter-Grösse der Wohnung für wie viel Wohnraum das Jobcenter zahlt. Informiere dich wie gross die Wohnung maximal sein darf, damit die Kosten übernommen werden. Dann kannst du entscheiden, welche der beiden Wohnungen du bewohnen möchtest.

Wenn du später genügend verdienst um auf eigenen Beinen zu stehen, wird eine Eigenbedarfskündigung schwierig sein, damit du 2 Wohnungen nutzen kannst. Die Gerichte helfen zu 90 % den Mietern. Es ist also nicht sicher ob du die Untermieter aus der Wohnung bringen kannst.

Entscheide dich für eine Wohnung und lasse den Vermieter die andere Wohnung vermieten, dann hast du keinen Aerger mit Mietern.

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Wenn die Mieterhöhung widerrechtlich ist, habt ihr Chance aus dem Vertrag zu kommen. Das müsste ein Jurist oder Mieterbund klären.

Andernfalls besteht noch die Möglichkeit dem Vermieter eine Abfindung anzubieten für einen Mietauflösungsvertrag. Aufpassen so eine Mietauflösungsvereinbarung kann man selber schreiben ohne Anwalt, mein Jurist hat leider wegen einer halb so hohen Miete 900 plus MWST verlangt, weil er nach Jahresmietzins abgerechnet hat. Es gibt auch Juristen, die nach Zeitaufwand verrechnen, da müsst ihr unbedingt vorher fragen, nach welchem Verfahren der Jurist eine Rechnung stellt. Eine Einigung mit dem Vermieter für eine Mietauflösungsvereinbarung wäre das Beste und diese selber schreiben. Der Mietzinsaufschlag ist happig, bitte nachforschen ob das Zulässig ist. Die Miete darf nicht höher sein als 10 % über dem Mietspiegel.

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Du musst mit der Verkäuferin klären, ob die Verkäuferin den Maklervertrag bereits aufgelöst hat.

Was wurde verschwiegen, sind es Schäden in der Wohnung, die du als Käufer wissen musst, damit du keinen Schadenersatzanspruch der Verkäuferin gegenüber machen kannst?

Wenn etwas extra verschwiegen wurde vom Makler ist es arglistige Täuschung, die Verkäuferin kann den Vertrag mit dem Makler anfechten. Die Verkäuferin muss einen Brief schreiben Ich fechte an.......und lösen den Vertrag auf.

In der Schweiz muss man das Wort anfechten nicht gebrauchen, da ist ein Vertrag sofort nichtig, wenn eine arglistige Täuschung vorgekommen ist, kann man in der Schweiz den Vertrag als ungültig erklären. Das habe ich schon gemacht, weil mich ein Mietinteressent angelogen hatte. Der deutsche online Jurist hat mir jedoch geschrieben nach deutschem Recht muss man den Vertrag wegen Täuschung anfechten.

Wenn deine Freundin alleine kauft ist es bei einer späteren Trennung kompliziert, es müsste dann im Gurnbuch entweder stehen, dass sie dir gegenüber den Betrag schuldet, dann kommst du jedoch zu kurz, da der Wert von Immobilien in der Regel steigt, du möchtest sicher von der Wertsteigerung auch etwas profitieren. Kompliziert ist auch dich später im Grundbuch eintragen zu lassen, neue Grundbuchkosten und wer weiss ob der Staat dann nochmals Grunderwerbskosten verlangt, was beides zusammen teurer als Maklerkosten ist.

Was hat die Verkäuferin abgemacht zahlt sie die Hälfte der Maklerkosten? Dann hat sie eher Interesse vor dem Kaufvertrag mit Euch beiden, den Vertrag mit dem Makler aufzulösen.

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