Verkauf in der Türkei?

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2009 gemeinsam mit meiner Schwester, Bruder und Mutter eine Ladenfläche von meinem verstorbenen Vater geerbt.

im August 2022 habe ich leider die ganzen Anteile abgekauft, weil ich damals nichts von einer Schenkung wusste.

Der Betrag der Bezahlt wurde lag bei 400.000 türkische Lira.

Ich habe somit den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022.

Nun möchte ich die Gewerbefläche verkaufen. Durch die Situation in der Türkei und der Inflation ist der Wert nun sehr angestiegen.

Das heißt, wenn ich es verkaufe werde ich es für 8.100.000 türkische Lira verkaufen.

Das Geld werde ich in der Türkei bei der Bank in Euro einzahlen. Das sind dann ca. 200.000€. Hierbei handelt es sich um ein Konto wo die Geldanlage nicht verzinst wird. So kann ich wie ich weiß die Kapitalertragssteuer umgehen, oder?

Nach dem Verkauf habe ich nun noch einen Verkaufvertrag.

Somit habe ich den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022 und den aktuellen Kaufvertrag an eine weitere Person.

Mit diesem Nachweis kann ich das Geld ohne Probleme nach Deutschland auf mein Konto bei meiner Hausbank schicken, habe ich das richtig verstanden?

Nun geht es mir Hauptsächlich um die Versteuerung.

Ich habe mitbekommen, dass seit 2021 türkische Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) verpflichtet sind, Informationen zu Konten, deren Inhabern, Kontosalden und Erträgen wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne an die türkischen Steuerbehörden zu melden. Diese leiten die Meldungen dann an die deutschen Steuerbehörden weiter.

Die Ladenfläche stand bis heute leer und hatte dadurch keine Einnahmen.

Durch den steigenden Wechselkurs habe ich somit einen Gewinn in Höhe von ca 180.000€ erzielt.

2022: Betrag 400.000 Lira also ca. 20.000€

2024 Betrag 8.100.000 Lira also ca. 200.000€

Was wird hier genau versteuert und um was für eine Art handelt es sich hierbei?

Gibt es hierfür eine Vereinfachung?

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Ich denke nicht, dass Deutschland für den Verkauf in der Türkei Kapitalgewinnsteuern verlangen darf. Es ist jedoch möglich, dass der Gewinn zu deinem Einkommen gezählt wird und dann ein progressiv höherer Satz für dein Einkommen in Deutschland zu bezahlen ist.

Der Gewinn von der Türkei kann höchstens zur Satzbestimmung deines Einkommens verwendet werden, du bezahlst dann für das Einkommen in Deutschland höhere Steuern. Das ist jedoch nur eine Vermutung von mir, sicher bin ich nicht. Du musst einen Steuerberater fragen, aufpassen es gibt im Internet online Berater wo du nach der Antwort sofort kündigen musst innerhalb von ein paar Tagen, damit du nicht ein teures Abo abgeschlossen hast.

Ich wohne in der Schweiz und habe eine Immobilie in Deutschland vermietet. Die Einnahmen in Deutschland werden bei meiner Steuerrechnung in der Schweiz zu meinem Einkommen gezählt und zur Satzbestimmung verwendet. Deshalb kam ich auf diese Idee. Da wir in der Schweiz keine Kapitalgewinnsteuern auf Aktien haben, denke ich beim Verkauf des Hauses in Deutschland muss ich in der Schweiz keine Steuern bezahlen und es kann somit auch nicht eine Satzbestimmung geltend gemacht werden.

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Ich schliesse mich den Antworten an, Geld vom Bruder auf ein Konto überweisen zu lassen. Aktien sollte man nur kaufen, wenn man das Geld nicht benötigt und einen Börsencrash überstehen kann, indem man die Aktien liegen lässt bis sie wieder gestiegen sind. Wenn du Geld benötigst, wenn die Aktien heruntergefallen sind, dann ist es schlecht wenn du Aktien verkaufen musst.

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Wenn du an die Generalversammlung gehst, kannst du vielleicht gut essen, je nachdem ob die Firmeninhaber ein Essen spendieren. Vom Gebäude gibt es keine Anteile.

Ich hatte noch nie Zeit um an einer Generalversammlung teilzunehmen, ich würde dies auch langweilig finden. Selbst bei der CS (Schweizer Bank, die von UBS gerettet und übernommen wurde) wo ich viel verloren hatte, ging ich nicht an die Generalversammlung, protestieren hätte nichts genützt. Deshalb investiert man diversifiziert, dass man bei anderen Aktien Kapitalgewinne bekommen kann. Bei uns in der Schweiz sind Kapitalgewinne immer noch steuerfrei.

Der Schoggikoffer von einer Antwort hier bekommt man bei Lindt und Sprüngli, diese Aktien sind viel zu teuer und so viel Schokolade ist ungesund.

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Aktien kann man wahrscheinlich besser wieder verkaufen.

Immobilien muss man unterhalten, plötzlich ist irgendwo etwas kaputt und du musst dich um Handwerker kümmern.

Wenn man Immobilien vermietet, kann man Mieter erwischen, die man gerne wieder los hätte und das deutsche Mietrecht ist extrem vermieterfeindlich, die deutschen Gesetze sind so auf der Seite der Mieter, dass mir 9 Juristen nicht getrauten zu helfen, erst der 10. Jurist hat dann eine Eigenbedarfskündigung geschrieben. Die Mieter hatten Schrauben ausgeschraubt und Einsturzgefahr geltend gemacht in einem 8 jährigen Haus und noch 20 kriminelle Taten unterstellten sie mir. Ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben weigerten sie sich. Natürlich machten die Mieter Widerspruch gegen die Kündigung mit einer grösseren Abfindung sind die arglistigen Mieter dann ausgezogen. 10 Monate hatte ich die Hölle mit Reklamationen und Unterstellungen der Mieter. Erst nach dem Auszug konnte ich wieder normal schlafen. Wenn Aktien runterfallen schlafe ich trotzdem gut, irgendwann gehen irgendwelche Aktien wieder nach oben, so dass ich Verluste wegstecken kann.

Nun kannst du entscheiden für was du die stärkeren Nerven hast.

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Ich wohne in der Schweiz. Wir haben keine Kapitalgewinnsteuer.

In der Schweiz muss man jedoch eine Vermögenssteuer bezahlen und die Schweiz ist kein EU Land und prüft für eine Aufenthaltsbewilligung, ob du dein Leben finanzieren kannst. Eine Aufenthaltsbewilligung erhalten Menschen mit einer Arbeitsstelle oder mit viel Vermögen.

Falls du sehr viel Kapitalgewinn erzielst, kannst du prüfen ob du in ein Land umziehen möchtest wo keine Kapitalgewinnsteuer abgeliefert werden muss. Falls du nur von Aktien Kauf und Verkauf lebst könnte sich das lohnen. Ich denke es gibt noch andere Länder ohne Kapitalgewinnsteuer.

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Ich gratuliere dir für so viel Erfolg.

die Antwort ist 2,7 %

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Bei Swissquote.ch gibt es unter dem Button Weiterbildung auch gratis Kurse. Ich hatte jedoch noch nie Zeit diese anzusehen. Mein Vermögen hat mein Neffe aufgebaut und der grösste Teil meiner Anlagen ist im Fonds investiert, welcher vom Sohn meiner Schwester und 2 anderen Personen verwaltet wird. www.charisma.li

Da muss ich mich um nichts kümmern, kleine Verwaltungsgebühr und ich bin sicher, dass mein Neffe für den Fonds weltweite Aktien auswählt, wo er vorher das Eigenkapital der Firma überprüft hat und keine grossen Risiken eingegangen werden.

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Der MSCI ist meines Wissens, wenn ich mich nicht täusche in Dollar.

Im Moment ist der Dollar günstig, so dass aus Kursschwankungen nicht mit Verlust gerechnet werden muss. Ich wohne in der Schweiz der SFr ist etwas stabiler als der Euro. Bei einem Kauf, wenn der Dollar wieder Parität zum Euro hat, ist das Risiko höher mit dem MSCI zu verlieren.

Ich habe letztes Jahr im Juli ETF S & P gekauft, war lange im Minus und bin jedoch seit kurzem im Positiven Bereich. Du musst nur Geduld haben, dann wird dein jetziger Verlust kleiner und irgendwann im Plus sein. Der beste Börsenmanager weiss nicht wie lange du Geduld benötigtst.

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Jede vernüftig denkende Person wird wohl erstaunt sein, wenn ein Bürgergeldbezüger eine 2. Wohnung nutzen möchte. Ich glaube du bist gezwungen eine der beiden Wohnungen zu vermieten. Für einen Untermietvertrag den du mit Mieter machst, benötigst du das Einverständnis des Vermieters. Ich glaube es geht um Quadratmeter-Grösse der Wohnung für wie viel Wohnraum das Jobcenter zahlt. Informiere dich wie gross die Wohnung maximal sein darf, damit die Kosten übernommen werden. Dann kannst du entscheiden, welche der beiden Wohnungen du bewohnen möchtest.

Wenn du später genügend verdienst um auf eigenen Beinen zu stehen, wird eine Eigenbedarfskündigung schwierig sein, damit du 2 Wohnungen nutzen kannst. Die Gerichte helfen zu 90 % den Mietern. Es ist also nicht sicher ob du die Untermieter aus der Wohnung bringen kannst.

Entscheide dich für eine Wohnung und lasse den Vermieter die andere Wohnung vermieten, dann hast du keinen Aerger mit Mietern.

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Wenn die Mieterhöhung widerrechtlich ist, habt ihr Chance aus dem Vertrag zu kommen. Das müsste ein Jurist oder Mieterbund klären.

Andernfalls besteht noch die Möglichkeit dem Vermieter eine Abfindung anzubieten für einen Mietauflösungsvertrag. Aufpassen so eine Mietauflösungsvereinbarung kann man selber schreiben ohne Anwalt, mein Jurist hat leider wegen einer halb so hohen Miete 900 plus MWST verlangt, weil er nach Jahresmietzins abgerechnet hat. Es gibt auch Juristen, die nach Zeitaufwand verrechnen, da müsst ihr unbedingt vorher fragen, nach welchem Verfahren der Jurist eine Rechnung stellt. Eine Einigung mit dem Vermieter für eine Mietauflösungsvereinbarung wäre das Beste und diese selber schreiben. Der Mietzinsaufschlag ist happig, bitte nachforschen ob das Zulässig ist. Die Miete darf nicht höher sein als 10 % über dem Mietspiegel.

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Du musst mit der Verkäuferin klären, ob die Verkäuferin den Maklervertrag bereits aufgelöst hat.

Was wurde verschwiegen, sind es Schäden in der Wohnung, die du als Käufer wissen musst, damit du keinen Schadenersatzanspruch der Verkäuferin gegenüber machen kannst?

Wenn etwas extra verschwiegen wurde vom Makler ist es arglistige Täuschung, die Verkäuferin kann den Vertrag mit dem Makler anfechten. Die Verkäuferin muss einen Brief schreiben Ich fechte an.......und lösen den Vertrag auf.

In der Schweiz muss man das Wort anfechten nicht gebrauchen, da ist ein Vertrag sofort nichtig, wenn eine arglistige Täuschung vorgekommen ist, kann man in der Schweiz den Vertrag als ungültig erklären. Das habe ich schon gemacht, weil mich ein Mietinteressent angelogen hatte. Der deutsche online Jurist hat mir jedoch geschrieben nach deutschem Recht muss man den Vertrag wegen Täuschung anfechten.

Wenn deine Freundin alleine kauft ist es bei einer späteren Trennung kompliziert, es müsste dann im Gurnbuch entweder stehen, dass sie dir gegenüber den Betrag schuldet, dann kommst du jedoch zu kurz, da der Wert von Immobilien in der Regel steigt, du möchtest sicher von der Wertsteigerung auch etwas profitieren. Kompliziert ist auch dich später im Grundbuch eintragen zu lassen, neue Grundbuchkosten und wer weiss ob der Staat dann nochmals Grunderwerbskosten verlangt, was beides zusammen teurer als Maklerkosten ist.

Was hat die Verkäuferin abgemacht zahlt sie die Hälfte der Maklerkosten? Dann hat sie eher Interesse vor dem Kaufvertrag mit Euch beiden, den Vertrag mit dem Makler aufzulösen.

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Ich bekomme die Rechnung für die Grundsteuer von der Gemeinde, d.h. Stadt und zwar jedes Jahr. Dann bezahle ich jeweils den ganzen Betrag ein, damit ich nicht mehr daran denken muss.

Von der gleichen Stelle erhalte ich die Wasserrechnung. Entweder fragst du nach, von welcher Stelle du eine Rechnung erhalten solltest oder du bezahlst von dir aus einfach den Grundsteuerbetrag im Januar ein.

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Nachbarin fühlt sich von mir gestört...?

Ich habe Anfang August meine eigene Wohnung übernommen und habe, wie das so üblich ist, in den ersten beiden Wochen renoviert und Handwerker und Freunde zum Helfen im Haus gehabt, was sicher auch die Mittagsruhe "gestört" hat. Auch sonntags habe ich gearbeitet (und hier spreche ich von Staubsaugen außerhalb der Ruhezeit). Immerhin hatte ich nur 2 Wochen um die alte Wohnung aufzulösen und die neue bezugsfertig zu machen.

Meine Nachbarin unter mir

fühlte sich durch den Krach dieser Arbeiten gestört, sie hat Protokoll geführt,

und ihren Vermieter dazu gebracht mir eine Abmahnung wegen Ruhestörung zu

schicken. Datiert war das Schreiben 10 Tage nach meinem körperlichen Einzug :-(

Wie ich von meinen

Vormietern und einer anderen Nachbarin über mir erfahren habe, wurden diese

auch schon wegen jedem kleinsten Laut außerhalb der vermeintlichen Ruhezeiten

(12-15 Uhr und ab 22 Uhr) angesprochen und mündlich wie auch schriftlich

angemahnt... Die jungen Leute vor mir in der Wohnung haben schon gar keine

Freunde mehr eingeladen, weil es gleich bei der ersten Geburtstagsfeier um

22:05 Uhr Sturm geklingelt hat (die Mädels hatten Spaß und haben wohl zu laut

gelacht...). Danach wurde dann von unten entweder jedes Mal geschellt, oder aber

zumindest mit einem Stock an die Decke geklopft... Die junge Frau hat

regelrecht psychisch darunter gelitten und sich kaum noch getraut in ihrer

Wohnung zu atmen um ja keinen Streit zu provozieren...

Ich bin berufstätig und

kann meinen Haushalt nur am Wochenende erledigen. Selbstverständlich versuche

auch ich mich an die üblichen Ruhezeiten zu halten. Aber mal ehrlich. Muss man

als Bewohner eines Mehrfamilienhauses nicht auch tolerant genug sein und

"normale Alltagsgeräusche" in Kauf nehmen? Und ja, es kann auch mal

in der Mittagszeit etwas runterfallen, es nötig sein kurz zu saugen, oder die

Spülmaschine einzuschalten... Immerhin LEBE ich! Da muss ich mich doch nicht

schuldig fühlen!

Muss ich mir das gefallen lassen? Oder sehe ich das komplett falsch?

Leider lässt die Frau überhaupt nicht mit sich reden, sie zeigt null Verständnis für die Lage anderer. Für sie zählt nur - ich störe ihren Frieden und muss damit aufhören...

Schade dass es so etwas noch zwischen uns Menschen gibt... 

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Die Renovation war schneller vorbei. Die Nachbarin hätte sonst an mehreren weiteren Tagen Lärm durch Renovieren gehabt. 14 Tage sind nicht mehrere Wochen, ich würde ein Auge zudrücken. Aber Leute, welche meckern geht es ums Reklamieren, Schade.

Für eine Geburtstagsparty gehst du am Besten in ein Restaurant, die Nachbarin kannst du nicht ändern, du musst dich damit abfinden

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Perfekte Wohnung gefunden, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

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Ich habe hier schon geantwortet, dass die Löhne mit der Inflation im gleichen Verhältnis steigen. Wenn die Hypothekarzinsen einmal wieder auf 4 oder 5 % steigen, fährst du mit der Indexmiete besser. Dann steigen nämlich die andern Mieten stärker als der Index. Dann kann dein Vermieter nicht plötzlich extrem aufschlagen sondern muss sich an den INDEX halten. Ich hätte kein Problem mit dem Vertrag, es ist jedoch deine Entscheidung.

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Perfekte Wohnung gefunden, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

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Die Löhne hinken der Inflation hinten nach. Wenn der Index nach oben geht, gibt es normalerweise für die Arbeitnehmer im folgenden Jahr eine Lohnerhöhung, die Kaufkraft soll ja nicht abnehmen.

Ich denke, dass so die Mieterhöhung immer bezahlt werden kann. Der Index geht ja langsam nach oben und nicht rasant.

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Noch ein paar Gedanken zur Vorhergehenden Antwort.

Die Eltern kennen den zukünftigen Schwiegersohn vielleicht noch gar nicht. Wenn das Haus alleine der Tochter gehört und die Eltern das Nutzniessungsrecht behalten, dann kann die Tochter und Schwiegersohn für eine andere Wohnung oder ein Haus auf diese Wohnung eine Hypothek aufnehmen und die Eltern müssen den Hypothekarzins bezahlen. Ob die Eltern dann der Tochter so viel Unterstützung geben wollen, muss auch noch überlegt sein. Selbstverständlich wird dann die Bank prüfen, ob die Eltern den Hypothekarzins überhaupt bezahlen können. Vielleicht will die Tochter mit ihrem zukünftigen Ehemann Weltreise machen und deshalb die Hypothek auf die Wohnung erhöhen.

Vielleicht kann notariell geregelt werden, dass die Tochter auf diese Wohnung die Hypothek nicht erhöhen darf. Das müsst ihr vorher noch abklären. Ich habe eine Tante, dessen Ehemann hat das ganze Vermögen, welches meine Tante in Form von Land geerbt hatte verbraucht, die Tante musste ein Grundstück nach dem andern verkaufen.

Wer die Renovationen bezahlt ist auch noch notariell zu regeln im Normalfall ist das der Eigentümer der Wohnung. Wer beschliesst was wie renoviert werden darf, kann man auch noch im notariellen Vertrag festhalten.

Vor dem Notarbesuch muss auf jeden Fall vieles überdenkt werden

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Bei uns in der Schweiz fallen für direkte Nachkommen keine Erbschaftssteuern an. Ihr in Deutschland kennt ja solche Steuern. Von dieser Sichtweise ist es gut, wenn die Wohnung alleine der Tochter gehört und die Eltern das Nutzniessungsrecht haben, dann können die Eltern den Mietzins behalten. Wenn die Tochter mit Familie irgendeinmal an einem andern Ort wohnt aus Gründen z.B. wo ihr späterer Ehemann Arbeit hat.

Ueberlegt sein muss natürlich, ob die Eltern finanziell über die Runden kommen, wenn ein Altersheim bezahlt werden müsste, ob dann der Mietzins der Wohnung reicht. Auf jeden Fall können die Behörden in so einem Fall die Eltern nicht zum Verkauf zwingen, damit ein Altersheim oder ähnliche Pflegekosten bezahlt werden aus dem Erlös der Wohnung, da die Wohnung ja Eigentum der Tochter ist. Ich kenne mich mit dem deutschen Recht nicht aus, ob dann die Tochter finanziell zur Unterstützung der Eltern gezwungen werden kann, weil sie die Wohnung als Vermögen hat.

Ob Deutschland einmal den Freibetrag für Kinder beim Erben nach unten korrigiert, ist auch ungewiss. 19 % Erbschaftssteuer abzuliefern ist happig.

Wenn die Eltern finanziell weniger gut gestellt sind, ist es besser je einen Drittel vom Haus zu ehalten, die Notarkosten werden nicht so hoch sein, wenn die Eltern gestorben sind. Wenn die Eltern finanziell gut dastehen ist das Nutzniessungsrecht vorteilhafter und die Wohnung alleine auf den Namen der Tochter im Grundbuch einzutragen. Ihr müsst alle Gedanken durchspielen um richtig zu entscheiden.

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Das ganze wäre mir zu riskant. Ein Haus zu kaufen, welches nicht einmal ein Gutachter besichtigen konnte, da weisst du gar nicht wie viel die Renovierung kostet. Wenn das Haus sehr preiswert ist, kannst du sogar das höchste Gebot abgegeben haben und der Zuschlag kann dir verweigert werden wenn z.B. die Bank, welche im ersten Rang bei den Gläubigern ist den Zuschlag nicht gewährt.

Ich wünsche dir viel Glück, dass das Haus bewohnbar ist. Es ist ganz alleine deine Entscheidung.

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Ich sage niemandem er soll heiraten. Aber eine Uebelegung wäre es wert. Wenn ihm etwas passiert, würdest du automatisch erben. Wenn es zu einer Trennung kommt, hat er das was er eingebracht hat sowieso zu gut, weil es Eigengut ist.

Bleibt ihr unverheiratet bist du auf die Grosszügigkeit deines Partners angewiesen, ob er einen Teil der Immobilie auf dich im Grundbuch eintragen will. Den Teil für den du finanziell aufkommen kannst.

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