Ich denke nicht, dass Deutschland für den Verkauf in der Türkei Kapitalgewinnsteuern verlangen darf. Es ist jedoch möglich, dass der Gewinn zu deinem Einkommen gezählt wird und dann ein progressiv höherer Satz für dein Einkommen in Deutschland zu bezahlen ist.
Der Gewinn von der Türkei kann höchstens zur Satzbestimmung deines Einkommens verwendet werden, du bezahlst dann für das Einkommen in Deutschland höhere Steuern. Das ist jedoch nur eine Vermutung von mir, sicher bin ich nicht. Du musst einen Steuerberater fragen, aufpassen es gibt im Internet online Berater wo du nach der Antwort sofort kündigen musst innerhalb von ein paar Tagen, damit du nicht ein teures Abo abgeschlossen hast.
Ich wohne in der Schweiz und habe eine Immobilie in Deutschland vermietet. Die Einnahmen in Deutschland werden bei meiner Steuerrechnung in der Schweiz zu meinem Einkommen gezählt und zur Satzbestimmung verwendet. Deshalb kam ich auf diese Idee. Da wir in der Schweiz keine Kapitalgewinnsteuern auf Aktien haben, denke ich beim Verkauf des Hauses in Deutschland muss ich in der Schweiz keine Steuern bezahlen und es kann somit auch nicht eine Satzbestimmung geltend gemacht werden.