Haftpflichtschaden beim Bau einer Sichtschutzmauer auf der Grenze zum Nachbarn

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Für Bauvorhaben gibt es zum Teil sog. Bauherrenhaftpflichtversicherungen. Die schützen den Bauherren im Schadenfall vor teuren Überraschungen. Gerade bei Bebauung in zweiter Reihe und/oder Zuwegungen über fremde Grundstücke empfiehlt sich der Abschluss einer solchen.

Ein guter Versicherungsmakler in der Nähe sollte dazu detailliert etwas anbieten können.

Die normale Privathaftpflicht haftet nicht für Schäden, die durch eigenverantwortlich durchgeführte Bauarbeiten durchgeführt wurden, da deren Schutzbereich sich eben ausdrücklich nicht auf Schäden bei BVs erstreckt.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber Dein Ansatz ist nicht korrekt, der Versicherung diesen etwaigen Schaden aufzudrücken.

Nach dem Nachbarschaftsrecht hast Du den Anspruch eine Einfriedung zu erstellen und der Nachbar muss sich an den Kosten zur Hälfte beteiligen. Lies bitte Näheres für NRW unter: https://services.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/85/Gartengrenze.pdf auf Seite 3 und 4.


Snooopy155  15.09.2011, 04:50

Einfriedung und Sichtschutz sind zwei verschiedene Dinge.

Bezüglich der zulässigen Höhe und Bausausführung sollte man immer in die kommunale Bauordnug beachten; hier sind manche Kommunen sehr detailliert in ihren Vorgaben.