Haftpflichtschaden beim Bau einer Sichtschutzmauer auf der Grenze zum Nachbarn
Hallo, wir möchten direkt auf der Grenze zum Nachbargrundstück als Sichtschutz eine Mauer erstellen, Dafür müssen ca 4 m hohe Tannen entfernt werden und für das Fundament ein Graben von 80 cm tiefe und 20 cm breite gebaggert werden. Dafür müssen wir mit einen kl. Bagger auf das Grundstück des Nachbarn. (gepflasterte Hofeinfahrt). Der Nachbar ist einverstanden, allerdings müssen wir für evt. auftretende Schäden haften. Tritt unsere Haftpflichtversicherung bei evt. Schaden in Kraft?
Für eine Antwort wären wir sehr dankbar!
2 Antworten
Für Bauvorhaben gibt es zum Teil sog. Bauherrenhaftpflichtversicherungen. Die schützen den Bauherren im Schadenfall vor teuren Überraschungen. Gerade bei Bebauung in zweiter Reihe und/oder Zuwegungen über fremde Grundstücke empfiehlt sich der Abschluss einer solchen.
Ein guter Versicherungsmakler in der Nähe sollte dazu detailliert etwas anbieten können.
Die normale Privathaftpflicht haftet nicht für Schäden, die durch eigenverantwortlich durchgeführte Bauarbeiten durchgeführt wurden, da deren Schutzbereich sich eben ausdrücklich nicht auf Schäden bei BVs erstreckt.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber Dein Ansatz ist nicht korrekt, der Versicherung diesen etwaigen Schaden aufzudrücken.
Nach dem Nachbarschaftsrecht hast Du den Anspruch eine Einfriedung zu erstellen und der Nachbar muss sich an den Kosten zur Hälfte beteiligen. Lies bitte Näheres für NRW unter: https://services.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/85/Gartengrenze.pdf auf Seite 3 und 4.
Einfriedung und Sichtschutz sind zwei verschiedene Dinge.
Bezüglich der zulässigen Höhe und Bausausführung sollte man immer in die kommunale Bauordnug beachten; hier sind manche Kommunen sehr detailliert in ihren Vorgaben.