wie dicht darf unser nachbar mit drainageleitung herankommen?
Hallo wir müssen uns jetzt alle Vollbiologische Kleinkläranlagen setzen lassen.Nun hat unser Nachbar sein Grundstück aber so zugebaut dass er an der Grundstücksgrenze die neue Drainageleitung und drei Verieselungstonnen setzen lassen will.Darf Er dass oder muss Er 2m von der Grenze wegbleiben? Muss ich mein Einverständnis geben? Sonst müsste Er seinen Gerade gesetzen Pool und die riesenkräüterschnecke entfernen.
1 Antwort
Verrieselungstonnen im Sinne eines Versickerungsbereiches (unterirdisch) und Drainageleitungen stellen kein Bauwerk dar und können somit auf dem eigenen Grundstück ohne Einschränkung hergestellt werden. Die bauordnungsrechtlichen Belange der jeweiligen Länderbauordnung ist dahingehend zu prüfen. Tipp: Verrieselungsbereich (Versickerung) eventuell gemeinsam im Grenzbereich planen. Tipp: Rechtschreibung tut allen gut.
Danke für die schnelle Antwort.Ich musste mich beeilen da meine Tochter noch schnell kuscheln wollte :)