Wo sollte man die Einnahmen aus einem Werkvertrag bei der Steuererklärung angeben?
Ihr Lieben,
ich mache grade meine Steuerklärung für letztes Jahr und bin darüber gestolpert, wo ich die Einnahmen aus einem Werkvertrag angeben sollte.
Das war eine einmalige wissenschaftliche Tätigkeit, auf Basis eines Werkvertrags (1000 EUR). Da ich eine Steuernummer brauchte, habe ich am Anfang des Jahres 2017 beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet. Jetzt frage ich mich, ob ich dies überhaupt machen musste, wenn es sich um eine einmalige Tätigkeit handelt..
Ich muss jetzt klären, wo ich die 1000 EUR bei der Steuererklärung eintragen sollte. Müsste ich die Anlagen S und EÜR ausfüllen? Oder könnte ich die 1000 EUR bei der Anlage SO angeben?
Bin für jeden Tipp dankbar!
LG Eva
1 Antwort
Mache eine Anlage EÜR und das Ergebnis geht über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung.
Vergiss nicht Deine Betriebsausgaben.
Das Ganze ist natürlich nur im Zusammenhang mit anderen Einkünften, oder mit noch angefallenen Studienkosten interessant.
Im ersten Fall wegen einer eventuellen Steuernachzahlung, oder im zweiten Fall, ob noch ein Verlust übrig bleibt.
Vielen Dank für eure Nachrichten! Dann fülle ich die Anlage SO aus, dies sieht ja etwas einfacher aus. Danke mehrmals!
Hm.... bei einer einmaligen Tätigkeit sehe ich hier keine Anlage S, sondern eine Anlage SO. Schon, um die fehlende Unternehmereigenschaft zu dokumentieren.
Sonst müsste man sich ja überlegen, was mit der Umsatzsteuererklärung zu tun ist.