Werkvertrag einmalige Einnahme Selbstständigkeit
Hallo, ich bin etwas verwirrt, was meinen Werkvertrag bei einer Stiftung angeht. Der Vertrag ging von November 2022 bis Ende diesen Monats und ich finde nun widersprüchliche Aussagen im Netz. Ich hatte dort keine laufenden Einnahmen, sondern werde im November je nach Anzahl der Follower bezahlt. Es werden ca. 4000 Euro einmalig sein, danach erlischt der Vertrag. Ich werde auch nur bezahlt, wenn alle 48 Beiträge erstellt wurden. Der Arbeitsaufwand betrug durchschnittlich 0,5 - 0,75 Stunden pro Woche. Mir wurde mitgeteilt vom Auftraggeber, ich müsste das ganze einfach nächstes Jahr bei meiner Steuererklärung angeben und weiter nichts tun. Ich habe nun jetzt aber Angst, dass ich mich hätte selbstständig melden müssen und großen Ärger bekomme, wenn ich meine Steuererklärung nächstes Jahr abgebe. Zudem habe ich Angst, dass ich rückwirkend selbstständig gemeldet werde, weil ich nicht wüsste welche Auswirkungen das auf meine Krankenversicherung oder andere Institutionen hätte.
Zudem habe ich bislang aufgrund keiner Einnahmen und keiner großen Zeitaufwendung meinem Minijob Arbeitgeber bislang nicht davon in Kenntnis gesetzt, da es ja keine Auswirkungen auf meine Arbeitszeit dort oder die Sozialversicherung hatte. Mein Arbeitsvertrag enthält auch keine Klausel, das ich das müsste. Dies möchte ich jetzt nachnehmen und über das einmalige Einkommen aufklären. Habe ich damit eventuell eine Meldepflicht verletzt, von der ich nichts wusste und von der auch nichts im Vertrag steht?