Wohnrecht auf Pflegeheimzuzahlung anrechnen?
Es geht um die Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts auf die vorzeitig übertragene Eigentumswohnung an den Sohn. Ist es möglich, dieses Wohnrecht auf eine zuzahlung zum Pflegeheim umzuwandeln, wenn das Wohnrecht nicht mehr ausgeübt werden kann aufgrund der Pflegebedürftigkeit. Müsste so etwas im Vorfeld geregelt werden?
1 Antwort
Typischer Weise werden Wohnrechte lebenslänglich vereinbart. Über die Frage was geschieht, wenn der Wohnrechtsberechtigte dieses Wohnrecht nicht mehr selbst ausüben kann.
Die Sozialämter werden sich auf den Standpunkt stellen, dass die Wohnung zugunsten des Wohnrechtsberechtigten vermietet werden muss, um damit einen Teil der Heimkosten zu tragen.
Hier ein vergleichbarer Fall:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Lebenslanges-Wohnrecht-und-dann-ins-Altersheim---f246120.html