Wer übernimmt Heimkosten, bis Sozialhilfe genehmigt ist?

3 Antworten

Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Der Schuldner selber. Wenn ich da höre, dass ein Einfamilienhaus vorhanden ist, könnte es eng werden. Sogenannte Schonvermögen hat man gegenüber staatlichen Stellen, nicht aber gegenüber privaten Schuldner. Da kann in sämtliches Vermögen vollstreckt werden das nicht grundsätzlich unpfändbar ist. Einfamilienhäuser sind nicht unpfädbar. Wenn keine Einigung erziehlt werden kann, dann bleibt nur zu hoffen, dass das Sozialamt entscheidet bevor das Heim seine Ansprüche klageweise geltend machen. Sämtliche Rechtsverfolgungskosten wären nämlich auch vom Schuldner zu tragen - und vollstreckbar in dessen Vermögen, insbesondere in das Haus.


SabineS 
Beitragsersteller
 24.02.2014, 11:28

Ja, es sieht so aus. Leider.

Hallo Sabine, versteh ich nicht,

der Antrag auf Pflegestufe wird doch bei der gesetzlichen Krankenkasse des Schwiegervaters gestellt. Der beauftragte Gutachter stellt dann fest, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit beim Schwiegervater vorliegt. Somit würden auch die Heimkosten durch die Pflegekasse getragen.

Ist wie bei euch, ein nahtloser Übergang aus einer stationären Krankenhausbehandlung in die vollstationäre Pflege notwendig, sollte möglichst ,eine Begutachtung noch im Krankenhaus, spätestens innerhalb einer Woche erfolgt sein (§ 18 Abs. 3 Satz 3 SGB XI).

Der Sozialdienst im Krankenhaus soll Angehörigen für die Zeit nach der Entlassung helfen, auch in Sachen Pflegeheim, versucht es mal dort. K.


blnsteglitz  23.02.2014, 20:49

Gänseliesl- es geht nicht um die Leistungen der Pflegekasse- sondern um die Bearbeitung des Antrages auf Übernahme der ungedeckten HK beim Sozialamt. Das dauert - und das Heim will Geld sehen...... hat aber keinen Anspruch drauf. Fass einer nackten Person in die Hosentasche..... das ist auch erfolglos.

:-(

Gaenseliesel  23.02.2014, 21:25
@blnsteglitz

ah, ja .... jetzt hat's Klick gemacht ;-))

Danke für den Schlag auf den Hinterkopf, blnsteglitz ;-)) Manchmal hilf's ....lach ! K.

SabineS 
Beitragsersteller
 24.02.2014, 11:29
@blnsteglitz

Ja, leider ist er ja nicht nackt, sondern hat noch ein Häuschen, in dem die Ehefrau wohnt... So wird das Schonvermögen schnell zur nutzbaren Geldmasse.

Die Fragen sind sicher berechtigt, stellen sich aber für den Betreiber des Heims nicht: Hier ist ein wirksamen Heimvertrag geschlossen, der bei entsprechendem Zahklungsrückstand auch wirksame fristlose Kündigung vorsehen dürfte :-(

Das Sozialamt ist vor rechtskräftigem Bescheid keinesfalls zu Vorauszahlungen oder Übergangsgeld berechtigt.

Auch wenn das von der Ehefrau genutzte Haus nicht verwertet verlangt werden kann, beliehen werden dürfte es trotzdem, und wenn nur über Grundschuldabsicherung.

G imager761