Gestohlener Hausrat-Versicherung hat bereits bezahlt- dann tauchen Sachen auf, wie gehts weiter?
Wenn nach einem Diebstahl die Versicherung bereits bezahlt hat und man neue Sachen angeschafft hat, was passiert dann eigentlich, wenn die gestohlenen Sachen wieder auftauchen? Muß man das der Versicherung melden-und dann evtl. erhaltenes Geld zurückzahlen?
4 Antworten
Vielleicht noch einmal zur Klarstellung:
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Wenn die Versicherung gezahlt hat und man auch neu gekauft und die Sachen tauchen z. B. auf, weil der Dieb gefasst wird, oder sie tauchen bei einem Hehler auf, dann gehören sie der Versicherung.
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Wenn man versehentlich etwas in die Schadensliste aufgenommen hatte, was man verkramt hatte und man findet es bei sich zu Hause, dann muss man es sofort melden und die erhaltenen Summe entsprechend anteilig zurück zahlen.
Eine bereits durchgeführte Schadensregulierung wird normaler Weise durch die Wiedererlangung des Diebesgutes nicht revidiert aber auf der anderen Seite darfst du als Versicherungsnehmer auch nicht doppelt abkassieren.
Das bedeutet, Du bist auf jeden Fall zur Mitwirkung verpflichtet und musst die Versicherung vom aktuellen Stand der Dinge unterrichten.
Muß man das der Versicherung melden-und dann evtl. erhaltenes Geld zurückzahlen?
Es ist mit Zahlung der Versicherungsleistung Eigentum der Versicherung geworden und wer fremdes Eigentum unterschlägt macht sich bekanntlich strafbar.
soweit ich weiß, hätte man die Chance, das Geld binnen 14 Tage nach Auftauchen der Sachen zurückzugeben und gegen die eigenen Sachen einzutauschen (wenn sie persönlichen Wert haben, macht das manchmal Sinn)