Welche Strafe droht bei Schwarzarbeit als Putzfrau wenn diese Sozialleistungen bezieht?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

es kommt u.a. auch darauf darauf an, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. In beiden Fällen werden primär zu Unrecht gezahlte Leistungen logischerweise zurückgefordert !

Außerdem kann nach  § 63 Abs. 2 SGB II eine  Geldbuße bis zu 5.000 Euro zusätzlich verhängt werden. 

Eine Ordnungswidrigkeit verjährt (im Gegensatz zum vorsätzlichen Betrug, 5 Jahre) nach 2 Jahren. 


Tollerer 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 10:24

ich denke bei drei verschiedenen putzstellen kann man von vorsatz ausgehen

Gaenseliesel  26.08.2017, 18:35
@Tollerer

betr. " Vorsatz ".....es kommt drauf an, mit welcher Strategie die Putzfrau dies dem Jobcenter zu erklären versucht. Es gibt immer wieder Menschen, die haben angeborene Talente, ihr Gegenüber für sich zu gewinnen. 

Um die Rückzahlung wird sie aber definitiv nicht umhin kommen ! 

Tollerer 
Beitragsersteller
 27.08.2017, 17:40
@Gaenseliesel

also sie versucht es ihrem ex in die schuhe zu schieben. nach dem motto weil er so verletzt ist hat er mich grundlos angzeigt!!!

Tollerer 
Beitragsersteller
 27.08.2017, 17:52
@Tollerer

Wird es zu irgendeinen Zeitpunkt die Möglichkeit geben z.B. wenn ein Anwalt ins Spiel kommt und Akteneinsicht nimmt heraus zu finden wer die Dame angezeigt hat???? 

Gaenseliesel  27.08.2017, 19:49
@Tollerer

Zunächst einmal Danke für die Bewertung !  :-)

von wem eine Anzeige kommt, ist doch letztlich unerheblich. 

Nicht nur die Putzfrau, sondern auch ihre Arbeitgeber, beide Seiten werden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. 

Sozialbetrug ist eben kein Kavaliersdelikt ! Beide Parteien müssten sich der rechtlichen Konsequenzen bewußt gewesen sein und dürfen diese eigens gekochte Suppe jetzt auslöffeln. 

Selbst Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, denn man ist verpflichtet sich bereits im Vorfeld über die rechtlichen Aspekte genau zu informieren ! 

Gib mal das Stichwort "Sozialbetrug" in eine Suchmaschine ein. 

Zusätzlich zur Strafe kommt natürlich die Rückforderung der Sozialleistung. 

Eine Sperrzeit wird es hier nicht geben, aber das überzahlte Geld wird zurückgefordert werden. 

Meines Wissens nach werden  30 % der Regelleistung monatlich abgezogen, bis die Überzahlung getilgt ist.

 Außerdem wird es ein Strafverfahren geben, das mit einer Geldstrafe enden wird, sofern Du nicht vorbestraft bist.

 Wenn Du zu dem Zeitpunkt immer noch arbeitslos bist,, kannst Du diese in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen. 


Tollerer 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 10:26

Kann sich diese sache auf ihren Status der erwerbsunfähigkeit auswirken?????

Gaenseliesel  26.08.2017, 18:22
@Tollerer

es kommt auf den mtl. Zuverdienst an. Bleibt dieser insgesamt innerhalb der Zuverdienstgrenze und wurde der RV gemeldet, ist es ok. Ansonsten ist die Aberkennung der der EM Rente als Konsequenz durchaus möglich. 

Primus  26.08.2017, 18:42
@Gaenseliesel

Ich danke Dir für das Einspringen. Das Gleiche hätte ich auch geschrieben, kam aber leider nicht dazu.

Tollerer 
Beitragsersteller
 27.08.2017, 17:48
@Primus

Update: Also die Dame hatte einen Termin beim Amt. Sie wurde mit allen Vorwürfen konfrontiert! Sie sagt es stimme alles nicht. Ihr Ex hätte Sie grundlos angezeigt um ihr eins auszuwischen. Wie gesagt das Amt wurde schriftlich im Detail Adressen Uhrzeiten Namen informiert wo sie arbeitet. Nun wird taktisch versucht von einem Arbeitgeber sie als gute Freundin zu bezeichnen die ein und aus gehen würde aber doch nicht putzen geschweige denn Geld verdienen. :)))  was natürlich gelogen ist. Könnte das Amt so naiv sein und so einen Mist glauben???

Primus  27.08.2017, 18:09
@Tollerer

Die betreffende Dame erhält also eine Erwerbsminderungsrente und aufstockende Grundsicherung.

Das würde bedeuten, dass sie keine Freigrenze zum Hinzuverdienst  in Höhe von 450 € hat.

Das wiederum heißt,  dass sie die Aufstockung wieder ans Sozialamt zurückzahlen muss.

Wurde auch bei der Rente der gestattete Hinzuverdienst von 450€ überschritten, zahlt sie den höherliegenden Betrag an die DRV zurück.

Außerdem wird wohl gutachterlich festgestellt, ob und inwieweit  noch eine Erwerbsminderung  vorliegt.

Und ja... Deine anonyme Meldung wird wohl nicht anonym bleiben.

Hallo,

die Strafen für Schwarzarbeit sind vielfältig und reichen von Verhängung eines Bußgeld bis hin zu Freiheitsstrafen.


Impact  26.08.2017, 07:08

Am Thema vorbei !

Hallo,

Strafen für die Putzfrau oder den Arbeitgeber?

Um welche Sozialleistung(en) geht es?

Gruß

RHW 


Tollerer 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 12:27

Es geht um die Strafe für die Putzfrau. Bei den Sozialleistungen ist es wie folgt. Sie kann aus gesundheitlichen :) Gründen angeblich nicht arbeiten. Also offiziell ist sie momentan Erwerbsunfähig! Dies wird alle zwei Jahre erneut überprüft. Sie ist also eine Art Sozialrentnerin auf Zeit!!

RHWWW  26.08.2017, 12:44
@Tollerer

Die Putzfrau hat diese Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Wenn sie überschritten werden, hat sie die Rentenversicherung zu informieren. 

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/63762/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf

Im SGB VI ist für Ordnungswidrigkeiten dieser Rahmen vorgegeben:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/320.html

Wenn eine Straftat vorliegt, gilt dieser Rahmen:

https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/sozialbetrug_welche_folgen_drohen_20422.html