Welche Strafe droht bei Schwarzarbeit als Putzfrau wenn diese Sozialleistungen bezieht?
Die betreffende Dame arbeitete bis dato in drei verschieden Haushalten als Putzfrau bezieht aber Sozialhilfe. In einem Haushalt bereits seit über 3 Jahren in den anderen ca. 6 Monate. Das Amt wurde ausführlich über diesen Betrug mit genauen Daten Arbeitszeiten, Dauer, Adressen, Stundenlohn informiert. Im ersten Schritt hatte die Dame nun einen Termin beim Amt...soweit ich informiert bin. Es wird nun natürlich versucht das ganze ab zu mildern indem "Arbeitgeber" versuchen Sie als gute Freundin auszugeben. Kann diese Taktik Erfolg haben??
Alles in allem geht es schließlich um ein paar Tausend Euro welche illegal von der Dame verdient wurden. Was denkt ihr mit welchen Konsequenzen die Dame nun zu rechnen hat??? Kann diese "gute Freundin-Taktik" erfolgreich sein?? Ich denke das die Dame vorsätzlich gehandelt hat und mit einer empfindlichen Strafe zu rechnen hat bis hin zu einer Strafanzeige!
Was noch hinzu kommt gilt die Dame aufgrund ihres Gesundheitszustand als nicht erwerbsfähig wg psychischen Problemen!! Also Rentnerin auf Zeit!
Wie erwähnt das Amt wurde ausführlich schriftlich detailliert informiert!!!
Danke für eure Antworten!
5 Antworten
Hallo,
es kommt u.a. auch darauf darauf an, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. In beiden Fällen werden primär zu Unrecht gezahlte Leistungen logischerweise zurückgefordert !
Außerdem kann nach § 63 Abs. 2 SGB II eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro zusätzlich verhängt werden.
Eine Ordnungswidrigkeit verjährt (im Gegensatz zum vorsätzlichen Betrug, 5 Jahre) nach 2 Jahren.
betr. " Vorsatz ".....es kommt drauf an, mit welcher Strategie die Putzfrau dies dem Jobcenter zu erklären versucht. Es gibt immer wieder Menschen, die haben angeborene Talente, ihr Gegenüber für sich zu gewinnen.
Um die Rückzahlung wird sie aber definitiv nicht umhin kommen !
also sie versucht es ihrem ex in die schuhe zu schieben. nach dem motto weil er so verletzt ist hat er mich grundlos angzeigt!!!
Zunächst einmal Danke für die Bewertung ! :-)
von wem eine Anzeige kommt, ist doch letztlich unerheblich.
Nicht nur die Putzfrau, sondern auch ihre Arbeitgeber, beide Seiten werden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Sozialbetrug ist eben kein Kavaliersdelikt ! Beide Parteien müssten sich der rechtlichen Konsequenzen bewußt gewesen sein und dürfen diese eigens gekochte Suppe jetzt auslöffeln.
Selbst Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, denn man ist verpflichtet sich bereits im Vorfeld über die rechtlichen Aspekte genau zu informieren !
Gib mal das Stichwort "Sozialbetrug" in eine Suchmaschine ein.
Zusätzlich zur Strafe kommt natürlich die Rückforderung der Sozialleistung.
Eine Sperrzeit wird es hier nicht geben, aber das überzahlte Geld wird zurückgefordert werden.
Meines Wissens nach werden 30 % der Regelleistung monatlich abgezogen, bis die Überzahlung getilgt ist.
Außerdem wird es ein Strafverfahren geben, das mit einer Geldstrafe enden wird, sofern Du nicht vorbestraft bist.
Wenn Du zu dem Zeitpunkt immer noch arbeitslos bist,, kannst Du diese in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen.
Kann sich diese sache auf ihren Status der erwerbsunfähigkeit auswirken?????
es kommt auf den mtl. Zuverdienst an. Bleibt dieser insgesamt innerhalb der Zuverdienstgrenze und wurde der RV gemeldet, ist es ok. Ansonsten ist die Aberkennung der der EM Rente als Konsequenz durchaus möglich.
Ich danke Dir für das Einspringen. Das Gleiche hätte ich auch geschrieben, kam aber leider nicht dazu.
Update: Also die Dame hatte einen Termin beim Amt. Sie wurde mit allen Vorwürfen konfrontiert! Sie sagt es stimme alles nicht. Ihr Ex hätte Sie grundlos angezeigt um ihr eins auszuwischen. Wie gesagt das Amt wurde schriftlich im Detail Adressen Uhrzeiten Namen informiert wo sie arbeitet. Nun wird taktisch versucht von einem Arbeitgeber sie als gute Freundin zu bezeichnen die ein und aus gehen würde aber doch nicht putzen geschweige denn Geld verdienen. :))) was natürlich gelogen ist. Könnte das Amt so naiv sein und so einen Mist glauben???
Die betreffende Dame erhält also eine Erwerbsminderungsrente und aufstockende Grundsicherung.
Das würde bedeuten, dass sie keine Freigrenze zum Hinzuverdienst in Höhe von 450 € hat.
Das wiederum heißt, dass sie die Aufstockung wieder ans Sozialamt zurückzahlen muss.
Wurde auch bei der Rente der gestattete Hinzuverdienst von 450€ überschritten, zahlt sie den höherliegenden Betrag an die DRV zurück.
Außerdem wird wohl gutachterlich festgestellt, ob und inwieweit noch eine Erwerbsminderung vorliegt.
Und ja... Deine anonyme Meldung wird wohl nicht anonym bleiben.
Hallo,
die Strafen für Schwarzarbeit sind vielfältig und reichen von Verhängung eines Bußgeld bis hin zu Freiheitsstrafen.
Hallo,
Strafen für die Putzfrau oder den Arbeitgeber?
Um welche Sozialleistung(en) geht es?
Gruß
RHW
Es geht um die Strafe für die Putzfrau. Bei den Sozialleistungen ist es wie folgt. Sie kann aus gesundheitlichen :) Gründen angeblich nicht arbeiten. Also offiziell ist sie momentan Erwerbsunfähig! Dies wird alle zwei Jahre erneut überprüft. Sie ist also eine Art Sozialrentnerin auf Zeit!!
Die Putzfrau hat diese Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Wenn sie überschritten werden, hat sie die Rentenversicherung zu informieren.
Im SGB VI ist für Ordnungswidrigkeiten dieser Rahmen vorgegeben:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/320.html
Wenn eine Straftat vorliegt, gilt dieser Rahmen:
https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/sozialbetrug_welche_folgen_drohen_20422.html
ich denke bei drei verschiedenen putzstellen kann man von vorsatz ausgehen