Ferienjob - arbeite ich schwarz?
Hallo,
Ich bin jetzt 16 und ich arbeite zum ersten mal in den Sommerferien für 6 Wochen. Ich habe keinen Vertrag unterschrieben, es gab nur eine mündliche Vereinbarung. Ich werde 5€/h bekommen. (Also in einem Monat sinds dann 800€ netto).Das Geld werde ich BAR! bekommen und zwar wöchentlich. Irgendwie kommt mir das ziemlich komisch vor,dass ich es bar bekommen werde. Nun,wie merkt man eigentlich ,ob man angemeldet ist oder nicht angemeldet ist bei der Firma?
Bedanke mich schon mal im voraus auf eine hilfreiche Antwort!
6 Antworten
Mündliche Absprache = mündlicher Vertrag, ist möglich und bei dieser Art Ferienjob auch nicht so aussergewöhnlich.
Da es eine "kurzfristige Beschäftigung" ist, wird sie bei der Minijobzentrale angemeldet.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/06_kurzfristiger_mj/node.htmlEs ist also zulässig, Dir Geld für 6 Wochen in Bar auszuzahlen und die Abgaben entrichtet der Arbeitgeber.
MAche Dich erstmal nicht verrückt, sondern gehe einfach mal davon aus, dass alles ordnungsgemäßt laufen wird.
Aufmerksam solltest Du werden, wenn er für die Zahlung an Dich keine Quittung möchte. Dann kannst Du noch immer fragen, ob die Anmeldung bei der Minijobzentrale erfolgt ist.
Störe nicht vorab Deine Anstellung durch Fragerei. Wenn dann mit der Begründung "wie läuft das eigentlich mit der Anmeldung, muss ich da noch Unterlagen beschaffen?"
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Arbeitsvertrages.
Deshalb würde ich an Deiner Stelle den Arbeitgeber doch darum bitten, einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszustellen.
Es könnte theoretisch passieren,dass der Arbeitgeber sich nicht an die mündlichen Absprachen hält und wenn Du nichts schriftliches in der Hand hast, ist Deine Chance gering, dass Du zu Deinem Recht kommst.
Ja, die zählt auch. Gut abspeichern, oder besser noch ausdrucken ;-)
Trotz des Mindestlohnes von 8,50€ ist es zulässig bei Minderjährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung weniger zu zahlen.
Mündliche Verträge sind auch bindend, nur schwerer nachzuweisen. Barzahlungen sind erlaubt, nur nicht typisch.
Musstest Du Deine Sozialversicherungsnummer etc. einreichen?
Danke,dass du meine Frage beantwortet hast. Zu der Frage wegen der Sozialverischerungsnummer: leider ist es schon etwas länger her und kann mich gar nicht mehr erinnern welche Daten ich eingereicht habe.
na ja es ist erlaubt auch einen Vertrag mündlich zu schließen. Normalerweise möchte der AG ein paar Angaben von dir für die Anmeldung. Wenn er dich für eine kurzfristigen Job angemeldet hat, wäre auch das alles machbar.
Lass dir doch einfach zu beginn die Anmeldung für dich vorlegen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Kommt es nicht ein bisschen komisch vor wenn ich ihn so Frage : " Kann ich bitte die Anmeldung sehen?" Ich will nicht riskieren ,dass ich dann den Job doch nicht bekomme - ich brauche das Geld nämlich unbedingt.
Normalerweise werden auch Ferienjobs per schriftlichen Vertrag verfasst, leider hast Du keine weiteren Angaben zum AG gemacht. Eine gesunde Skepsis ist zwar immer angebracht, aber geh zunächst mal davon aus das alles in Ordnung ist. Wenn Du jemanden kennst der ebenfalls in den Ferien oder auch sonst dort beschäftigt ist, könntest Du vielleicht etwas mehr über die Firma oder der Seriösität erfahren.
Zählt eigentlich auch nur eine E-Mail , dass sie die mündliche Vereinbarung bestätigt haben und wo auch der Arbeitsbeginn - Ende drinnen steht?