Tiktok Geldgeschenke als Hartz IV Empfänger?
Hallo liebe finanzfrage Gemeinde. Ich habe heute den wohl größten Fehler überhaupt gemacht und suche verzweifelt nach Lösungen. Meine Schwester ist auf Tiktok aktiv und hat so um die 9000 Abonnenten und bekommt bei Live Auftritten manchmal Geld Geschenke. Sie ist alleinerziehende Mutter einer 2 Jährigen und bezieht Hartz 4. Sie ist auch in einer Insolvenz.
Jetzt hatten wir vor ein paar Tagen wieder mal Streit und ich habe etwas ganz GANZ schlimmes getan. Ich habe aus Wut das Jobcenter angeschrieben mit den Link ihres Tiktok Accounts und sie informiert, dass sie Geldgeschenke bekommt und über Paypal von Freunden auszahlen lässt. Jetzt ist die Wut verraucht und mir ist klar geworden was ich da eigendlich getan habe. Ich weiß ich bin das größte A Loch und mir wird ganz schlecht an den Gedanken was jetzt alles passiern könnte.
Zur Info: Der Account ist nicht als Kleingewerbe und auch sonst nirgendwo angemeldet. Sie geht so um die alle drei Tage live und bekommt immer mal wieder kleine Geldgeschenke die sie auf ihrem Konto sammelt, da sie nichts abheben kann weil sie ja in der Insolvenz ist. Quasi ist das Geld eingefroren (so 400 Euro). Ich kenne mich mit Tiktok nicht wirklich aus, aber sie überweist hin und wieder mal Geld auf PayPal Konten von Freunden und holt es sich ab. Also gibt es auf ihren Bankkonto und Paypal Konto keine diesbezügliche Geldbewegung.
Jetzt habe ich natürlich Angst dass ihr die Bezüge gestrichen werden oder sie aus ihrer Wohnung raus müsste, nur weil ich wütend auf sie war. Oder dass ihr eine Haftstrafe droht. Es ist zwar auch nicht korrekt was sie so tut, aber das was ich getan habe war einfach das allerletzte. Besonders tut mir meine kleine Nichte Leid.
Könnt ihr mir vielleicht sagen was passieren könnte und wie man am besten verfahren sollte? Kann das Amt nachverfolgen, dass sie Geld auf Tiktok bekommt auch ohne Geldbewegungen auf ihren Konten? Kann sie auch aus der Insolvenz rausfallen?
Ich bin total verzweifelt.
2 Antworten
Das Amt....kann in Ausnahmefällen bis zu 3 Jahren zurück ermitteln, dabei wird nicht nur bei bisherigen Konten, sondern auch auf etwaiige andere Konten...
Das fällt durch Deine Steueridentnummer auf...die Du nach der Geburt bekommst und nach dem Sterbedatum verlierst.
Freunde verlieren und Freunde gewinnen geschieht laufend im Leben.
Echte Freunde hat man eh weniger, als die Hand Finger hat...
Ich würde das Deiner Freundin gestehen, das kommt sowieso früher oder später heraus.
"Schmunzel" - selbstverständlich kann das JC nunmehr die Offenlegung der Kontobewegung des PP-Kontos verlangen. Da hier erkennbar ein Sozialleistungsbetrug vorliegt, wird der Vorfall wohl auch juristische Folgen haben.
Angefangen bei der Rückzahlung überzahlter SGB II-Leistungen und folgend Geldstrafe oder u.U. sogar einer Haftstrafe ( je nach Größenordnung des Betruges noch auf Bewährung )
Nachfolgendes wurde auch von Deiner Schweter unterschrieben :
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-algii_ba015207.pdf
Meine Mitwirkungspflichten
Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig.
Das bedeutet, alle Angaben im Antrag und in den hierzu eingereichten Anlagen müssen richtig und vollständig sein. Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (zum Beispiel Arbeitsaufnahme, Umzug), sind dem zuständigen Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten.
Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Sofern zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft noch weitere Personen gehören, sollten Sie als Vertreterin/Vertreter beim Ausfüllen des Antrags alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Stellen Sie zudem bitte sicher, dass alle Mitglieder alle notwendigen Informationen (zum Beispiel Bescheide) erhalten.
Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (zum Beispiel Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.