Schwarzarbeit neben des Bürgergeldbezugs - wie hoch ist die Aufklärungsquote und welche Strafen drohen wirklich?
3 Antworten
Mal aus eigener Erfahrung und ohne Zahlen gestützt:
Ich komme aus dem Handwerk und kenne dementsprechend auch viele andere Handwerker. Es ist Gang und Gäbe sich am Wochenende oder nach Feierabend etwas nebenher zu verdienen, da wird auch offen drüber gesprochen oder "Aufträge" hin und her geschoben. Am Nachbarzaun oder durch Empfehlungen kommen dann häufig schon die nächsten Aufträge nach. Die Aufklärungsquote geht hier gegen Null. Wie soll das auch gehen? Wer will nachweisen, dass Geld geflossen ist?
Es ist aber was anderes wenn in der Gastronomie oder auf Großbaustellen Leute schwarz beschäftigt werden. Hier kommt der Zoll gerne mal vorbei und prüft.
Wirklich lustig die Frage:
Wie soll man denn Quoten ermitteln wenn man keine Fallzahlen ermitteln kann:
Bei Delikten wie Diebstahl oder Mord hat man ja die Anzahl der Delikte durch Anzeigen oder polizeiliche Ermittlungen. Da kann man dann die Quote anhand der ermittelten Täter ausrechnen.
Wie aber soll man denn wissen wie viele Bürgergeldempfänger Schwarzarbeiter sind?
Sozialhilfe-/Bürgergeldbetrug dürfte eine der Straftaten mit sehr hoher Dunkelziffer sein.
Jedoch zieht sich das Netz immer enger, denn der Zoll mit dem Kontrollen wegen Schwarzarbeit udn Mindestlohn filtert dort schon einiges raus, aber es gilt, wer entdeckt wird, ist erwischt, also 100 % Aufklärungsuote, mit einer sehr großen Dunkelziffer.
Die Strafen gehen von Geldstrafe bis 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Für eine Haftstrafe muss es schon über einen gewissen Zeitraum und um einen höheren Betrag gehen.