Weitergabe Mieterhöhung an Untermieter rückwirkend erlaubt?

4 Antworten

Nein. Zum einen nicht Rückwirkend, zum anderen muss eine Mieterhöhung 3 Monate vorab angekündigt werden, zum dritten darf die erste Mieterhöhungsankündigung erst 12 Monate nach Einzug erfolgen.

Ich denke nicht. Zum einen kann dein VM die Miete nicht rückwirkend erhöhen, da sowas im Mietrecht generell nicht vorgesehen ist. Eine Erhöhung ist immer nur für die Zukunft möglich.

Zum anderen dürfte die Regelung unwirksam sein. Dein VM kann die Erhöhung seines VM zwar als Grund für eine Erhöhung angeben, muss diese aber dennoch ganz normal mit Frist zum Ablauf des übernächsten Monats ankündigen.


nein, denn so würde man mit der rückwirkenden mieterhöhung vor vollendete tatsachen gesetzt und hätte ja in dem fall, dass man nicht einverstanden wäre, keine möglichkeit mehr, ordentlich zu kündigen und sich nach einer alternative umzusehen. hier sieht das mietrecht klaren schutz für den mieter vor.

Die Klausel, dass eine Mieterhöhung, die den Hauptmieter trifft, ebenso weitergegeben werden kann ist lediglich die Absicherung für ihn, dass er nicht eine Mieterhöhung durch einen Prozess durchsetzen muss.

Wenn er es aber versäumt dem Untermieter die Miete zu erhöhen, wenn er selbst die Mitteilung bekommt, so ist es sein Problem.

Rückwirkend sehe ich da keine Chance für ihn.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung