Leasing als Kleinunternehmer - Fahrt zum Hauptjob?
Ich arbeite als Angestellter 40h/Woche und fahre täglich mit meinem privaten PKW rund 60 Kilometer.
Außerdem arbeite ich als nebenher für ein Versicherer als gebundener Nebenvertreter. Damit erziele ich im Jahr ca. zwischen 3k und 7k Euro. Habe mich deswegen als Kleinunternehmer angemeldet (Kleinunternehmerregelung, keine Umsatzsteuer - nur eine EÜR).
Nun habe ich bisher einen Smart privat geleast, das läuft im März aus. Darf ich als Kleinunternehmer auch ein gewerbliches Leasing machen und mit dem Auto auch zu meinem Hauptjob fahren?
Darf ich dann das Leasing trotzdem absetzen von der Steuer?
3 Antworten
Wird das Fahrzeug als Kleinunternehmer per Leasing finanziert, so gehören diese Kosten zu den Betriebsausgaben - allerdings muss dann auch eine deutliche Nutzung über die Kleinunternehmerschaft stattfinden. Dies wird in einem Fahrtenbuch protokolliert. Die km-Leistung im Nebenjob scheint mir hier so untergeordnet zu sein, dass
Wenn Du mit diesem Fahrzeug zu Deinem Angestelltenjob fährst, findet eine private Nutzung statt, d.h. der entsprechende Anteil der Kosten für das Fahrzeug kann nicht in der Kleinunternehmerschaft veranschlagt werden.
Die wesentliche Frage hier ist, ob noch eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, wenn die Leasingkosten praktisch die Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit auffressen und primär die private Nutzung vorliegt.
Ich glaube, die Grenze ist wohl bei 10% gewerblicher Nutzung.
Du bist Gewerbetreibender, also kannst Du Gewerbeleasing abschließen.
Du kannst die gesamten Autokosten abziehen.
Aber der Privatanteil (1 % vom Listenneupreis pro Monat) wird Deinem Gewinn zugerechnet.
Natürlich kannst Du den Wagen nutzen um zur Arbeit zu fahren.
UndDu kannst bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Entfernungspauschale abziehen.
Kannst Du machen, ja!
Nur musst Du dann auch ein Fahrtenbuch führen.
Und dann musst Du zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterscheiden.
Und nur in diesem Verhältnis kannst Du dann den gewerblichen Anteil steuerlich berücksichtigen.
So mein Laienhaftes Verständnis dazu
Hallo, sorry aber das beantwortet nicht meine eigentliche Frage, ob ich es für meinen Hauptjob verwenden darf (hier gelte ich ja nicht als Kleinunternehmer) und ob ich dann trotzdem die komplette Leasing Rate absetzen kann
Danke für die Antwort. Der zweite Absatz spiegelt meine Befürchtung bzw. Verunsicherung wider. Du hast es schon richtig erkannt. 95% der Kilometer werden vermutlich für den Hauptjob drauf gehen. Wenn ich den als "privat" ansehen muss, dann darf ich vermutlich doch kein Leasing abschließen oder kann ich trotzdem ein Leasing als Gewerbetreibender abschließen, aber es in der Steuer halt nicht angeben und somit auch keinen Vorteil über die Steuer erzielen?