Weiterberechnung einer ausl. Hotelübernachtung?
Wir berechnen eine Hotelübernachtung (Rechnung des Hotels an uns mit engl. Steuer) eines Kunden in England an dessen Firma in England weiter? wie ist unserere Rechnung bezüglich Steuer zu behandeln ? reverse charge ?
2 Antworten
Das hängt davon ab, was für eine Leistung ihr an den Kunden erbringt. Im Normalfall dürfte es ein Fall des § 3a (2) UStG sein, also Ort der Leistung in UK.
Damit einhergehend dürfte in den meisten Fällen tatsächlich Reverse Charge.
Aber aufpassen, es gibt Ausnahmen. Wie gesagt, es hängt davon ab, was für leistungen ihr dem Kunden gegenüber erbringt.
Was habt ihr denn für den Kunden gemacht?
Im Normalfall, also z. B. einer Beratungsleistung, wäre Ort der Leistung dann der Sitz des Kunden, also innergemeinschaftlich und hier keine Umsatzsteuer, sondern der Kunde muss es versteuern und kann dann auch abziehen.
Die Euch in Rechnung gestellte Umsatzsteuer könnt Ihr erstatten lassen:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Vorsteuerverguetung/Vorsteuerverguetung_node.html
Diese Art Dinge kenne ich auch. Wir hatten hier einen Gemüsehändler, der seinen gebrauchten Transporter mit 7 5 verkaufen wollte mit der Begründung "wir sind Gemüsehändler, da gilt 7 %."
Richtig, sind wir.
Ich habe erst kürzlich wieder mal eine Weiterberechnung von Versicherung und Steuern gesehen und die Rechnung enthielt keine Umsatzsteuer.
Als ich fragte, warum sie keine Umsatzsteuer berechnen, bekam ich zu hören, dass es bei Versicherungen und Steuern keine Umsatzsteuer gibt :-)
Die Guten hatten wieder einmal nicht begriffen, dass sie weder eine Versciherungsleistung erbracht haben noch den Kunden besteuern.