Auftrag aus USA - Was muss ich als Selbstständiger beachten?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

ad 1) Diese Umsätze mit USA sind in Deutschland nicht steuerbare Umsätze, d.h. Du weist in der Rechnung keine Umsatzsteuer aus - egal ob Kleinunternehmer oder nicht. Wenn Du willst, kannst Du noch schreiben, dass der Auftraggeber für die Entrichtung anwendbarer US-Steuern selbst verantwortlich ist.

Wichtig ist, dass Du einen Beleg für die Unternehmerschaft des Auftraggebers bekommst. Im Gegenzug kann es sein, dass Du vom Auftraggeber aufgefordert wirst, das Formular W-8BEN auszufüllen.

Und ja, bitte die Rechnung auf Englisch (was man eben so Englisch auf der andere Seite des "big pond" so nennt) schreiben. Vorlagen dafür solltest Du online genügend finden. Mache es einfach und verklausuliere den Text nicht zu sehr.

ad 2) Du lieferst Software, d.h. eine rein digitale Leistung. Es handelt sich um eine nicht verkörperte Software (im Gegensatz zu CDs/DVDs/Datenträgern mit Software) und damit zollrechtlich nicht um eine Ware, die Verzollung unterliegt.

Auf jeden Fall solltest Du eine Lizenz mitschicken. Das kann eine zeitlich unbefristete, exklusive, womöglich sogar weiterveräußerbare Lizenz sein - es sollte jedoch geklärt werden, wer die Nutzungsrechte an der Software hat.

ad 3) Ich rechne gerne in EUR ab, denn dann fallen keine Bankkosten für die Konversion USD-EUR an. Das Währungsrisiko ist ebenso ausgeschlossen.

Wenn Du das in das Angebot als Bedingung mit aufnehmen kannst, wäre es sehr vorteilhaft. Ansonsten trägst Du das Währungsrisiko und solltest zumindest fordern, dass der Auftraggeber die Gebühren für die Zahlungen trägt ("OUR", nicht "SHARE" oder sogar "BEN"). Berücksichtige das Währungsrisiko in Deiner Kalkulation des Honorars.

Geht es jetzt um die Rechnung, dann schreibe (falls das nicht irgendwo im Auftrag anderslautend geregelt ist) dies noch in die Rechnung mit rein. Der Auftraggeber trägt die Kosten für die Banküberweisung.

Im Zweifelsfall ist es nicht verboten, wenn Du Dich damit nicht sicher fühlst, eine passende Steuerberatung aufzusuchen, und diesen speziellen Fall gegen eine Honorarabrechnung klären zu lassen.