Auftrag aus USA - Was muss ich als Selbstständiger beachten?
Hallo zusammen,
ich bin selbstständiger Softwareentwickler und stehe nun vor einem Auftrag aus den USA. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, das Entwickeln einer Website, bei der die "Lieferung" nur das Übergeben des Quellcodes darstellen wird. Da ich bis jetzt nur für deutsche Kunden gearbeitet habe, frage ich mich was ich bei diesem Auftrag bezüglich bspw. Rechnungsstellung, Steuern, Bezahlung beachten muss.
1 Rechnungsstellung
Ich habe mich online in das Thema "Rechnung für die USA" schreiben schonmal reingelesen. Stimmt es, dass bei mir das Reverse-Charge-Verfahren greift? Online finde ich leider keine genaue Angabe dazu: Manche sagen, dass es kein Reverse-Charge-Verfahren in den USA gibt und ich also an die entsprechende amerikanische Behörde selbst UmsSt zahlen muss. Wiederum andere meinen, dass einfach darauf hingewiesen werden muss, dass der Kunde selbst UmsSt zahlen muss, und fertig. Für eine verlässliche Antwort wäre ich sehr dankbar 😊. Gibt es außer der Übersetzung der Rechnung sonst noch etwas, was in meinem Fall für wichtig haltet?
2 Steuern/Gebühren
Kommen auf mich irgendwelche Gebühren oder Steuern zu, die mich ansonsten nicht beträfen? Beispielsweise ein Äquivalent für den Zoll aus dem Warenverkehr, der bei digitalen kommerziellen "Lieferungen" auf mich zutrifft?
3 Bezahlung/internationaler Zahlungsverkehr
Läuft die Bezahlung anders ab wenn der Kunde im Ausland sitzt? Also gibt es hier Gebühren, Steuern o.Ä., sodass bei mir am Ende weniger ankommt als losgeschickt wurde? Ich habe gelesen, dass einige dazu raten über PayPal bezahlt zu werden, damit keine Überweisung aus den USA (und EU-Ausland), sondern aus Luxemburg (Sitz von PayPal in EU) kommt. Würde sich dabei (abgesehen von den PayPal-Gebühren) bzgl. Steuern usw. etwas ändern?
Ich weiß, dass die Fragen teilweise wenig konkret sind. Ich finde online nur keine gute Übersicht/einen Guide wie es den für bspw. Aufträge innerhalb von Deutschland/EU gibt mit einer Übersicht über Risiken und Fallen, die man im Hinterkopf haben muss. Deswegen bin ich etwas unsicher, dass ich nicht etwas übersehe und wäre wirklich sehr dankbar, wenn sich jemand auskennt 🙏🏻.
Beste Grüße
zunkelty
1 Antwort
ad 1) Diese Umsätze mit USA sind in Deutschland nicht steuerbare Umsätze, d.h. Du weist in der Rechnung keine Umsatzsteuer aus - egal ob Kleinunternehmer oder nicht. Wenn Du willst, kannst Du noch schreiben, dass der Auftraggeber für die Entrichtung anwendbarer US-Steuern selbst verantwortlich ist.
Wichtig ist, dass Du einen Beleg für die Unternehmerschaft des Auftraggebers bekommst. Im Gegenzug kann es sein, dass Du vom Auftraggeber aufgefordert wirst, das Formular W-8BEN auszufüllen.
Und ja, bitte die Rechnung auf Englisch (was man eben so Englisch auf der andere Seite des "big pond" so nennt) schreiben. Vorlagen dafür solltest Du online genügend finden. Mache es einfach und verklausuliere den Text nicht zu sehr.
ad 2) Du lieferst Software, d.h. eine rein digitale Leistung. Es handelt sich um eine nicht verkörperte Software (im Gegensatz zu CDs/DVDs/Datenträgern mit Software) und damit zollrechtlich nicht um eine Ware, die Verzollung unterliegt.
Auf jeden Fall solltest Du eine Lizenz mitschicken. Das kann eine zeitlich unbefristete, exklusive, womöglich sogar weiterveräußerbare Lizenz sein - es sollte jedoch geklärt werden, wer die Nutzungsrechte an der Software hat.
ad 3) Ich rechne gerne in EUR ab, denn dann fallen keine Bankkosten für die Konversion USD-EUR an. Das Währungsrisiko ist ebenso ausgeschlossen.
Wenn Du das in das Angebot als Bedingung mit aufnehmen kannst, wäre es sehr vorteilhaft. Ansonsten trägst Du das Währungsrisiko und solltest zumindest fordern, dass der Auftraggeber die Gebühren für die Zahlungen trägt ("OUR", nicht "SHARE" oder sogar "BEN"). Berücksichtige das Währungsrisiko in Deiner Kalkulation des Honorars.
Geht es jetzt um die Rechnung, dann schreibe (falls das nicht irgendwo im Auftrag anderslautend geregelt ist) dies noch in die Rechnung mit rein. Der Auftraggeber trägt die Kosten für die Banküberweisung.
Im Zweifelsfall ist es nicht verboten, wenn Du Dich damit nicht sicher fühlst, eine passende Steuerberatung aufzusuchen, und diesen speziellen Fall gegen eine Honorarabrechnung klären zu lassen.