Was passiert mit dem Privatkreditvertrag im Erbfall, wenn der Darlehensgeber aus der Familie stirbt?

6 Antworten

Wer erbt, der Erbt auch die Schulden.

Es gehen also 50% des Kredites in die Erbmasse und sind entsprechend von den Erben zu tragen oder gegen die Restliche Erbmasse aufzurechnen. Es geht ja entsprechend auch das Halbe Haus in die Erbmasse. Wer erbt denn das Halbe Haus? hat der Erblasser Kinder?


KlausWalter583 
Beitragsersteller
 12.04.2023, 13:15

Hallo, vielen Dank für die Antwort. In diesem Scenario werden keine Schulden vererbt sondern eine Verbindlichkeit.

Grüße
Klaus Walter

Hier benötigt man keine Einschätzung!

Die Erben erben das Vermögen, Schulden und auch bestehende Verträge.

Das Darlehen läuft also gem. Vertrag weiter und muss dann an die Erben weiter abbezahlt werden.

Wenn X stirbt, gehen dann die Forderungen von X auf A über?

Wer erbt, erbt auch die Schulden - bzw. die Erben des Kreditgebers erben dessen Forderungen.

Hat X noch andere Kinder als A?

Wenn nein ist ist es ganz einfach:

X hat eine Forderung an die Grundstücksgemeinschaft (BGB Gesellschaft) A + B.

Diese Forderung geht an A über.

Wie die beiden sich einigen, ob sie gemeinschaftlich die Rate nun weiterhin als Grundstücksgemeinschaft an A zahlen, oder ob B nur noch die Hälfte an A zahlt, können die selbst vereinbaren.

Hängt auch etwas von dem genauen Darlehensvertrag udn gf. davon ab, ob das Darlehen abgesichert war.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Korrigiert:

Wenn X stirbt, gehen die Forderungen auf die Erben des X - gesetzliche oder testamentarisch bestimmte - des X über. Ob das nur A ist oder auch B oder ob es da noch C, D ... gibt, ist nicht ersichtlich.

Soweit A die Forderung an sich selbst erbt, klappt diese mit seiner Verbindlichkeit zusammen und beides hebt sich gegenseitig auf. Soweit er die Forderung an B erbt, hat er dann eine Forderung an B.


KlausWalter583 
Beitragsersteller
 12.04.2023, 13:22

Danke für die Antwort.

Der vererbende Vater X fragt sich, was nach dem Tod mit dem Kreditvertrag passiert und ob der "Lebensgefährte des Kindes" B bei einer hypothetischen Trennung 50% des Hauses besitzt (Eintragung im Grundbuch) aber (beispielsweise) nur 15% der Kosten für das Haus aufgebracht hat.

Aber ich habe es dann richtig verstanden, dass der Kredit weiter besteht und B einfach weiter an A (+ weitere Erben der Erbengemeinschaft) tilgt.

Grüße

Klaus Walter

Eifelia  12.04.2023, 13:27
@KlausWalter583

Ah - mein Fehler. Ich hatte die ganze Zeit im Kopf, dass X der Vater von B ist, aber das ist ja nicht so, sorry.