Was passiert mit dem Privatkreditvertrag im Erbfall, wenn der Darlehensgeber aus der Familie stirbt?
Hallo,
folgendes Szenario:
Die beiden Lebenspartner A & B erhalten einen zinsfreies Privatdarlehen inkl. Kreditvertrag zur Finanzierung einer Immobilie. Das Privatdarlehen kommt von X, Vater von A.
Im Vertrag ist nichts zum Thema Tod & Erbe festgelegt.
A und B sind zu je 50% im Grundbuch eingetragen und tilgen auch die monatliche Kreditrate zu je 50%.
Wenn X stirbt, gehen dann die Forderungen von X auf A über? Würde B die Hälfte der monatlichen Rate an den eigenen Partner als Erben weiterbezahlen?
X macht sich Sorgen, dass B nach dem Tod und nach einer Trennung keine Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag mehr hat und im Gegenzug 50% der Immobilie besitzt.
Über eine Einschätzung des Sachverhaltes würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Walter
6 Antworten
Wer erbt, der Erbt auch die Schulden.
Es gehen also 50% des Kredites in die Erbmasse und sind entsprechend von den Erben zu tragen oder gegen die Restliche Erbmasse aufzurechnen. Es geht ja entsprechend auch das Halbe Haus in die Erbmasse. Wer erbt denn das Halbe Haus? hat der Erblasser Kinder?
Hallo, vielen Dank für die Antwort. In diesem Scenario werden keine Schulden vererbt sondern eine Verbindlichkeit.
Grüße
Klaus Walter
Hier benötigt man keine Einschätzung!
Die Erben erben das Vermögen, Schulden und auch bestehende Verträge.
Das Darlehen läuft also gem. Vertrag weiter und muss dann an die Erben weiter abbezahlt werden.
Wenn X stirbt, gehen dann die Forderungen von X auf A über?
Wer erbt, erbt auch die Schulden - bzw. die Erben des Kreditgebers erben dessen Forderungen.
Hat X noch andere Kinder als A?
Wenn nein ist ist es ganz einfach:
X hat eine Forderung an die Grundstücksgemeinschaft (BGB Gesellschaft) A + B.
Diese Forderung geht an A über.
Wie die beiden sich einigen, ob sie gemeinschaftlich die Rate nun weiterhin als Grundstücksgemeinschaft an A zahlen, oder ob B nur noch die Hälfte an A zahlt, können die selbst vereinbaren.
Hängt auch etwas von dem genauen Darlehensvertrag udn gf. davon ab, ob das Darlehen abgesichert war.
Korrigiert:
Wenn X stirbt, gehen die Forderungen auf die Erben des X - gesetzliche oder testamentarisch bestimmte - des X über. Ob das nur A ist oder auch B oder ob es da noch C, D ... gibt, ist nicht ersichtlich.
Soweit A die Forderung an sich selbst erbt, klappt diese mit seiner Verbindlichkeit zusammen und beides hebt sich gegenseitig auf. Soweit er die Forderung an B erbt, hat er dann eine Forderung an B.
Ah - mein Fehler. Ich hatte die ganze Zeit im Kopf, dass X der Vater von B ist, aber das ist ja nicht so, sorry.
Danke für die Antwort.
Der vererbende Vater X fragt sich, was nach dem Tod mit dem Kreditvertrag passiert und ob der "Lebensgefährte des Kindes" B bei einer hypothetischen Trennung 50% des Hauses besitzt (Eintragung im Grundbuch) aber (beispielsweise) nur 15% der Kosten für das Haus aufgebracht hat.
Aber ich habe es dann richtig verstanden, dass der Kredit weiter besteht und B einfach weiter an A (+ weitere Erben der Erbengemeinschaft) tilgt.
Grüße
Klaus Walter