2 Kreditnehmer - 1 Eigentümer (Eigentümer stirbt - was dann)?
Mein Mann und ich nehmen einen Kredit für eine Doppelhaushälfte auf. Beide sind wir also KREDITNEHMER - ich bin aber alleinige Eigentümerin der Immobilie.
Wie sieht das aus, wenn ich sterbe?
Ich habe eine Tochter und das Testament ist so geschrieben, dass nach meinem Tod meine Tochter alles erbt.
Muss dann mein Mann weiterzahlen und meine Tochter erbt oder gibt es da eine andere Regelung?
DANKE EUCH!
2 Antworten
Der Kredit wird doch vermutlich auch im Grundbuch abgesichert.
Also bleibt das Haus, auch wenn das Eigentum ins Eigentum der Tochter übergeht, in der dinglichen Haftung. Eine persönliche Haftung der Tochter gibt es nicht.
Wenn Du Testamentarisch nur die Tochter eingesetzt hast, wäre Dein Ehemann zumindest Pflichtteilsberechtigt.
Ein Pflichtteilsverzicht Deines Ehemannes wäre aus meiner Sicht unzulässig, wenn er gleichzeitig für den Kredit haftet, er müsste zumindest solange ein Wohnrecht haben, wie er für den Kredit zahlt.
Ausserdem würde Dein Kind ja auch die Kreditverpflichtung mit erben, weil Die zu Deinem Vermögen gehört, wenn auch als negativer Posten.
OK, mal wieder ein unvollständiger Sachverhalt.
Also geht es tatsächlich weniger um den Kredit, bzw. den nur als Teilproblem. Es geht darum, dass der Ehemann nichts erben möchte, um selbst nicht weiter zu vererben.
Nun wird die ganze Sache:
- logischer
- einfacher zu lösen.
Du vererbst Deiner Tochter die Immobilie. Dein Ehemann erbt ein Wohnrecht in der Immobilie als Pflichtteil.
Damit seid Ihr die Probleme los, denn er bekommt nichts, was man Weitervererben kann, es gibt aber eine Basis für seine Haftung für den Kredit.Die Sache ist damit nicht angreifbar.
Deine Tochter erbt dann auch den Kreditvertrag
und mein Mann ist einfach aus dem Schneider, obwohl wir den Kredit gemeinsam aufnehmen?
meine Tochter ist erst 2 Jahre alt - dh. mein Mann würde dann den Kredit weiterzahlen aber meiner Tochter gehört das Haus oder wie muss man das verstehen? DANKE fürs schnelle Antworten...
DANKE für die Antwort - sehr hilfreich!
Es ist so, mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe (wenig Kontakt, sehr viel vorgefallen, etc.) und möchte deswegen nicht Eigentümer werden. Würde er aber Eigentümer werden und ihm stößt etwas zu, müsste sozusagen seine 1. Tochter und unsere Tochter den Kredit mitübernehmen (seinen Teil) - gemeinsam mit mir? Sehe ich das richtig?