Schlüssel für Haus?
Hallo Community,
mich beschäftigt folgende Frage:
Ich habe von meinen Eltern deren Haus übertragen bekommen zu dem wir alle einen Schlüssel haben, also meine Eltern, mein Bruder und ich. Meine Eltern haben auf das Haus eingetragenes Fruchtgenußrecht.
Ich hätte gerne dass mein Bruder nun seinen Schlüssel abgibt, da er zum Einen reichlich finanziell "abgefunden" wurde, und zum Anderen nun nichts mehr, ohne dass meine Eltern oder ich im Haus sind, dort zu Schaffen hat.
Habe ich nun das Recht den Schlüssel von meinem Bruder einzufordern?
Auch wenn meine Eltern gerne hätten dass er einen Schlüssel hat?
Vielen Dank für erhellende Antworten und noch einen schönen Tag euch!
1 Antwort
Wenn, dann haben höchstens Deine Eltern das Recht den Schlüssel wieder zurückzufordern, denn sie haben diese auch vergeben. Nachdem Du das Wort "Fruchtgenußrecht" verwendest, schätze ich mal, dass Du aus Österreich kommst. Dieses Forum ist zwar deutschsprachig, aber die wenigsten hier kennen sich mit den Besonderheiten im österreichischen Immobilienrecht aus.
Wenn es vergleichbar mit dem deutschen Nießbrauchrecht ist, dann bestimmen die Eltern, wem sie Zugang zum Haus gewähren. Du ist der Fragesteller auch aussen vor, ansonsten hätte er das Nießbrauchsrecht an eine Schlüsselrückgabe durch die anderen Geschwister knüpfen müssen.
Sehe ich genauso. Ich denke auch nicht, dass der FS hier in der Position ist, irgendwelche Bedingungen oder Forderungen zu stellen. Er hat (aktuell noch) ohne rechtlichen Anspruch ein Haus bekommen. Über die Voraussetzungen und Bedingungen (weitere Verfügungsgewalt der Eltern in Form eines Nießbrauchrechts o. ä.) entscheiden alleine die Eltern.
Danke für deine Antwort.
Ja, das ist ein "österreichisches" Problem :o)
Auch wenn sich durch die Übertragung die Eigentumsverhältnisse geändert haben dürfen nur meine Eltern den Schlüssel verlangen?