Schlüssel für Haus?

1 Antwort

Wenn, dann haben höchstens Deine Eltern das Recht den Schlüssel wieder zurückzufordern, denn sie haben diese auch vergeben. Nachdem Du das Wort "Fruchtgenußrecht" verwendest, schätze ich mal, dass Du aus Österreich kommst. Dieses Forum ist zwar deutschsprachig, aber die wenigsten hier kennen sich mit den Besonderheiten im österreichischen Immobilienrecht aus.


Terence 
Beitragsersteller
 21.06.2021, 10:49

Danke für deine Antwort.
Ja, das ist ein "österreichisches" Problem :o)
Auch wenn sich durch die Übertragung die Eigentumsverhältnisse geändert haben dürfen nur meine Eltern den Schlüssel verlangen?

Amado  21.06.2021, 11:06
@Terence

Ziemlich sicher ja. Zumindest in D dürftest du einem Mieter auch nicht vorschreiben an wen er einen Schlüssel vergibt. Das dürfte in Österreich ähnlich sein. Deine Eltern wohnen in dem Haus und selbstverständlich können sie ihrem Sohn einen Schlüssel überlassen.

Answer123  21.06.2021, 12:02
@Terence

Nach dem ersten Überfliegen entsprechender Artikel scheint es mit dem deutschen Nießbrauchrecht vergleichbar. Dann bist du zwar Eigentümer, deiner Eltern haben aber immer noch die maßgebliche Verfügungsgewalt über das Haus.

Snooopy155  21.06.2021, 19:48
@Answer123

Wenn es vergleichbar mit dem deutschen Nießbrauchrecht ist, dann bestimmen die Eltern, wem sie Zugang zum Haus gewähren. Du ist der Fragesteller auch aussen vor, ansonsten hätte er das Nießbrauchsrecht an eine Schlüsselrückgabe durch die anderen Geschwister knüpfen müssen.

Answer123  21.06.2021, 22:26
@Snooopy155

Sehe ich genauso. Ich denke auch nicht, dass der FS hier in der Position ist, irgendwelche Bedingungen oder Forderungen zu stellen. Er hat (aktuell noch) ohne rechtlichen Anspruch ein Haus bekommen. Über die Voraussetzungen und Bedingungen (weitere Verfügungsgewalt der Eltern in Form eines Nießbrauchrechts o. ä.) entscheiden alleine die Eltern.