Warum sind Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage einer WEG angeblich auch wieder nur teilweise absetzbar (vermietete Eigentumswohnung)?
Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung in einer WEG ( = Abk. für Wohnungseigentümer-Gemeinschaft, also Mehrfamilienhaus ). Zum ersten Mal seit Jahren wurde etwas aus der Instandhaltungsrücklage entnommen, und zwar 1400 Euro für den Einbau einer Hochwasserschutz-Rückstau-Klappe im gemeinschaftlichen Abfluß. In der Jahresabrechnung sind dazu ca. 800 Euro "Entnahme" und ca. 600 Euro "STEUERLICHE Entnahme" ausgewiesen. Die Angestellte der Hausverwaltung meinte, dass die Aufteilung daher rühre, dass nur die 600 Euro absetzbar seien. Kann das sein?
2 Antworten
600 Euro Lohn, 800 Euro Material? 😜😁😎
Grundsätzlich gilt:
Nicht steuerlich absetzbar ist das vom Handwerker verbaute Material, wie beispielsweise Fliesen oder Farben. Sie dürfen auch mehrere Rechnungen verschiedener Handwerker übers Jahr sammeln und bis zum Höchstbetrag von 6.000 Euro beim Finanzamt einreichen.
Wofür ist das Geld entnommen worden? Wenn nur 600€ in Instandhaltungen geflossen sind, sind halt auch nur 600€ zu berücksichtigen.
Steht doch in der Frage, 1400 Euro wurden entnommen, aufgeteilt in 600 Euro und 800 Euro, wobei 600 Euro abgesetzt werden können.