SE Verwalter kündigt Vertrag mit einem Eigentümer der WEG?

2 Antworten

Kündigungen sind ohne Bestätigung wirksam.

Wenn es einen dazu drängt eine Bestätigung zu schreiben sollte man die auf die Bestätigung des Zugangs beschränken. Alles andere könnte einem als Einverständnis mit der Kündigung ausgelegt werden. Hier ist der Verwalter anscheinend selber im Zweifel, welche Frist gilt. Deshalb vermutlich die Bitte um Bestätigung.

Es gibt Gerichtsentscheidungen dazu, dass ein WE-Verwalter sein Amt jederzeit niederlegen darf. Nur, ob das dann auch fristlos sein darf ist wohl umstritten. Wir wissen natürlich überhaupt nichts über die näheren Einzelheiten und können deshalb nicht beurteilen, ob es Gründe für die fristlose Kündigung gibt.

Eine Kündigung, eine einseitige Willenserklärung, muss grundsätzlich nicht bestätigt werden!

Die meisten machen dieses jedoch, meist aus Höflichkeit.

In diesem Fall muss man aber unter Umständen reagieren, denn dann, wenn man mit der fristlosen Kündigung nicht einverstanden ist.

Ist man zu Recht nicht einverstanden, kann nur ordentlich gekündigt werden