5 Jahre falsche Nebenkostenabrechnungen bekommen

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Aus: http://www.frag-einen-anwalt.de/Falsche-Nebenkostenabrechnung-bezahlt-Rueckforderung-moeglich---f57855.html

"Hinsichtlich den Nebenkostenabrechnungen 2006 und früher ist zu beachten, dass nach § 556 III BGB Einwendungen gegen diese vom Mieter innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung geltend gemacht werden müssen"

Folgenden Satz finde ich wichtig für Dich und würde Dir raten fachliche Unterstützung wie z. B. den Mieterschutzbund zu Hilfe zu nehmen:

Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen,> es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.


LittleArrow  09.06.2014, 17:25

Und dieses von Dir hervorgehobene Zitat möchte ich um ein weiteres aus dem Link ergänzen:

Als Entschuldigungsgründe für die Versäumung der Frist kann z.B. eine längere Krankheit gelten; allein die Nichtauseinandersetzung wird dafür nicht ausreichen.

Für die ersten Jahre gilt bedauerlicherweise wohl, dass sich der Mieter mit den Nebenkostenabrechnungen nicht ausreichend auseinandergesetzt hat. Jeder Mieter hat das Recht, die Abrechnungsunterlagen einzusehen, egal, ob er mit der Abrechnung einverstanden ist oder nicht.

Gleichwohl würde ich hier noch lokale Mietrechtexperten einschalten.

Primus  09.06.2014, 17:34
@LittleArrow

Hmmm.... stimmt, denn auch bei oberflächlicher Überprüfung der Abrechnungen hätte die falsch angegebene Quadratmeterzahl auffallen - und zum früheren Handeln führen müssen.

Alastor2718 
Beitragsersteller
 09.06.2014, 17:54
@Primus

Auch die Quadratmeterzahl war nicht ausgewiesen auf den Nebenkostenabrechnungen.

Primus  09.06.2014, 18:09
@Alastor2718

Nach welchen Kriterien wurde dann abgerechnet, wenn nicht nach Quadratmetern?

LittleArrow  09.06.2014, 18:11
@Alastor2718

Du hast also die Abrechnungsunterlagen ("Belegeinsicht") nicht eingesehen und überprüft.

Da Du auch für die letzte Abrechnung fachliche Beratung brauchst, kannst Du die Vorjahre gleich mitbearbeiten lassen.

Alastor2718 
Beitragsersteller
 09.06.2014, 18:36
@Primus

Nach diesen ominösen "Miteigentumsanteilen" - in meinem Fall 2080. Korrekt wären 1148 gewesen.

Evtl. noch eine Anmerkung zur Verdeutlichung:

Auch die Quadratmeterzahl der Wohnung stand NICHT in den Nebenkostenabrechnungen. Nur MEA und Apartmentnummer, die beiden nirgends im Mietvertrag stehen. Diese Zuordnung wurde erst mit den nun erhaltenen Unterlagen der vom Vermieter mit der Abrechnung beauftragten Immobiliengesellschaft möglich. Ohne direkten Vergleich mit Abrechnungen der Nachbarn gab es keine Möglichkeit der Überprüfung.


imager761  10.06.2014, 10:14

Trotzdem: Wenn man seine Abrechnung sachlich und rechnerisch nicht überprüfen kann, widerspricht man ihr. Unterlässt man das schuldhaft, kann man 12 Monate nach Zugang "keine Einwendungen mehr geltend machen", § 556 Abs. 3 BGB.

Wer jahrelang etwas bezahlte, von dem er nicht wusste, wofür, weil ihm die Angabe der MEA nicht sagte und es unterlässt, nach Widerspruch eine ordetntliche, leicht nachvollziehbare Abrechnung nach Wohnfläche zu verlangen, kann nach Sätzen 5 und 6 aus Abschnitt 3 nicht rückwirkend Überzahlungen zurückfordern: http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

G imager761

Zunächst würde ich das sachliche Gespräch mit dem Vermieter suchen, und ihn wenn nicht schon geschehen auf die fehlerhafte Nebenkostenabrechnung hinweisen. Daraus folgend kommt nur eine Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge und/oder eine Verrechnung mit noch ausstehenden Abrechnungen in Frage. Sollte sich der Vermieter weigern sämtliche falsch berechneten Kosten zu erstatten hilft nur der Klageweg.