5 Jahre falsche Nebenkostenabrechnungen bekommen
Ich wohne seit Februar 2008 in der aktuellen Mietwohnung. Der Vermieter vermietet noch weitere Wohnungen im gleichen Mehrparteienhaus. Von ersten Jahr an hatte ich Nebenkosten-Nachzahlungen zu leisten, die von Jahr zu Jahr immer höher wurden. Als ich bei 245 Kaltmiete (29 m² Wohnung) und 80 Euro Nebenkostenvorauszahlungen für 2012 eine Nachforderung von über 600 Euro erhalten habe, habe ich einen Nachbarn im gleichen Haus um seine Abrechnung gebeten zum Vergleich. Zu meiner Überraschung hatte er bei größerer Wohnfläche deutlich weniger Miteigentumsanteile (MEA) für die Umlagekosten auf seiner Rechnung als ich. Also habe ich den Vermieter gebeten, mir die Nachweise über die MEA der Wohnung zukommen zu lassen und die Zahlung zunächst nicht getätigt.
Nach 5 (!) Monaten habe ich endlich eine Liste aller MEA des Hauses erhalten, in der auch die Apartmentnummern und Quadratmeter der einzelnen Wohnungen standen.
Das Ergebnis: Ich habe seit Einzug die Nebenkostenabrechnungen für die Nachbarswohnung (51m²) - inklusive deren Heizkosten - bekommen und bezahlt! In den Nebenkostenabrechnungen stand außer den MEA nur die Apartmentnummer (die beide nicht aus meinem Mietvertrag hervorgehen!) und mein eigener Name. Ich hatte sogesehen also gar keine Chance, die Fehlzuordnung der Wohnungen festzustellen.
Meine Frage: Habe ich eine Chance, die Abrechnungen bis 2008 neu zu erhalten und das zu viel gezahlte Geld zurück, oder kann der Vermieter sich auf Verjährung berufen? Ich bin ja der Meinung, dass ich selbst bei größter Sorgfalt gar keine Chance hatte, den Fehler zu bemerken. Es geht um deutlich über 1000 Euro. Oder kann ich zumindest die Abrechnungen der letzten x Jahre mit der aktuellen, korrigierten Forderung verrechnen?
3 Antworten
"Hinsichtlich den Nebenkostenabrechnungen 2006 und früher ist zu beachten, dass nach § 556 III BGB Einwendungen gegen diese vom Mieter innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung geltend gemacht werden müssen"
Folgenden Satz finde ich wichtig für Dich und würde Dir raten fachliche Unterstützung wie z. B. den Mieterschutzbund zu Hilfe zu nehmen:
Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen,> es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Hmmm.... stimmt, denn auch bei oberflächlicher Überprüfung der Abrechnungen hätte die falsch angegebene Quadratmeterzahl auffallen - und zum früheren Handeln führen müssen.
Auch die Quadratmeterzahl war nicht ausgewiesen auf den Nebenkostenabrechnungen.
Nach welchen Kriterien wurde dann abgerechnet, wenn nicht nach Quadratmetern?
Du hast also die Abrechnungsunterlagen ("Belegeinsicht") nicht eingesehen und überprüft.
Da Du auch für die letzte Abrechnung fachliche Beratung brauchst, kannst Du die Vorjahre gleich mitbearbeiten lassen.
Nach diesen ominösen "Miteigentumsanteilen" - in meinem Fall 2080. Korrekt wären 1148 gewesen.
Evtl. noch eine Anmerkung zur Verdeutlichung:
Auch die Quadratmeterzahl der Wohnung stand NICHT in den Nebenkostenabrechnungen. Nur MEA und Apartmentnummer, die beiden nirgends im Mietvertrag stehen. Diese Zuordnung wurde erst mit den nun erhaltenen Unterlagen der vom Vermieter mit der Abrechnung beauftragten Immobiliengesellschaft möglich. Ohne direkten Vergleich mit Abrechnungen der Nachbarn gab es keine Möglichkeit der Überprüfung.
Trotzdem: Wenn man seine Abrechnung sachlich und rechnerisch nicht überprüfen kann, widerspricht man ihr. Unterlässt man das schuldhaft, kann man 12 Monate nach Zugang "keine Einwendungen mehr geltend machen", § 556 Abs. 3 BGB.
Wer jahrelang etwas bezahlte, von dem er nicht wusste, wofür, weil ihm die Angabe der MEA nicht sagte und es unterlässt, nach Widerspruch eine ordetntliche, leicht nachvollziehbare Abrechnung nach Wohnfläche zu verlangen, kann nach Sätzen 5 und 6 aus Abschnitt 3 nicht rückwirkend Überzahlungen zurückfordern: http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
G imager761
Zunächst würde ich das sachliche Gespräch mit dem Vermieter suchen, und ihn wenn nicht schon geschehen auf die fehlerhafte Nebenkostenabrechnung hinweisen. Daraus folgend kommt nur eine Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge und/oder eine Verrechnung mit noch ausstehenden Abrechnungen in Frage. Sollte sich der Vermieter weigern sämtliche falsch berechneten Kosten zu erstatten hilft nur der Klageweg.
Und dieses von Dir hervorgehobene Zitat möchte ich um ein weiteres aus dem Link ergänzen:
Für die ersten Jahre gilt bedauerlicherweise wohl, dass sich der Mieter mit den Nebenkostenabrechnungen nicht ausreichend auseinandergesetzt hat. Jeder Mieter hat das Recht, die Abrechnungsunterlagen einzusehen, egal, ob er mit der Abrechnung einverstanden ist oder nicht.
Gleichwohl würde ich hier noch lokale Mietrechtexperten einschalten.