Hallo,
ich will demnächst meine Steuererklärung abgeben und will jetzt noch die Nebenkosten mit ansetzen, die ich vor 3 Tagen erhalten habe.
Erstmal eine grundsätzliche Frage:
Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt jeweils vom 01.07. - 30.06. eines jeden Jahres.
Wann darf ich welche Kosten ansetzen? Wenn ich jetzt die Steuererklärung für 2012 mache, muss ich dafür die Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 01.07.2010 bis 30.06.2011 heranziehen, oder die jetzt aktuelle vom 01.07.2011 bis 30.06.2012?
Welche Nachweise werden ggfs. eingefordert?
Auf der Abrechnung steht jeweils "mein" Anteil für die Wohnung.
Die Teile selbst sind aber eher Allgemein gehalten wie:
"gewerbliche Hausdienste"
Der Betrag ist über 500€ hoch. Muss ich dazu die Verwaltung anschreiben, dass ich eine Aufschlüsselung kriege was Abreitslohn und was MAterial ist?
Oder gibts Pauschalen die man gegenüber dem Finanzamt anwenden kann?
Bei mir wirkt sich jeder € voll aus, da ich allein durch Fahrtkosten schon Werbungskosten von 6500€ gelten mache.
Besten Dank für hilfreiche Antworten.
Grüße
Olm
Um bei Deinem Beispiel zu bleiben:
Fertig der Vermieter die NK-Abrechnung nicht bis zum 31.12. an, muss dieser die NK-Abrechnung dennoch darüber hinaus anfertigen.
Mit dem Unterschied, dass der Vermieter keine Nachforderungen stellen darf, Guthaben jedoch an die Mieter auszuzahlen hat!