Meine Nachbarin in der WEG will einen Carport bauen, braucht sie meine Zustimmung?
In dem Aufteilungsplan stehet:
„Zu den Wohnungen 2,3,4 und 6 gehören als Sondereigentum noch je eine Garage die in dem Aufteilungsplan zu Übereinstimmung mit den Wohnungen bezeichnet sind. „
Die Garagen werden niemals gebaut, das sind ganz normale Stellplätze auf d. Grundstück. Jetzt will die Nachbarin/Eigentümerin auf Platz 6 dass sich direkt unter/neben meine Terrasse in der EG befindet, eine Garage, oder ein Carport bauen! Nur sie, die andere 3 Eigentümer nicht. Hat sie Recht dafür ohne meine Zustimmung, weil das mir überhaupt nicht passt. Braucht sie Zustimmung auch von andere 3 Eigentümer?
ps. Ich besitze Abstellplatz in eine andere Ecke des Grundstücks.. Danke.
4 Antworten
"Wie wäre es, wenn Du den Stellplatz mit der Dame tauschst, dann bist Du nicht direkt betroffen."
Bin vor 5 Monate eingezogen. Die Dame nutzt seit 20 Jahre meinen Abstellplatz (Nr. 5), einen Carport hat sie da auch gebaut. Jetzt will sie auf einmal eigenes Platzt in Einspruch nehmen. Leider bleibt mir nur nach Lichtrecht zu sehen.
ps. Haben alle Mieteigentümer (noch3) nicht Recht das zu stoppen, weil sie sind auch nicht dafür, dass dieser Objekt das Aussehen von Grundstück verändert?
Danke für die Antworten.
Die Garagen werden niemals gebaut,...
Woher weißt du das ?
Selbstverständlich kann ein Wohnungseigentümer mit seinem Sondereigentum beliebig verfahren, wobei die Teilungserklärung gewisse Einschränkungen vorsehen kann.
Wenn eine Baugenehmigung vorliegt ist auch eine Bebauung mit einem Carport möglich.
Fragt bei der Hausverwaltung nach .
Gruß Z... .
Ich weiß jetzt nicht, warum hier ein Carport stören sollte, aber sobald sie eine Baugenehmigung bekommt- kann sie bauen. Als wir unseren Carport bauten, hat sie die zuständige Firma https://aluterr.de/ um alles gekümmert. Es ging eigentlich problemlos.
Deine Chancen auf Gegenwehr stehen denkbar schlecht. Die Teilungserklärung ist das "Grundgesetz" einer jeden WEG. In diesem GG steht nun einmal, daß dort Garagen errichtet werden. Ich würde sagen, da hast Du Pech gehabt.
Ich würde sagen sie hat das Recht eine Garage oder Carport zu bauen. Ob es tatsächlich der Fall ist, können Sie bei der örtlichen Baubehörde (Bauamt) erfahren.