Die Steuerklassenwahl ist hier ja noch das wenigste Problem. Auf der Seite der Finanzämter gibt es einen Rechner wo du alles eingibst und das Ergebnis sagt dir, weche Steuervarianten möglich und sinnvoll sind.
Und alles andere - ganz ehrlich - da würde ich mich mit einem Anwalt/Notar und gegebenenfalls Steuerberater und Versicherungsexperten unterhalten. Du hast hier ja mehrere Rechts-/ Steuer- und Versicherungsgebiete angesteuert.
Ich sag mal so, wenn bei der einen Sache was glasklar erscheint, kann es durch ein anderes Rechtsgebiet schon wieder nicht mehr so sein.
Grundsätzlich haften Eheleute immer Gesamtschuldnerisch, es sei denn es ist Gütertrennung festgelegt. Ob es nun wieder in deinem Fall mit dem zukünftigen Schwager und der Zahlung auf Grund des Erbes auch so gewertet wird, ist die Frage, weil der Sachverhalt VOR eurer Eheschließung eingetreten ist. Was sagen hier nun die verschiedenen Rechtsgebiete?
Bei einem guten Bekannten gab es z.B. erst vor 2 Jahren Probleme mit seiner Partnerin, die auf Lebenszeit im Haus verbleiben sollte. Sie haben über 10 Jahre zusammen gelebt, sie hat ihn über Jahre Tag und Nacht gepflegt und dann ist er verstorben. Er wollte sie noch heiraten, aber der Sohn hat ihn so dermaßen zugetextet, dass er noch während seiner Überlegungen dann nicht mehr dazu kam, eine schlussendliche Entscheidung zu treffen. Ergebnis: Trotz seinem ausdrücklichen Wunsch, dass SIE im Haus verbleiben soll hat der Sohn als Alleinerbe sofort das Haus verkauft und sie stand auf der Straße. Leider hatte der Partner auch versäumt irgendetwas zu verschriftlichen.
Von daher würde ich HIER keine Antworten suchen, sondern direkt beim Fachmann/-frau vor Ort. Das sind ja schon wichtige Zukunftsfragen, die zu klären sind.
Viel Glück! .... Und vielleicht klärst du uns dann mal auf, wenn du magst, wenn du etwas in Erfahrung gebracht hast?