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Vorteile einer Ehe aus finanzieller Sicht?

Guten Morgen zusammen,

mein Partner und ich sind seit 5 Jahren glücklich liiert und seit dem Frühjahr 2018 lebe ich in seinem Haus in einer Dachgeschosswohnung mit einem Mietvertrag. Wir arbeiten beide auf StKl 1 und verdienen zusammen mehr als 4 T€ netto. Das Haus muss von meinem Partner wg. eines Erbes noch bis etwa 2025 anteilig an den Bruder ausgezahlt werden. Das ist der Hauptgrund, warum ich Miete zahle, was ich gerne tue.

Nun ist die Frage, welche steuerlichen oder versicherungstechnischen Vorteile sich durch eine Eheschliessung ergeben würden? Wir haben keine Kinder und planen auch keine. Mein Partner ist 15 Jahre älter als ich. Da ich noch nie verheiratet war, habe ich keinen richtigen Durchblick, welche finanz. Verbesserungen sich durch eine Ehe ergeben könnten.

  • Gemeinsame Krankenversicherung bzw. Familienversicherung in der GKV möglich?
  • Welche Steuerklassenwahl ist sinnvoll? Welche Kriterien sind bzgl. der unterschiedlichen Einkommen zu beachten? Wir arbeiten beide in Vollzeit.
  • Welche Ansprüche könnten sich bzgl. des Hauses ergeben? Wie und wo trägt man für sich als pot. Ehefrau oder für den Bruder des Partners ein lebenslanges Wohnrecht ein? Sollte das Haus im vorzeitigen Todesfall des Mannes auf mich überschrieben werden, damit es überhaupt verkäuflich ist oder nicht?
  • Was gibt es bzgl. jeweiliger Direktversicherungen, Riester-Rentenverträge und fondsgebundenen Kapitalanlagen zu beachten, um eine für beide Seiten optimale Begünstigung zu erwirken?
  • Bedeutet es einen großen finanz. Verlust, wenn wir beide uns entscheiden, erst in ca. 10 Jahren oder noch später zu heiraten?
  • Wäre ich meinem Ehemann gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er zB in 2 Jahrzehnten in ein Pflegeheim übersiedeln müsste, ich aber noch am arbeiten bin?

Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten vorab. :-)

Altersvorsorge, Haus, Ehegattensplitting, Eheschließung, Eigentum, Steuerklassenwahl
Ehegattensplitting, Ehefrau Studentin, keine eigenes Einkommen?

Hallo liebe Experten. Ich habe mich im Thema Steuererklärung etwas schlau gemacht und hoffe, dass hier erfahrene Experten sind, die aus der Praxis mir meine Fragen beantworten können. Wäre echt toll. Da ich nun etwas Wissen habe, werde ich versuchen den Sachverhalt so genau wie möglich zu schildern. Zu den fragen:

  1. Ehefrau ist Studentin. Kein eigenes Einkommen. Aber Zusammenveranlagung. was muss sie ankreuzen. Erklärung der Feststellung des verbleibenen Verlustvortrags ODER ganz normal Einkommenssteuererklärung?
  2. Ich habe vor jahren mal wegen einem Ferienjob eine EKSt.Erklärung abgegeben, um die Lohnsteuer wieder zurückzuholen. Seitdem habe ich das nie wieder getan. Also kann ich nicht mehr für 2016 mitabgeben obwohl meine Frau noch nie eine abgegeben hat und wir nun zusammenvernlagt werden? Eine Zusammenrechnung wäre nicht mehr möglich?
  3. Meine Frau befindet sich im Studium, jedoch hat sie eine Ausbildung von 3 Jahren erfolgreich vorher abgeschlossen. Inwiefern muss man beweisen, dass das Studium darauf aufbaut? Wie ich es verstanden habe, kann man nicht bsp. eine Klempnerausbildung gemacht haben und dann auf einmal Jura studieren und diese als 2.Ausbildung (also mit Werbungskosten in voller Höhe absetzen) ansehen. Wie muss man das angeben dass es sich um eine 2.Ausbildung handelt?
  4. Sagen wir mal das Amt akzeptiert es nicht als 2.Ausbildung oder Fortbildung. Dann heisst es ja, dass die Werbungskosten als Sonderausgaben bis zu einem Betrag (ich glaube 6000€) maximal abgesetzt werden kann oder?
  5. Beim Ehegattensplitting kann man ja Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3000€ ansetzen. Bsp: ich habe einen Betrag von 2500€ und keine weiteren Versicherungen wie Hapftlicht Hausrat o.Ä. Wie rechnet nun das Finanzamt? gehen die beim EKSTEUER von diesen 3000€ pauschal aus oder nur das was man angegeben hat?
  6. Beim Ehegattensplitting werden laut meinem Wissenstand die beieden ZVES zusammengerechnet, dann halbiert, dann nach 32a eingesetzt und dieser Steuerbetrag verdoppelt. Was ist nun wenn meine Ehefrau in Zukunft bsp. für 3 Monate arbeitet und steuerpflichtiges Einkommen bezieht weil sie ja in Klasse 5 wäre. Wenn man den ZVE ermittelt, werden dann Bruttogehalt minus Arbeitnehmerpauschale minus Sonderausgabenpauschale berechnet oder stehen diese Pauschalen nur einem zu wenn man volle 12 Monate gearbeitet hat?

Ich weiss das sind eine Menge komplizierte Fragen. Ich bedanke mich daher jetzt schonmal, alleine, dass Sie diese Fragen durchgelesen haben und hoffe, dass mir jemand aus Erfahrung diese Fragen beantworten kann. PS: eine alller letzte Frage, die eher generell ist. Weiss jemand, ob das Urteil von BFH draussen ist, ob nun das 1.Studium wie ein Zweitstudium behandelt wird und man somit den Verlustausgleich mit 7 Jahre Frist machen kann?.

Mit freundlichen Grüssen

Student, Einkommensteuererklärung, Ehegattensplitting

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