Vorabpauschale wird bei XTB nicht abgezogen. Was tun?

3 Antworten

Die Besteuerung von Transaktionen, Ausschüttungen und die Vorabpauschale sind unumgänglich, auch wenn das Depot im Ausland liegt und die Depotbank diese Steuern nicht selbst abführt. Spätestens im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung werden die entsprechenden Angaben erfasst und führen zur Berechnung der fälligen Steuerbeträge.

Du musst daher für die Einkommensteuererklärung nur die Angaben über "Erträge aus Investmentfonds, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterlagen", zusammentragen und in KAP-INV ausfüllen.

  • Käufe und entsprechende Verkäufe von Wertpapieren
  • Ausschüttungsbeträge (Aktien, Bonds, Fonds)
  • Vorabpauschalen

Du musst jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht eine Vorabpauschale an das Finanzamt überweisen, so wie eine inländische Depotbank dies tun würde. Dies läuft analog zur Besteuerung von Gewinnen und Ausschüttungen erst mit der Veranlagung im Folgejahr. Wenn Du ein Steuerprogramm für die Erfassung der Daten verwendest, wird es entsprechende Masken geben.

Tja, jetzt weißt Du, warum es Superkonditionen gibt!

Wer weniger Leistung bietet, kann halt günstiger kalkulieren!

Also ab zum Steuerberater!

Und PS:

Damit rechnet sich das dann alles vermutlich nicht mehr! Aber Hauptsache billig! 😅🤣😂


Peterte 
Beitragsersteller
 20.01.2024, 10:43

Fehler passieren. Hast du nie einen gemacht wenn es um Steuer oder Finanzen geht? ah ja ich habe hier auch keine Antwort in deinem Kommentar gefunden also weiß nicht wer als Hilfreich geklickt hat

Alarm67  20.01.2024, 12:04
@Peterte

Wie heißt es so schön:

Billig kauf man zweimal! 😁

Du hättest dich vorher genauer informieren sollen/müssen!

Es hat in der Regel schon seinen Grund, warum andere Anbieter mehr verlangen!

Beschäftige Dich mal mit den Anlagen KAP und KAP-INV zur Einkommensteuererklärung.

Die hast Du nämlich zwingend auszufüllen. Wenn Du Dir die Zahlen dafür selber zusammen suchen mußt wäre der Gang zum Steuerberater möglicherweise unumgänglich.

Das relativiert die "super Konditionen" dann ganz erheblich.


Peterte 
Beitragsersteller
 20.01.2024, 10:45

Danke für deine Antwort! Mache ich die Anlangen nicht erst wenn ich alle Angaben habe und ganze Steruererklärung für 2023 mache? Wieso ist das dringend jetzt auszufüllen? Hast du vielleicht mehrere Informationen?

Privatier59  20.01.2024, 10:56
@Peterte

Ja klar sind die Anlagen KAP und KAP-INV nur zusammen mit der Einkommensteuererklärung abzugeben und nicht separat. Man hat also Zeit bis zum allgemeinen Abgabetermin f0r die Einkommensteuererklärung 2023.

Peterte 
Beitragsersteller
 20.01.2024, 11:04
@Privatier59

Verstehe ich das gut? Also die Vorabpauschale Summe soll auch dort eingegeben werden und wird höchstwahrscheinlich von Finanzamt noch berechnet?

Ich denke du kennst dich gut aus mit den ganzen Sachen deswegen hätte ich noch eine Frage an dich. In einem Vorabpauschale Rechner habe ich Preis des Anteil zum Jahresanfang einzugeben. Wie ist das wenn ich mein erstes ETF im September 2023 gekauft habe? Soll ich in dem Fall Preis von September nehmen oder gilt Jahresanfang als Standard hier? Es gibt ein kleines Unterschied wenn es um Preis geht und ich denke das macht auch schon Unterschied für Vorabpauschale im Anschluss.

Privatier59  20.01.2024, 11:16
@Peterte

Die Vorabpauschale hast Du auszurechnen und einzutragen.

Die zweite Frage soll Dir jemand beantworten, der sich im Steuerrecht besser auskennt als ich.