Vom Partner haus geschenkt bekommen

3 Antworten

Dein Freund will es demnächst wohl so - aber Eigentümerin bist du erst, wenn du im Grundbuch stehst :-O Und dazu müsstest du erst einmal bei einem Noter einen Schenkungsvertrag unterschreiben.

Bevor du unterschreibst, solltst du wissen:

  1. Die Schenkung wäre erst nach 10 Jahren vollzogen. Bis dahin kann der Sozialhilfeträger bei Insolvenz, Pflegebedürftigkeit usw. die Schenkung widerrufen

  2. Hätten die gesetzlichen Erben einen degressiven Pflichtteilsergänzungsanspruch

  3. Trügst du alle Lasten (Steuern, kommunale Abgaben), Kosten (Instandsetzung) und Gefahren (Bodenvereuchung) allein und in voller Höhe

  4. Fiele erhebliche Schenkungssteuer von 30% oberhalb deines Freibetrages von 20.000 EUR an; bei einem Verkehrswert von 200.000 EUR wären das satte 54.000 EUR Steuern :-O

G imager761


Engel0766 
Beitragsersteller
 01.05.2013, 07:27

Du scheinst dich gut auszukennen. Daher meine frage , wäre es nicht ratsam für mich mal einen Notar auf zu suchen um heraus zu finden was an dem ganzen tatsächlich dran ist ? Ich weiß das meine fragen und Schilderungen etwas dämlich klingen, aber ich bin etwas verunsichert mit dem ganzen und irgendwie hab ich ein schlechtes Gefühl bei der Sache.

Engel:

Es besteht ein Widerspruch: Anfangs schreibst du, dass das Haus grundbuchlich auf dich überschrieben sei - dem muss ein notariell beurkundeter Schenkungs v e r t r a g zwischen deinem Freund und dir vorausgegangen sein, sonst wäre die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht erfolgt – dann wiederum willst du wissen, welche Folgen es hat, wenn du die Schenkung - die längst vollzogen und im Grundbuch bereits gewahrt ist - annimmst. Was stimmt nun? Als Grundstückseigentümerin hast du das Recht auf Grundbucheinsicht und auf Erteilung einer vollständigen Fotokopie deines Grundbuchblattes. Hieraus kannst du entnehmen: 1) wann das Eigentum an dem Grundstück auf deinen Freund übergegangen ist - vor oder nach Eheschließung mit der Exfrau, 2) ob für die Exfrau und den Sohn ein Wohnrecht eingetragen ist, ob es zeitlich befristet ist oder lebenslang läuft, 3) ob und in welcher Höhe noch Grundschulden und Hypotheken bestehen.

Empfehlung: Nimm dir etwas Zeit und schau dir den Schenkungsvertrag nochmals genau an. In ihm dürfte das Wesentlichste enthalten sein. Anschließend betrage beim Grundbuchamt einen beglaubigten Grundbuchauszug neuesten Standes, um ganz sicher zu gehen.


EnnoBecker  30.04.2013, 19:29

Hihi, da warst du etwas schneller :-)

Nachdem das Wort Schenkung und Schenkungssteuer oft genug genannt wurde, beschäftige ich mich mal mit dem Zugewinnausgleich. Wert des Hauses am Tag der Heirat z.B. 150.000,- Euro. Wert des Hauses am Tag der Scheidung: 250.000,- Euro. Zugewinn 100.000,- Euro, davon 50% für die Ehefrau = 50.000,- Euro. Je nach dem wie der Güterstand vereinbart war und der restliche Zugewinn errechnet worden ist. Kann man dies so pauschal sagen? Unabhängig davon erschließt sich mir nicht der Sinn dieser Aktion bzw. was ist der Hintergedanke des Mannes?