eigentlich eine simple Frage. Dennoch erstaunlich welche Probleme die Deutschen damit haben! Ich versuchs' mal anders zu formulieren: Die Ehefrau von Abdennour kommt nach Deutschland. Was ist zu tun, damit seine derzeitige Steuerklasse 1 auf 3 geändert wird? In meinem Fall sah dies etwas anders aus, da es damals noch Lohnsteuerkarten gab. Heute würde ich sagen: 1.) eventuell Standesamt, 2.) Einwohnermeldeamt: Anmeldung der Ehefrau (persönlich) 3.) Ausländerbehörde: Antrag Visum (muss nicht persönlich, kann auch über Einwohnermeldeamt beantragt werden) 4.) Finanzamt: Vorlage der Meldebescheinigung, Pass incl. Visum.
Reine Familienangelegenheit. Es ist immer amüsant zu lesen, welche Probleme selbst fabriziert werden.
Natürlich kannst du mit deinem Chef auch Sachleistungen vereinbaren. In bestimmten Fällen empfehle ich aber, dass ihr beide dies keinem weiter erzählt. Einige Beispiele für Sachleistungen: Bürolampe, Energiesparlampen, Druckerpatronen, Prepaidkarten; Fahrten mit dem privaten PKW werden als Dienstfahrten gebucht usw.
Wie man an den vielen Antworten sieht eine schwierige Frage. Das Finanzamt hat damit erst einmal nichts zu tun. Ansprechpartner ist vielmehr das Ordnungsamt. Dort kann dir eher gesagt werden, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Auch wenn zum Thema Bürgschaft keine Frage gestellt worden ist, solltest du dich damit befassen.
Heizkosten: Wie wird abgerechnet? 100% nach eigenem Verbrauch oder eine Mischkalkulation von z.B. 50 zu 50. Bei letzterem zahlt auch der "Nichtheizer". Genau für solche Fälle bietet sich die Mischkalkulation an.
Einfach mal beim Finanzamt vorbeischauen. Bei einfachen Fragen wird sicherlich Hilfestellung geleistet. Die erstellten Rechnungen liegen unter Umständen auch dort.
Nachdem das Wort Schenkung und Schenkungssteuer oft genug genannt wurde, beschäftige ich mich mal mit dem Zugewinnausgleich. Wert des Hauses am Tag der Heirat z.B. 150.000,- Euro. Wert des Hauses am Tag der Scheidung: 250.000,- Euro. Zugewinn 100.000,- Euro, davon 50% für die Ehefrau = 50.000,- Euro. Je nach dem wie der Güterstand vereinbart war und der restliche Zugewinn errechnet worden ist. Kann man dies so pauschal sagen? Unabhängig davon erschließt sich mir nicht der Sinn dieser Aktion bzw. was ist der Hintergedanke des Mannes?
Eine Umschuldung ist jederzeit möglich. Das Geldinstitut muss allerdings damit einverstanden sein. Für dieses Einverständnis wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Es wird sich nicht lohnen.
Ob das mit Jahr 2016 rechtens ist kann ich nicht sagen. Aber jedes Geldinstitut kann bezüglich eines Dispo-Kredit in eigenem Ermessen handeln. Das Problem bei der Postbank ist, das es nur sehr wenige Orte gibt, wo man dieses Problem in einem persönlichen Gespräch erörtern kann.
Im Prinzip ist dies mein Gebiet. Aber mit dem Youtube Kanal kann ich absolut nichts anfangen. Schreibst du Rechnungen? Wer zahlt? Einer oder mehrere? Wird auf dem Nettobetrag Umsatzsteuer aufgeschlagen? Umsatz machst du schon. Du kannst ihn natürlich auch als Gewinn ausweisen. Ich würde vom Umsatz allerdings diverse Kosten (PC, Telefon, Internet) abziehen und diesen daraus resultierenden Betrag als Gewinn erfassen. So auf Anhieb wurde ich von der Kleinunternehmerregelung abraten. Dein Gewinn wird bei deinem zu versteuernden Azubi-Einkommen aufgeschlagen und dann versteuert. www.nettolohn.de
Da frage ich mal so als Laie in die Expertenrunde rein: Wäre ein Mietkauf möglich? Darf/kann/würde eine Bank dann ein Forward Darlehen anbieten?
Der Arbeitgeber muss nicht zustimmen. Ein Recht auf Teilzeit gegen den AG haben zu wollen, würde die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben. *** Der Grundgedanke, Teilzeittätigkeit während der Existenzgründung, ist schon mal gut. Denn dadurch bleibt der Gewinn, sofern unterhalb des anderen Einkommen, sozialversicherungsfrei. Es stellt sich nun die Frage, wie der Arbeitgeber dazu stehen würde. Besteht er auf eine Vollzeitmitarbeiterin, kommt eine Reduzierung der Arbeitszeit für ihn gelegen, unterstützt er deine Absichten? Diese Fragen kannst nur du selber beantworten, da wir deinen Chef nicht kennen. Ist die Selbständigkeit zum jetzigen Zeitpunkt deiner Ansicht nach eine einmalige Chance? Dann nutze sie, informiere dich aber zeitgleich bei der IHK. Überlege aber auch, ob es nicht sinnvoller ist ein bis zwei Jahre Berufserfahrung in einer Vollzeittägigkeit zu sammeln und mit dieser Erfahrung, auch mit der dann weiteren Erfahrung in finanziellen Angelegenheiten, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen.
Sofern weiterhin keine Antwort kommt empfehle ich für Informationen die Agentur für Arbeit, genauer gesagt die Abteilung "EURES". Eventuell gibt es auch in eurer Nähe grenzüberschreitende Informationstage an denen auch Finanzbeamte beider Staaten Rede und Antwort stehen.
Wenn du jetzt noch die Angaben machst, die du bei deiner Frage "vergessen" hast, dann kann ich mir ein Gesamtbild machen und dir sicherlich eine Antwort geben.
Ich formuliere es mal anderes: Deutsche ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Sie sind nicht verpflichtet, auch im Auto nicht, diesen ständig mitzuführen. Es kann kein Verwarngeld oder Strafe verhängt werden, wenn man sich nicht ausweisen kann.
Wie bist du denn mit deinem Ex-Mann bezüglich der Abzahlung verblieben? Wie ist deine Beteiligung an der Abzahlung? Ich denke mal, dass dein Ex-Mann den Vertrag bzw. die Ratenzahlung von 300,- Euro auf 100,- Euro durchaus ändern kann, sofern die Bank mitspielt. Allerdings dürfen dir die dadurch entstehenden Mehrkosten an Zinsen nicht angelastet werden. Wie bereits genannt, wird der Kredit bei einer monatlichen Rate von 100,- Euro wenig bzw. in etwa 50-60 Jahren getilgt. Daher ist mir das Einverständnis der Bank unverständlich. Wenn die Möglichkeit besteht, würde ich den Kredit splitten. Jeder Partner sollte seinen Anteil alleine Tilgen.
Tausende Leute haben dafür nichts bezahlt. Okay, sie haben den Deutschen Behörden schlichtweg vergessen mitzuteilen, dass sie sich eine weitere Staatsbürgerschaft zugelegt haben. Allerdings wüsste ich nicht, weshalb hier Kosten von Deutscher Seite entstehen sollten, sofern die neue zweite Heimat nicht bestimmte kostenpflichtige Dokumente haben will.
1.) Nein und ja. 2.) In Deutschland besteht keine Mitführungspflicht des Ausweises. 3.) Die neuen Ausweise dürfen nicht kopiert werden (außer von Banken und Telekommunikationsanbieter). Eine Strafe dürfte es hierfür dennoch kaum geben. Bei Auslandsreisen habe ich immer Ausweiskopien in den Gespäckstücken, falls mir der Ausweis mal abhanden kommt. 4.) Fazit: Besser kein Ausweis als eine Kopie, aber selbst ich würde mich nicht daran halten. Z.B. würde ich nie meinen Ausweis im Sportstudio im Spind lassen, dann doch eher eine Kopie.
Widerspruch, Einschreiben mit Rückschein ist so ziemlich der dümmste Ratschlag, da er ja Kosten verursacht. Alle Briefe sammeln und auch von Inkasso-Büros nicht einschüchtern lassen. Erst bei einem Mahnbescheid (soweit kommt es dann meistens doch nicht)Einspruch einlegen.
Ich habe ein kostenloses Konto bei der Commerzbank das ich sowohl privat als auch gewerblich (mittlerweile kein Kleinunternehmer mehr) nutze.