eigentlich eine simple Frage. Dennoch erstaunlich welche Probleme die Deutschen damit haben! Ich versuchs' mal anders zu formulieren: Die Ehefrau von Abdennour kommt nach Deutschland. Was ist zu tun, damit seine derzeitige Steuerklasse 1 auf 3 geändert wird? In meinem Fall sah dies etwas anders aus, da es damals noch Lohnsteuerkarten gab. Heute würde ich sagen: 1.) eventuell Standesamt, 2.) Einwohnermeldeamt: Anmeldung der Ehefrau (persönlich) 3.) Ausländerbehörde: Antrag Visum (muss nicht persönlich, kann auch über Einwohnermeldeamt beantragt werden) 4.) Finanzamt: Vorlage der Meldebescheinigung, Pass incl. Visum.

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Üblicherweise erteilt man der neuen Bank den Auftrag u.a. alle Daueraufträge zu ändern. Die Frage, ob der Saldo von 790,- Euro beglichen werden muss, sollte sich eigentlich nicht stellen. Die negativen Konsequenzen sind dieser Betrag garantiert nicht wert. Zudem kann die Bank auch nach Wochen ihrerseits eine Rückbuchung vornehmen. *** Sofern du mit einer Abbuchung nicht einverstanden bist, kannst du sie ebenso stornieren.

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Den Gerichtsvollzieher hast alleine du zu verantworten. Es gab ein Gerichtsurteil. Die Kosten der Sieger zahlt der Verlierer - also du. Eine Vereinbarung über eine Ratenzahlung ist nicht ersichtlich. Somit hätte deine Zahlung unaufgefordert nach dem Urteil erfolgen müssen. Da diese nicht erfolgt ist, gibt es keine neue Mahnung, sondern gleich den Gerichtsvollzieher.

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