Grundbucheintrag der Kinder nach Tod der Mutter?
Die Mutter ist verstorben ohne Testament. Es greifen also die gesetzlichen Erbansprüche zw. Ehemann und den beiden Söhnen. Kann die Erbschaft nicht einfach 'privat', d.h. ohne Notar, Erbschein und Offenlegung der Erbmasse geregelt werden? Konkret, kann der Vater seine beiden Söhne einfach ins Grundbuch des elterlichen Hauses eintragen lassen, und wenn ja, je zu einem festen Anteil am Haus. Oder muss es in diesem Fall formell als Schenkung deklariert werden?
1 Antwort
ohne .... Erbschein und Offenlegung der Erbmasse
wird es nicht gehen.
Bei Vorhandensein einer Immobilie bedarf es zwingend eines Erbscheines, um so ein Bereinigung des Grundbucheintrages zu erlangen.
Soweit die Eltern eine Ehe in Zugewinngemeinschaft hatten, liegt der gesetzliche Erbanspruch der beiden Söhne bei jeweils 25% der Hinterlassenschaft der Mutter.