Hauskauf innerhalb der Familie und Hypothek?
Mein Großvater hat mir und meinem Onkel vor einiger Zeit sein Haus überschrieben. 60% der Immobilie gehören meinem Onkel, 40% mir. Mein Großvater hat lebenslanges Wohnrecht im Haus. Mein Mann und ich planen das Haus nach dem Auszug oder Tod meines Opas von meinem Onkel zu übernehmen bzw. ihn auszuzahlen. Der Wert dafür wurde vor der Schenkung auf Basis einer aktuellen Schätzung festgeschrieben.
Nun plant mein Großvater eine umfassende Sanierung von Dach und Heizung. Generell stimmen wir den Maßnahmen zu, beides muss in den nächsten Jahren auf jeden Fall gemacht werden. Dafür möchte er eine Hypothek aufnehmen.
Geht die Hypothek komplett auf uns über sobald wir das Haus von meinem Onkel abkaufen? Wird dadurch der Kaufpreis gemindert oder bleibt dieser unverändert, da ja durch die Sanierung der Wert des Hauses gesteigert wurde?
1 Antwort
Eine Hypothek muss mit der Grundschuld auf einem werthaltigem Objekt eingetragen werden.
Der Großvater besitzt kein Objekt mehr. Er besitzt lediglich das eingetragene Wohnrecht.
Wenn der Großvater nun also einen Kredit mit Grundschuld auf das Haus aufnehmen möchte, musst entweder du deine Grundschuld oder dein Onkel seine Grundschuld auf dem Haus zur Verfügung stellen. Oder die Grundschuld wird auf das gesamte Haus eingetragen.
Im Falle, dass der Kredit nicht bezahlt werden würde, würde die Bank dann entsprechend auf den/die Eigentümer des Hauses zukommen und die Restschuld einfordern oder bei weiterer Nichtzahlung die Zwangsversteigerung einleiten.
Im Falle des Verkaufes, wird im Normalfall die Grundschuld gelöscht, da der Kredit durch den Verkaufserlös abbezahlt werden kann und der Erwerber im Normalfall ein lastenfreis Grundstück erwerben möchte.
Hier ist es wohl ein Spezialfall, da den Verkaufserlös, der Onkel erhält, der aber wohl kaum die gesamte Grundschuld lediglich auf sein Teileigentum eintragen lassen wird und beim Verkauf, die Grundschuld ablösen wird.
So wie ich es verstanden habe, wird die Hypothek auf den Großvater laufen.
In diesem Fall wird natürlich entsprechend der Wert des Anteils gemindert auf dem die Grundschuld eingetragen ist, wenn diese bestehen bleibt. Sollte also, z.B. eine Gesamtschuld auf das Haus eingetragen sein, beträgt die Wertminderung 60% der Grundschuld für den Onkel.
Dies ist aber kein festgeschriebener gesetzlicher Wert. Es liegt hier im beiderseitigem Ermessen, des Verkäufers und Erwerbers, welcher Verkaufspreis vorliegt.
Da ich aber vernommen habe, dass ein Wert festgeschrieben wurde zu dem der Anteil vom Onkel übernommen werden soll, wäre dieser eigentlich zu zahlen, je nach Wortlaut im Vertrag.
Es sollte aber normalerweise nicht so formuliert sein, dass jemand einen festgeschriebenen Wert bekommt, obwohl er z.B. das Grundstück nachträglich mit Grundschulden belastet.
Ich denke es wäre besser hierbei einen/den Notar einfach mal telefonisch anzufragen, (der mit dem Fall vertraut ist?) diese geben oft auch mal gute Auskunft.
Andernfalls sollte eventuell ein Anwalt befragt werden. Dazu gibt es auch online eine Website.