Vollstreckungsbescheid erhalten, bezahlt, widersprochen?

Tiiii  18.12.2023, 07:10

Ist die Forderung berechtigt oder nicht?

WalterPinkman 
Beitragsersteller
 18.12.2023, 09:01

Ja die Forderung ist berechtigt, wurde von mir aber vollständig beglichen.

2 Antworten

"WalterPinkmanFragesteller18.12.23, 09:01:16

Ja die Forderung ist berechtigt, wurde von mir aber vollständig beglichen."

Warum dann überhaupt den Widerspruch, verstehe ich nicht!!

Ziehe diesen zurück und gut ist!


WalterPinkman 
Beitragsersteller
 18.12.2023, 09:37

Weil ich nicht wusste was ich tun soll. Ich habe noch nie vorher einen Vollstreckungsbescheid erhalten, was also wenn der jetzt rechtskräftig wird? Ich habe die Forderung beglichen, warum wird also der Vollstreckungsbescheid nicht zurückgezogen?

Widerspruch eingelegt, aber bezahlt.

Also Forderung durch Zahlung anerkannt, aber gleichzeitig behauptet, dass die Forderung unrechtmäßig ist.

Der Gläubiger hat sein Geld und die Forderung aus seinem Schreiben ist sinnlos. Hat er eventuell noch nicht gemerkt, dass das Geld eingegangen ist?

Er braucht nichts zu machen und fertig.

Hätte er sein Geld nicht, bekommen, müsste er nun klagen.

Du brauchst nichts zu tun.

Sollte von ihm noch was kommen, einfach die Zahlung nachweisen und fertig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

WalterPinkman 
Beitragsersteller
 18.12.2023, 08:58

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ziehe ich also meinen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zurück?
Der Gläubiger hat mir in dem Schreiben bestätigt das die Forderung "bezahlt sei" fordert aber halt das ich den Widerspruch bis zum 21.12.2023 zurückziehe, damit zur Sicherung der Forderung, der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig werde. Was soll ich Ihm mitteilen? Gerne kann ich Ihnen das Schreiben privat zukommen lassen, dann können Sie einmal darüber schauen.

LG

Tiiii  18.12.2023, 11:26
@WalterPinkman

Ja, nimm deinen Widerspruch offiziell zurück. Auch wenn es eigentlich egal wäre. Denn das Gericht arbeitet erstmal mit deinem Widerspruch. Und dem Gegenüber lieber die Rücknahme erklären.

wfwbinder  18.12.2023, 13:51
@WalterPinkman

Sie können den Widerspruch zurück ziehen, wenn er bestätiugt hat, dass die Forderung vollständig beglichen ist.

Obwohl ich nicht nachvollziehen kann, warum er möchte, dass eine beglichene Forderung gesichert sei.

Das Gericht interessiert sich sowieso nciht dafür und heftet die Rücknahme nur ab.

WalterPinkman 
Beitragsersteller
 19.12.2023, 04:30
@wfwbinder
  • Im Schreiben was ich erhalten habe schreibt der Gläubiger:

Wir bestätigen Ihnen nunmehr den Eingang Ihrer letzten Zahlung am 01.12.2023.

Demnach ist die Sache hier bezahlt. Die Überzahlung in Höhe von EUR 0,57 haben wir Ihnen bereits erstattet.

Nun haben Sie trotz des Ausgleiches der Forderung Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt.

Wie Sie vielleicht wissen, kommt es nun aufgrund Ihres Einspruchs zu einem Prozess mit weiteren erheblichen Kosten, die infolge Ihres zu erwartenden Unterliegens zu Ihren Lasten gehen werden.

Wir geben Ihnen deshalb mit diesem Schreiben Gelegenheit, Ihren Einspruch innerhalb von zehn Tagen ab Datum dieses Schreibens zurückzunehmen, damit der bereits erlassene und zugestellte Vollstreckungsbescheid zur Sicherung der Forderung rechtskräftig wird. Ein entsprechendes Formular haben wir beigefügt.

  • Habe ich etwas zu befürchten wenn der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig wird? Ich habe diesen bezahlt. Also ziehe ich meinen Widerspruch zurück und die Sache ist komplett erledigt? Oder ziehe ich meinen Widerspruch zurück und frage an, ob sie den Vollstreckungsbescheid ebenfalls zurückziehen?

Ich hoffe sehr sie können mir noch einmal final antworten und helfen.

WalterPinkman 
Beitragsersteller
 19.12.2023, 04:31
@Tiiii

Schauen sie gerne weiter unten in diesem Thread, ich habe dort den Gläubiger zitiert.

wfwbinder  19.12.2023, 07:06
@WalterPinkman
Wie Sie vielleicht wissen, kommt es nun aufgrund Ihres Einspruchs zu einem Prozess mit weiteren erheblichen Kosten, die infolge Ihres zu erwartenden Unterliegens zu Ihren Lasten gehen werden.

Wenn Die eine Klage gegen dich einreichen, in der Sie sagen, wir wollen ein Urteil, dass eine bezahlte Schuld, die bezahlt ist, rechtmäßig war, lösen sie bei Gericht Lachkrämpfe aus.

Aber nimm den Widerspruch zurück und Ruhe.