Rücknahme Widerspruch?
Ich habe einen Antrag auf Eu-Rente gestellt, welcher zuerst abgelehnt wurde. Nach dem ich Widerspruch eingelegt habe, wurde mir Eu-Rente bewilligt. Jetzt fordert die Rentenversicherung mich auf, den Widerspruch nach teilweiser Abhilfe meines Widerspruchsbegehrens zurückzunehmen. Das verstehe ich nicht und kann ich nicht nachvollziehen. Ohne Widerspruch wäre die Eu-Rente nicht bewilligt worden. Vielleicht können Sie mir weiter helfen.
2 Antworten
Die Behörde hat dem Widerspruch "teilweise abgeholfen". Das heisst, die haben eingesehen, dass sie - zum Teil - einen Fehler gemacht haben. Deshalb haben sie ihre ursprüngliche Entscheidung geändert und Dir eine EU-Rente bewilligt. Insoweit ist der Widerspruch also bereits erledigt. (Wenn Du Deinen Widerspruch zurück nimmst, bleibt diese neue Renten-Bewilligung bestehen!)
Da der Widerspruch aber offensichtlich weiter geht (vermutlich hast Du eine höhere Rente haben wollen, etc.) ist insoweit noch zu entscheiden, was mit dem Rest passiert. Da sieht die Behörde nicht ein, dass Du eine noch höhere Rente, etc. bekommst. Wenn Du den Widerspruch zurück nimmst, dann wird nichts weiter mehr geprüft. Ansonsten geht das an eine Aufsichtsbehörde oder an das zuständige Gericht. Dort wird dann geprüft, ob die weiter gehende Forderung von Dir (eine noch höhere Rente, etc.) gezahlt werden muss oder nicht.
Also: Wenn Du mit der jetzt neu bewilligten Rente einverstanden bist, kannst Du den Widerspruch zurück nehmen. Dann bleibt die jetzige Rentenentscheidung bestehen. Wenn Du willst, dass ein Gericht auch den Rest prüft, nimmst Du den Widerspruch nicht zurück. Dann gibts einen Widerspruchsbescheid und gegen den kannst Du klagen.
Wenn der Widerspruch nicht zurück genommen wird, erlässt die Behörde einen Widerspruchsbescheid. Gegen den kann dann Klage erhoben werden.
Die Kosten spielen hier keine Rolle (anders im Verwaltungsgerichtsfahren, das Du wahrscheinlich meinst.) Denn im Sozialgerichtsverfahren entstehen für Versicherte keine Kosten.
Bist Du denn zufrieden mit dem Ergebnis? Wenn Deinem Widerspruch nur teilweise abgeholfen wurde, gibt es ja noch etwas Ausstehendes. Was ist das?
Wenn Du das nicht weiter verfolgen willst, kannst Du doch den Widerspruch zurückziehen. Dadurch wird ja nicht die Rentenbewilligung ungültig. Oder willst noch klagen? Als Laie geantwortet.
Ich kenne den Verfahrensgang hier nicht, habe aber irgendwo auch schon gelesen, dass ein nicht zurückgenommener Widerspruch automatisch in eine Klage umgedeutet wurde. Wodurch dann Gerichtskosten entstanden.
Vielleicht ist es hier ähnlich. Und wenn der Fragesteller ohnehin nicht klagen will, wäre vielleicht die Rücknahme des Widerspruches ratsam, in seinem eigenen Interesse. Wenn er klagen will, soll er den Widerspruch natürlich nicht zurücknehmen.