Vollstreckungsbescheid enthält komplett falsche Anschrift, wurde daher nie zugestellt, kann man dagegen vorgehen?
Hallo zusammen,
vor ca. 14 Tagen flatterte bei meiner Frau eine Schreiben von der Firma Real Inkasso ins Haus, dort geht es wohl um eine Forderung aus 2003 für die Firma Telefonica. Da wir uns nicht so recht mit der Forderung anfreunden wollten, haben wir die Inkassofirma gebeten uns bitte eine Kopie des Vollstreckungsbescheides zu kommen zu lassen, vorher werden wir die Forderung nicht begleichen. Das taten die Herrschaften auch, nur ist auf dem Vollstreckungsbescheid eine Anschrift die gar nicht existiert, auf dem Mahnbescheid ist nur der damalige Name von meiner Frau richtig, sonst nichts weiter! Nun meine Frage, der Mahnbescheid kann unmöglich zugestellt worden sein, kann man dagegen vorgehen? Bei einer Forderung die nun schon gut 12 Jahre her liegt und man nie die Chance hatte dagegen in Widerspruch zu gehen? Wenn ja wie wäre der nächste Weg ? Kann da jemand etwas zu sagen?
Ich wünsche schöne Ostern.
4 Antworten
Wenn die Anschrift falsch ist und die Zustellung des Vollstreckungsbescheids nicht über das Gericht erfolgt ist ist dieser ungültig. Das die Inkasso-Firma da eine Kopie sendet ändert nichts.
Danke für die Antwort, kann einem das zuständige Amtsgericht dort telefonisch Auskunft geben ob dieser auch richtig zugestellt wurde ? Wir wissen nun langsam nicht mehr was wir nun schnellst möglich zuerst machen sollten.
Real Inkasso, der Name sagt schon alles!
Google mal danach! Ich denke, da ist was faul! Motto: Der Name passt, also versuchen wir es mal da! Ich vermute, die haben alte Forderungen aufgekauft, um diese für sich Gewinn bringend zu verwerten. Da verbiegen die auch schon mal schnell die Gesetze zu ihren Gunsten.
Auf jeden Fall sofort Einspruch gegen diesen Vollstreckungsbescheid erheben. Näheres dazu in Hülle und Fülle bei Google.
Naheliegend wäre doch wohl, zunächst einmal bei jenem Amtsgericht anzufragen das den Mahnbescheid erlassen hat und dort um Akteneinsicht zu bitten. Ob nach so einer langen Zeit die Akte dort noch verfügbar ist, weiß ich zwar nicht. Aber einen Versuch wäre es ja wert.
Im übrigen ist ein Mahnbescheid ja ohnehin kein Vollstreckungstitel, sondern nur der hiernach ergangene Vollstreckungsbescheid. Hat man den denn auch vorgelegt?
Ohne wirksame Zustellung begann die Widerspruchsfrist nicht zu laufen.
Allerdings bist nun Du im Zugzwang. Es liegt ja ein Vollstreckungstitel vor und Du mußt nun belegen, daß die Zustellung sowohl von MB wie auch von VB nicht erfolgt war.
Versuche doch einmal herauszufinden, ob es den damaligen Namen Deiner Frau noch einmal gibt. Wenn ja, dann hat sich der Fall erledigt, denn dann soll das Inkassobüro erst einmal den Beweis erbringen, dass hier Deine Frau gemeint war.
Aus der vorsichtigen Formulierung ist zu entnehmen, dass es möglicherweise 2003 doch eine - wenn auch angezweifelte - Forderung gab.
Hallo, ja es könnte eine Forderung aus 2003 möglich sein, aber sicher ist sie sich nach der Zeit nicht mehr, denn alle anderen Forderungen die aus damaliger Zeit waren, wurden alle beglichen bzw. bezahlt und da hat es nicht 12 Jahre gedauert bis die sich gemeldet hatten.
Hallo, danke für die Antwort, es geht um einen Vollstreckungstitel, nicht um einen Mahnbescheid, habe schon versucht das zu ändern.