Abschlussgebühren bei Bausparvertrag nicht genannt, Widerspruch nach 14 Tagen noch möglich?
Meine Tochter hat mir heute gesagt, dass bei Abschluss eines Bausparvertrages immer eine Abschlussgebühr, prozentual gemessen an der Bausparsumme, fällig ist. Kann man nach der Frist von 14 Tagen noch Widerspruch gegen den Vertrag einlegen, weil man über diese Gebühr nicht aufgeklärt wurde?
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Wenn auf dem Antrag (Durchschlag für Kunden) die Abschlussgebühr fehlt, dann dürfte es kein Problem sein. Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, eben nicht zu zahlen. Irgendwann wird dann der Bausparvertrag bei Nichtbesparung gelöscht. Zur Sicherheit einfach die Einzugsermächtigung entziehen und fertig.