Widerspruch bei Küchenkauf möglich?
Hallo, wir haben vorige Woche eine Küche gekauft und 750EUR Anzahlung per Überweisung gemacht und den Rest 1700EUR bei Lieferung. Eigentlich alles in Ordnung, aber wir ziehen jetzt aus soeben erfahrenen Gründen nicht in die neue Wohnung und brauchen daher die Küche nicht mehr. Kann der Kaufvertrag widersprochen werden und bekommen wir die Anzahlung wieder? Oder wird der Kaufpreis verrechnet mit einer anderen Ware? Wir freuen uns auf eine baldige Antwort und Hilfe. Vielen Dank.
1 Antwort
Wodie muss ich da leider widersprechen. Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Das heißt du hast eine Abnahmeverpflichtung. Anders sieht es nur dann aus, wenn du dich mit dem Küchenlieferanten einigst oder ein Rücktrittsrecht im Vertrag formuliert war.
Also schnell beim Lieferaten anrufen und den Fall klären.
TopJop hat hier Recht, habe das mit Versanhandel verwechselt. Habe hierzu folgende gefunden:Bei einem Kauf in einem Möbelhaus ist, im Gegensatz zum Versandhandels- oder Haustürkauf, kein Rücktrittsrecht vorgesehen. Deshalb sprechen die Gerichte den Händlern in den meisten Fällen Schadenersatz wegen Nichtabnahme der gekauften Waren zu. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt bei Möbeln in der Regel 25% des Kaufpreises
Ohje da haben wir jetzt ein Problem. Meine Frau und ich fahren dann heute ins Möbelhaus und versuchen unser Bestes! Trotzdem vielen Dank für die HIlfe.