Vollstreckung an "Schuldner", der bei Entstehung der Schulden bereits verstorben ist?

5 Antworten

Das wird nur immer mal wieder gerne probiert, kenne das bei anderen entstandenen Kosten aber so etwas kann im Normalfall nicht vererbt werden. ;) Das man es überhaupt versucht, erscheint mir zugegeben schon sehr problematisch aber werden vermutlich auch genug Betroffene zahlen.

Als erstes würde ich mir eine Kopie des VB zuschicken lassen.

Wenn hier wirklich die damals schon verstorbene Mutter als Schuldner steht, dann ist der VB mit Sicherheit nicht gültig und die Forderung ist verjährt. Gegen Tote kann man keine Titel erwirken, höchstens gegen die Erben.

Ohne Gewähr, bin keine Fachfrau.

Hätte überhaupt ein VB erlassen werden dürfen?

Wenn ein Antrag gestellt und kein Widerspruch eingelegt wurde, ja.

Wie kriege ich den Vorgang jetzt gelöst, zumal natürlich gleich wieder gerichtliche Maßnahmen angedroht werden?

Kopie vom Vollstreckungsbescheid geben lassen. Wenn der rechtmäßig ergangen ist, hilft nur zahlen, vorausgesetzt das Erbe reicht dafür.


Andri123  25.04.2018, 19:49

Tote können keinen Widerspruch einlegen.

Andri123  25.04.2018, 19:59
@wfwbinder

Muß so ein Vollstreckungsbescheid nicht auch irgendwie zugestellt werden? Grab 117/IV ?

Ich würde erstmals deine Situation schildern.

Die meisten sind menschlich und stellen die Forderung ein.

Ansonsten wäre die Grundsätzliche Frage ob du die Erbschaft angenommen hast:

Wenn ja, hast du auch die Schulden übernommen.

Ich denke aber nur bis zur Lebendsdauer der Vererbenden.

Zusätzlich soll es eine Verjährung geben. Sicher bist du mit einem Anwalt, falls die Kosten nicht schon vorher erlassen werden.

Der gegen einen Verstorbenen gerichtete Mahnbescheid ist wirkungslos. Gleiches gilt natürlich für einen Vollstreckungsbescheid.

Nachholen läßt sich hier aus Verjährungsgründen für den Gläubiger nichts, insbesondere könnten die Erben nicht mit einer neuen Klage überzogen werden.

Das geeignete Mittel ist hier die negative Feststellungsklage. Ich würde dem vermeintlichen Gläubiger unter Darlegung des Sachverhalts eine angemessene Frist setzen zur Abgabe der Erklärung, daß er keine Ansprüche gegen Dich hat und gleichzeitig androhen, daß nach fruchtlosem Fristablauf ohne weitere Korrespondenz negative Feststellungsklage gegen ihn erhoben wird.


wfwbinder  25.04.2018, 19:53

Rückfrage an den Experten, die Telefonrechnung müssten doch die Erben zahlen, denn sie haben ja die Schulden mitgeerbt.

Privatier59  25.04.2018, 20:02
@wfwbinder

Sagen wir besser, sie hätten gemußt. Nun ist die Forderung aus 2005 verjährt.

Andri123  25.04.2018, 20:02
@wfwbinder

Die Schulden haben die Erben sicher geerbt, aber ohne rechtswirksamen Titel wären die ja inzwischen verjährt.

wfwbinder  25.04.2018, 20:04
@Privatier59

ok, Danke.

Ich werde nur noch für Leute die Erklärung machen, die mir versprechen nicht eher zu sterben, als sie ihre Rechnung bezahlt haben.

Privatier59  25.04.2018, 20:19
@wfwbinder

Solange man dann nicht gerichtliche Klagen oder Mahnanträge an den Verstorbenen richtet ist da kein Problem. Es sei denn, die Erben schlagen aus. Natürlich nicht ohne zuvor wie die Geier in die Wohnung des Verstorbenen eingefallen zu sein. Habe ich in Mietsachen mehrfach erlebt.

Andri123  25.04.2018, 18:38

Da sieht man mal, wofür es gut sein kann, wenn Verwitwete den Telefonanschluß nicht auf sich umschreiben lassen nach dem Todesfall:)